Führerschein - Namensänderung
Die Berichtigung des Führerscheins wegen Namensänderung ist nicht zwingend vorgeschrieben, bei beabsichtigten Reisen ins Ausland jedoch empfehlenswert.
Falls Sie noch einen alten Führerschein (grau / rosa) besitzen, muss ein Umtausch in den neuen Kartenführerschein erfolgen, da die Änderung im alten Führerschein gesetzlich nicht mehr zulässig ist. Beachten Sie bitte in diesem Fall die Informationen zu Umtausch in den EU-Kartenführerschein.
Voraussetzungen
Sie haben in Jena Ihren Hauptwohnsitz.
Die Namensänderung ist bei der Meldebehörde bereits vermerkt. Sie sind bereits im Besitz eines Personalausweises / Pass mit neuem Namen (auch vorläufiger Personalausweis / Pass).
Antragstellung
Eine Vertretung zur Antragstellung ist nicht möglich, da der Kartenführerschein Ihre Unterschrift enthält, die bereits bei Antragstellung geleistet werden muss.
Die Beantragung des Ersatzdokumentes erfolgt persönlich. Ein Antragsformular muss durch Sie nicht ausgefüllt werden. Es wird durch uns erstellt und von Ihnen lediglich unterschrieben.
- Reisepass oder Personalausweis
- Lichtbild: Bitte bringen Sie ein Lichtbild mit, das nicht älter als drei Monate ist und den Vorschriften der Biometrie entsspricht. Das Bild muss 3,5 x 4,5 cm groß sein. Wie das Bild beschaffen sein muss, erfahren Sie auf den Seiten der Bundesdruckerei (siehe Links)
- Führerschein: Falls der vorhandene Führerschein nicht von der Stadt Jena ausgestellt wurde, ist eine Karteikartenabschrift der auswärtigen Fahrerlaubnisbehörde, die den Führerschein ausgestellt hat, notwendig. Fordern sie die Karteikartenabschrift bitte selbst bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde an und lassen sie diese direkt an uns übersenden bzw. per Fax zustellen.
- Nachweise zu Fahrerlaubniserteilungen (Karteikarte "VK 30") bei Erteilung in der ehemaligen DDR von 1968 bis 1982
Terminvereinbarung erforderlich
Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Vorsprache nur mit vorheriger Terminvereinbarung erfolgen kann. Diese können Sie entweder über die Online-Terminvereinbarung Fahrerlaubnisbehörde oder telefonisch vornehmen.
Informieren Sie sich bitte vor Ihrer Terminbuchung zu den Voraussetzungen und notwendigen Unterlagen der gewünschten Dienstleistung.
Tag |
Zeit |
Montag | 09:00 – 13:00 Uhr |
Dienstag | 09:00 – 18:00 Uhr |
Mittwoch | nach Vereinbarung |
Donnerstag | 09:00 – 16:00 Uhr |
Freitag | 09:00 – 13:00 Uhr |
Leistungen | Gebühr |
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Bearbeitungsgebühr | 25,30 € |
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Mitarbeiter/-innen Fahrerlaubnisbehörde |
Team Fahrerlaubnisbehörde |
E-Mail: feb@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3830 Fax: 0049 3641 49-3827 |