
Kirchenaustrittserklärung
Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann ihren Austritt aus der Kirche erklären. Kinder ab 14 Jahren brauchen nicht die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
Details
Der Austritt aus der Kirche ist gegenüber dem Standesamt des Hauptwohnsitzes zu erklären. Das Standesamt Jena kann Ihre Kirchenaustrittserklärung deshalb nur entgegennehmen, wenn Sie den Hauptwohnsitz in Jaben haben. Sie können Ihren Kirchenaustritt nur persönlich erklären. Die Erklärung durch einen Bevollmächtigten ist nicht möglich.
Der Austritt aus der Kirche kann mündlich erklärt werden. Dazu müssen Sie persönlich im Standesamt Jena vorsprechen. Ihr Kirchenaustritt wird in einer Niederschrift aufgenommen und von Ihnen unterschrieben. Der Kirchenaustritt wird mit dem Tag wirksam, an dem die Erklärung abgegeben wurde.
Die Erklärung über den Kirchenaustritt kann nicht digital (bspw. per E-Mail) abgegeben werden.
Eine Erklärungen gegenüber einem Notar wird erst rechtskräftig, wenn sie im für die Erklärung zuständigen Standesamt eingeht.
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage des Reisepasses wird zusätzlich eine erweiterte Meldebescheinigung benötigt)
- Geburtsurkunde oder, falls verheiratet bzw. in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebend, Eheurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde
Öffnungszeiten
Tag | Zeiten |
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Montag | keine Sprechzeiten |
Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung) |
Mittwoch | keine Sprechzeiten |
Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung) |
Freitag | keine Sprechzeiten |
Hinweis
Für die Terminvereinbarung bzw. die Terminanfrage per E-Mail, geben Sie bitte unbedingt auch Ihre Telefonnummer an.
Gebühren
Leistungen | Gebühren |
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Beurkundung der Kirchenaustrittserklärung | 30,00 € |
Für die Austrittserklärung und die Unterrichtung der betroffenen Stellen/Behörden (Meldebehörde, Religionsgemeinschaft, Finanzamt) wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 30 Euro erhoben, die bei Abgabe der Erklärung sofort fällig wird.
Sollte die Erklärung vor einem Norar abgegeben werden, fällt für die darauf folgende Bearbeitung im Standesamt ebenfalls eine Gebühr, in Höhe von 30,00 €, an.
Bitte zahlen Sie mit EC-oder Kreditkarte.
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Frau Pylla | Standesbeamtin Team Standesamt |
E-Mail: standesamt@jena.de(Link sendet E-Mail) Telefon: 0049 364149-3465 Fax: 0049 3641 49-3474 |