Genehmigungsfreistellung - Bauanzeige
Beim Genehmigungsfreistellungsverfahren wird der unteren Bauaufsichtsbehörde ein Bauvorhaben unter Vorlage der Bauunterlagen zur Kenntnis gegeben.
Details
Bestimmte Bauvorhaben im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes sind im Genehmigungsfreistellungsverfahren gemäß § 64 Thüringer Bauordnung (ThürBO) anzuzeigen, sofern keine Befreiungen und Ausnahmen von Festsetzungen des B-Planes vorliegen.
Im Gegensatz zum Baugenehmigungsverfahren besteht bei der Genehmigungsfreistellung keine Prüfpflicht bezüglich Planung und Bauausführung durch die Bauaufsichtsbehörde bzw. Gemeinde. Ein bauaufsichtliches Einschreiten erfolgt im pflichtgemäßen Ermessen während der Bauausführung und späteren Nutzung nur, wenn der Verdacht eines baurechtswidrigen Verhaltens besteht. Obligatorisch werden Bauvorlagen im Interesse der Bauherren gesichtet und ggf. Ergänzungen und Berichtigungen als Grundlage einer ordnungsgemäßen Bauausführung erbeten.
Eine Genehmigungsfreistellung ist ausschließlich bei Gebäuden der Gebäudeklasse 1-3 gemäß ThürBO § 2 Abs.3 möglich. Die Gemeinde kann verlangen, dass an Stelle des Genehmigungsfreistellungsverfahrens ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren gemäß § 65 ThürBO durchgeführt wird.
Unterlagen
Benötigte Unterlagen | Weitere Informationen |
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Thüringer Antragsformular |
Für die Anzeige wird das Bauantragsformular verwendet, zu finden unter -> Downloads die richtige Verfahrensart, hier Genehmigungsfreistellung, ist auszuwählen (ankreuzen) |
Statistischer Erhebungsbogen | Erhebungsformulare der amtlichen Statistik in Thüringen(Link ist extern) |
Bauvorlageberechtigung und Fachplanernachweis | i. d. R. per Siegel oder Urkunde |
Baubeschreibung |
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aktueller Auszug aus der Liegenschaftskarte (Katasterplan) | Geoinformation - Auszüge aus der Liegenschaftskarte |
Lageplan (Maßstab nicht kleiner als 1:500; i. d. R. 1:250) |
ggf. Teilpläne mit:
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Grundrisszeichnungen, Ansichten, Schnitte, evtl. Fotos vom Bestand (§ 8 ThürBauVorlVO) | i. d. R. Maßstab 1:100 |
Brandschutznachweis (für Gebäudeklasse 4 u. 5, sowie Sonderbauten) | entsprechendes Formular finden Sie unter Downloads |
Beteiligung benachbarter Personen und der Öffentlichkeit (§ 76 ThürBO) | vorgeschrieben bei Abweichungen von nachbarschützenden Vorschriften (§ 73 ThürBO) => Unterschrift auf Lageplan, Schnitt und Ansichten mit Bezug zur Abweichung (vorzugsweise alle Nachbarn auf gleichem Exemplar) |
Zustimmung zuständiger Bezirksschornsteinfegermeister | gilt als Empfehlung, soweit nicht gesetzlich vorgeschrieben |
Gutachten u. a. Nachweise |
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Erklärung zu bautechnischen Nachweisen gemäß § 72 ThürBO |
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Bautechnische Nachweise: gemäß § 72 ThürBO, nur bei Prüfpflicht (i. d. R. 2-fach) |
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Im Unterschied zum Baugenehmigungsverfahren sind die Unterlagen nur in 1-facher Ausfertigung einzureichen. Diese verbleiben im Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz.
Die angeführten Bauvorlagen sind abhängig vom beantragten Vorhaben, es sind nur die jeweils Erforderlichen einzureichen. Regelmäßig werden nicht alle erforderlich sein, in Einzelfällen können Andere hinzukommen.
Öffnungszeiten
Tag | Zeiten |
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Montag | 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr |
Mittwoch | keine Sprechzeiten |
Donnerstag | 08:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr |
Freitag | 08:00 – 12:00 Uhr |
Hinweise
Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.
Gebühren
Leistungen | Gebühr |
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Durchführung des Genehmigungsfreistellungsverfahren | gebührenfrei |
Rechtsgrundlagen
- Thüringer Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen (Thüringer Bauordnung (ThürBO)
- Thüringer Bauvorlagenverordnung (ThürBauVorlVO)
- Vollzugsbekanntmachung zur Thüringer Bauordnung (VollzBekThürBO)
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Jeannette Bächstädt | Sekretärin Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz |
E-Mail: bauordnung@jena.de(Link sendet E-Mail) Telefon: 0049 3641 49-5051 Fax: 0049 3641 49-5055 Raum: 01_31 |
Kerstin Linde | Sachbearbeiterin Projektprüfung Team Projektprüfung Bezirk 1 |
E-Mail: kerstin.linde@jena.de(Link sendet E-Mail) Telefon: 0049 3641 49-5074 Fax: 0049 3641 49-5055 Raum: 01_25 |