Zulassung von Neufahrzeugen - Anmeldung
Sie möchten ein Neufahrzeug mit deutschen Fahrzeugpapieren anmelden.
Details
Sie haben die Möglichkeit ein Neufahrzeug dauerhaft (bis zur Abmeldung) oder als Tageszulassung anzumelden.
Tageszulassung
Im Regelfall werden Fahrzeuge dauerhaft, bis zur Abmeldung des Fahrzeugs, angemeldet bzw. zugelassen. Sie haben jetzt auch die Möglichkeit die Erstzulassung eines Fahrzeugs für die Dauer ausschließlich eines Tages zu beantragen. Diese Regelung gilt nur für Neufahrzeuge. Diese neue Möglichkeit der Erstzulassung eines Neufahrzeuges wird vorwiegend von Autoherstellern und Autohändlern genutzt.
Bei einer Tageszulassung bedarf es keiner Abstempelung der Kennzeichenschilder. Mit dem Ablauf des Tages der Erstzulassung gilt das Fahrzeug als außer Betrieb gesetzt, ohne dass es eines gesonderten Antrages der Abmeldung bedarf. Ein Fahrzeug mit einer Tageszulassung darf mit den vorgeschriebenen Kennzeichenschildern ohne Stempelplaketten oder Plakettenträger auf öffentlichen Straßen für die Dauer der Zulassung in Betrieb gesetzt werden. Bei der Inbetriebsetzung des Fahrzeuges auf öffentlichen Straßen hat die das Fahrzeug führende Person den vorläufigen Zulassungsnachweis bis zum Ablauf des Tages der Erstzulassung von außen gut lesbar im Fahrzeug auszulegen.
Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- ggf. Nachweis der EG-Typgenehmigung im Original (EG- Übereinstimmungsbescheinigung / COC-Bescheinigung)
- ggf. Datenbestätigung des Herstellers: In bestimmten Fällen ist an Stelle der Zulassungsbestätigung Teil II eine Datenbestätigung vom Hersteller ausgefüllt worden. Auf Grundlage dieser Datenbestätigung wird dann die ZB II durch die Zulassungsbehörde ausgestellt. In diesem Fall muss dass Fahrzeug zur erstmaligen Identifizierung vorgeführt werden, es sei denn, das Fahrzeug wurde durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen im Rahmen einer Ergänzungs- oder Aufbaubegutachtung bereits identifiziert (siehe auch Informationen zur Vorführpflicht von Fahrzeugen aus dem Ausland).
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB, ehemals Versicherungs-Doppelkarte)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- gegebenenfalls Anzeige besondere Fahrzeugverwendung (siehe Downloads)
- allgemeine Unterlagen zum Fahrzeughalter (siehe Downloads)
- gegebenenfalls Erklärung zur Verwendung der Geschäftsadresse im Rahmen der Zulassung von Fahrzeugen auf Einzelunternehmen und Selbstständige (siehe Downloads)
Öffnungszeiten
Dokumentenausgabe - ohne Termin
Bereits beantragte und nun abholbereite Dokumente (Reisepass, Personalausweis und eID-Karte sowie Dokumente der Fahrerlaubnisbehörde) können Sie während der Öffnungszeiten am Empfang ohne Termin abholen.
Andere Anliegen mit Terminvereinbarung
Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online oder telefonisch.
Öffnungszeiten
Tag |
Zeiten |
| Montag | 08:30 – 13:00 Uhr |
| Dienstag | 08:30 – 18:00 Uhr |
| Mittwoch | 09:00 – 13:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:30 – 16:00 Uhr |
| Freitag | 08:30 – 13:00 Uhr |
| Samstage im Monat | Tage | Zeiten |
|---|---|---|
| Oktober 2025 | 11.10. und 25.10.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
| November 2025 | 08.11. und 22.11.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
| Dezember 2025 | 06.12. und 20.12.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
| Januar 2026 | 10.01. und 24.01.2026 | 09:00 - 13:00 Uhr |
| Februar | 07.02. und 21.02.2026 | 09:00 - 13:00 Uhr |
| März | 07.03. und 21.03.2026 | 09:00 - 13:00 Uhr |
| April | 11.04. und 25.04.2026 | 09:00 - 13:00 Uhr |
| Mai | 09.05. und 23.05.2026 | 09:00 - 13:00 Uhr |
| Juni | 06.06. und 20.06.2026 | 09:00 - 13:00 Uhr |
| Juli | 04.07. und 18.07.2026 | 09:00 - 13:00 Uhr |
| August | 01.08. und 15.08.2026 | 09:00 - 13:00 Uhr |
| September | 05.09. und 19.09.2026 | 09:00 - 13:00 Uhr |
| Oktober | 10.10. und 24.10.2026 | 09:00 - 13:00 Uhr |
| November | 07.11. und 21.11.2026 | 09:00 - 13:00 Uhr |
| Dezember | 05.12. und 19.12.2026 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Hinweis
Am 23.12.2025 hat der Bereich nur bis 16 Uhr geöffnet. Am 02.01.2026 ist der Bereich geschlossen. Der Bereich ist am 23.12.2025 ab 16 Uhr und am 02.01.2026 ganztägig telefonisch nicht erreichbar.
Gebühren
| Leistungen | Gebühr |
|---|---|
| Erstzulassung mit vorhandener Betriebserlaubnis (Standard) - vor Ort | 32,60 € |
| Erstzulassung mit vorhandener Betriebserlaubnis (Standard) - online | 12,80 € |
| Tageszulassung mit vorhandener Betriebserlaubnis - vor Ort | 45,90 € |
| Tageszulassung mit vorhandener Betriebserlaubnis - online | 14,90 € |
| bei Erteilung einer Betriebserlaubnis (ausschließlich vor Ort möglich, in der Regel notwendig bei Eigenbauten (inklusive Kleinserien) oder Umbauten vor Erstzulassung - Gutachten nach § 21 StVZO oder § 13 EG-FGV erforderlich) zusätzlich | 39,50 - 55,60 € |
| wenn nachträglich technische Änderungen eingetragen werden müssen | 10,20 € |
| bei Zuteilung eines Wunschkennzeichens | 10,20 € |
| bei vorheriger Reservierung eines Wunschkennzeichens | 2,60 € |
| wenn im Rahmen einer Sicherungsübereignung die Aufbewahrung und Übersendung des Fahrzeugbriefes / Zulassungsbescheinigung Teil II notwendig sind | 15,30 € |
| Kosten für die Prägung der Kennzeichen |
Die Zulassungsbehörde verwendet für die Fahrzeugdokumente spezielle Klebesiegel mit besonderen Sicherheitsmerkmalen. Dadurch erhöhen sich die Gesamtgebühren um 0,30 € pro verwendetem Klebesiegel.
Ansprechpersonen
| Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
|---|---|---|
| Mitarbeiter/-innen |
Team Bürgerservice |
E-Mail: buergerservice@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3800 Fax: 03641 49-3827 |