Führerschein ersetzen
Nach Verlust oder Diebstahl des Führerscheins ist die Beantragung eines Ersatzdokumentes notwendig. Als Ersatz wird immer der neue Kartenführerschein ausgestellt.
Details
Voraussetzung
Sie haben in Jena Ihren Hauptwohnsitz.
Antragstellung
Eine Vertretung zur Antragstellung ist nicht möglich, da der Kartenführerschein Ihre Unterschrift enthält, die bereits bei Antragstellung geleistet werden muss. Ein Antragsformular muss durch Sie nicht ausgefüllt werden. Es wird durch uns erstellt und von Ihnen lediglich unterschrieben.
Ablauf/Fristen
- Ist ein Führerschein abhanden gekommen oder vernichtet worden, hat der bisherige Inhaber den Verlust unverzüglich anzuzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen zu lassen, sofern er nicht auf die Fahrerlaubnis verzichtet.
- Als Ersatzführerschein erhalten Sie immer den neuen Kartenführerschein. Dieser wird zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.
- Da die Bearbeitungszeit ca. 4 Wochen beträgt, wird bis zur Aushändigung Ihres Ersatzführerscheines ein "Vorläufiger Fahrausweis" ausgestellt.
Unterlagen
- Reisepass oder Personalausweis
- Lichtbild: Bitte bringen Sie ein Lichtbild mit, das nicht älter als drei Monate ist und den Vorschriften der Biometrie entsspricht. Das Bild muss 3,5 x 4,5 cm groß sein. Wie das Bild beschaffen sein muss, erfahren Sie auf den Seiten der Bundesdruckerei (siehe Links)
- Karteikartenabschrift: Falls der abhanden gekommene Führerschein bzw. die Erstschrift nicht von der Stadtverwaltung Jena ausgestellt wurde, ist eine Karteikartenabschrift der auswärtigen Fahrerlaubnisbehörde, die den Führerschein ausgestellt hat, notwendig. Fordern Sie die Karteikartenabschrift bitte selbst bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde an und lassen Sie diese direkt an uns übersenden bzw. per Fax zustellen.
- Nachweise zu Fahrerlaubniserteilungen (Karteikarte "VK 30") bei Erteilung in der ehemaligen DDR von 1968 bis 1982
- Beim Verlust des Führerscheins ist eine Versicherung an Eides statt über den Verlust und die Verlustumstände abzugeben. Die Versicherung an Eides statt können Sie bei uns oder bei einem Notar abgeben.
Öffnungszeiten
Dokumentenausgabe - ohne Termin
Dokumente können Sie während der Öffnungszeiten des Bürgerservice am Empfang im Erdgeschoss abholen (ohne Termin).
Andere Anliegen mit Terminvereinbarung
Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online(Link ist extern) oder telefonisch.
Terminzeiten
Tag |
Zeit |
Montag | nach Vereinbarung |
Dienstag | 08:40 – 18:00 Uhr |
Mittwoch | nach Vereinbarung |
Donnerstag | 08:40 – 16:00 Uhr |
Freitag | 08:40 – 13:00 Uhr |
Hinweis
Im Zeitraum 23.12.2024 bis 01.01.2025 ist die Fahrerlaubnisbehörde geschlossen.
Gebühren
Leistungen | Gebühr |
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Ausstellung eines Ersatzführerscheins | 41,60 € |
Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung | 30,70 € |
Rechtsgrundlagen
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
---|---|---|
Mitarbeiter/-innen Fahrerlaubnisbehörde |
Team Fahrerlaubnisbehörde |
E-Mail: feb@jena.de(Link sendet E-Mail) Telefon: 0049 3641 49-3830 Fax: 0049 3641 49-3827 |