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Zulassung Eigenbau & nicht zugelassene Gebrauchtfahrzeuge

Erstmalige Zulassung eines gebrauchten, aber noch nicht zugelassenen Fahrzeuges (bestimmte Fahrzeuge der Bundeswehr und anderer Behörden oder Fahrzeuge, die im nichtöffentlichen Bereich, z. B. auf Flughäfen betrieben wurden). Diese Fahrzeuge besitzen in der Regel keine oder ungültige Fahrzeugpapiere.

Gleiches gilt für Fahrzeuge, die vormals in der DDR zugelassen waren und danach nicht auf bundesdeutsches Recht umgeschrieben wurden.

Für Eigenbauten muss entweder gemäß § 21 StVZO eine Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge oder gemäß § 13 EG-FGV eine Einzelgenehmigung für Fahrzeuge beantragt werden.

Keine Vorführung nötig

Das Fahrzeug muss der Zulassungsbehörde nicht vorgeführt werden, da die vorgeschriebene Identifizierung bereits im Rahmen der Begutachtung gem. § 21 StVZO stattgefunden hat.

  • Gutachten gem. § 21 StVZO oder § 13 EG-FGV eines amtlich anerkannten Sachverständigen
  • Nachweis der Verfügungsberechtigung durch: Originalkaufvertrag und -rechnung oder bisherigen Fahrzeugdokumenten (z. B. bei ehem. DDR-Fahrzeugen) oder Bescheinigung der zentralen Militärkraftfahrtstelle der Bundeswehr
  • Unbedenklichkeitserklärung des Kraftfahrt-Bundesamtes: Zu beantragen über das Kraftfahrt-Bundesamt oder online während des Vorgangsbearbeitung im Bürgeramt.
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB, ehemals Versicherungs-Doppelkarte)
  • Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer
  • gegebenenfalls Anzeige besondere Fahrzeugverwendung (siehe Downloads)
  • allgemeine Unterlagen zum Fahrzeughalter (siehe Downloads)
  • gegebenenfalls Erklärung zur Verwendung der Geschäftsadresse im Rahmen der Zulassung von Fahrzeugen auf Einzelunternehmen und Selbstständige (siehe Downloads)

Dokumentenausgabe - ohne Termin

Bereits beantragte und nun abholbereite Dokumente (Reisepass, Personalausweis und eID-Karte sowie Dokumente der Fahrerlaubnisbehörde) können Sie während der Öffnungszeiten am Empfang ohne Termin abholen.

Andere Anliegen mit Terminvereinbarung

Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online oder telefonisch.

Öffnungszeiten

Tag
Zeiten
Montag 08:30 – 13:00 Uhr
Dienstag 08:30 – 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag 08:30 – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 – 13:00 Uhr
Samstage im Monat Tage Zeiten
Oktober 2025 11.10. und 25.10.2025 09:00 - 13:00 Uhr
November 2025 08.11. und 22.11.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Dezember 2025 06.12. und 20.12.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Januar 2026 10.01. und 24.01.2026 09:00 - 13:00 Uhr
Februar 07.02. und 21.02.2026 09:00 - 13:00 Uhr
März 07.03. und 21.03.2026 09:00 - 13:00 Uhr
April 11.04. und 25.04.2026 09:00 - 13:00 Uhr
Mai 09.05. und 23.05.2026 09:00 - 13:00 Uhr
Juni 06.06. und 20.06.2026 09:00 - 13:00 Uhr
Juli 04.07. und 18.07.2026 09:00 - 13:00 Uhr
August 01.08. und 15.08.2026 09:00 - 13:00 Uhr
September 05.09. und 19.09.2026 09:00 - 13:00 Uhr
Oktober 10.10. und 24.10.2026 09:00 - 13:00 Uhr
November 07.11. und 21.11.2026 09:00 - 13:00 Uhr
Dezember 05.12. und 19.12.2026 09:00 - 13:00 Uhr

Hinweis

Am 23.12.2025 hat der Bereich nur bis 16 Uhr geöffnet. Am 02.01.2026 ist der Bereich geschlossen. Der Bereich ist am 23.12.2025 ab 16 Uhr und am 02.01.2026 ganztägig telefonisch nicht erreichbar.

Leistungen Gebühr
Zulassungsvorgang inklusive Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II 58,40 €
bei Zuteilung eines Wunschkennzeichens, zusätzlich 10,20 €
bei vorheriger Reservierung eines Wunschkennzeichens, zusätzlich 2,60 €
Kosten für die Prägung der Kennzeichen  

Die Zulassungsbehörde verwendet für die Fahrzeugdokumente spezielle Klebesiegel mit besonderen Sicherheitsmerkmalen. Dadurch erhöhen sich die Gesamtgebühren um 0,30 € pro verwendetem Klebesiegel.

Name Funktion/Bereich Kontakt
Mitarbeiter/-innen

Team Bürgerservice

E-Mail: buergerservice@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3800

Fax: 03641 49-3827