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Blindengeld - Sinnesbehindertengeld - Blindenhilfe

Blinde, Taubblinde und gehörlose Menschen können Antrag auf Leistungen nach dem Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetz stellen. Voraussetzung für die Gewährung von Leistungen ist der Bescheid nach dem Schwerbehindertenfeststellungsverfahren.

Sinnesbehindertengeld ist - im Gegensatz zur Blindenhilfe - eine einkommens- und vermögensunabhängige Leistung.

Sinnesbehindertengeld

  • Antragsvordruck
  • Bescheid/Ausweis über Schwerbehinderung
  • Betreuerausweis
  • Vollmacht

Blindenhilfe

  • Antragsvordruck
  • Bescheid/Ausweis über Schwerbehinderung
  • Betreuerausweis
  • Vollmacht
  • Nachweise über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse

 

Tag Zeiten

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr

 

Name Funktion/Bereich Kontakt
Frau Stolz

Sachbearbeiterin Schwerbehindertenfeststellungsverfahren

Buchstabenbereiche: Schwerbehindertenfeststellungsverfahren: S - U und Sinnesbehindertengeld/Blindenhilfe: A - K

Team kommunale Versorgungsleistungen

E-Mail: kvl@jena.de(Link sendet E-Mail)

Telefon: 0049 3641 49-4689

Fax: 0049 3641 49-4604

Raum: 02_03

Herr Friedrich

Sachbearbeiter Schwerbehindertenfeststellungsverfahren

Buchstabenbereiche: Schwerbehindertenfeststellungsverfahren: H, K, V und Sinnesbehindertengeld/Blindenhilfe: L - Z

Team kommunale Versorgungsleistungen

E-Mail: kvl@jena.de(Link sendet E-Mail)

Telefon: 0049 3641 49-4611

Fax: 0049 3641 49-4604

Raum: 2_01

Standort

Team kommunale Versorgungsleistungen

Lutherplatz 3
07743 Jena
Deutschland

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