Bautechnische Nachweise
Die Standsicherheit sowie der Brand-, Schall-, Wärme- und Erschütterungsschutz von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen ist nachzuweisen. Das ist nicht der Fall bei verfahrensfreien Vorhaben gemäß § 60 Thüringer Bauordnung (ThürBO).
Details
Die Bauvorlageberechtigung schließt die Berechtigung zur Erstellung der bautechnischen Nachweise ein, soweit nicht in § 65 Thüringer Bauordnung (ThürBO) Abweichendes bestimmt ist. Für bestimmte Vorhaben ist ein Listeneintrag des Bauingenieurs oder Architekten in die Fachplanerlisten für Standsicherheit bzw. Brandschutz erforderlich.
Ebenfalls in § 65 ThürBO ist geregelt, in welchen Fällen der Standsicherheits- und der Brandschutznachweis unabhängig von der Qualifikation des Nachweiserstellers bauaufsichtlich geprüft sein müssen.
Standsicherheitsnachweis
Entsprechend den Bestimmungen der ThürBO für das jeweilige Vorhaben umfasst die Prüfung des Standsicherheitsnachweises im Wesentlichen:
- Prüfung der rechnerischen Nachweise der Standsicherheit
- Prüfung der zugehörigen Konstruktionszeichnungen in statisch - konstruktiver Hinsicht
- Prüfung von Elementplänen des Fertigteilbaus sowie Werkstattzeichnungen des Metall- und Ingenieurbaus
- Prüfung des Nachweises der Feuerwiderstandsdauer der tragenden Bauteile
- Prüfung der Konstruktionszeichnungen auf Übereinstimmung mit dem Nachweis des Feuerwiderstandes
- Überwachung der Baumaßnahme in statisch - konstruktiver Hinsicht
Die Prüfpflicht für die Standsicherheit von baulichen Anlagen richtet sich nach der Gebäudeklasse, der Gebäudenutzung, der Bauart, der Einhaltung der Bestimmungen des Kriterienkataloges und der Qualifikation der Nachweisersteller.
Bei Wohngebäuden der Gebäudeklasse 1 und 2 erfolgt keine Prüfung der Standsicherheit, wenn der Nachweisersteller in die Liste der Fachplaner für Standsicherheit in Thüringen eingetragen ist; Eintragungen anderer Länder gelten auch in Thüringen.
Brandschutzprüfung
Die Prüfung des Brandschutzes beinhaltet:
- Prüfung der Brandschutznachweise
- Überwachung der Bauausführung bezüglich Brandschutz
Bei Gebäuden der Gebäudeklasse 1 bis 3 (außer Mittel- und Großgaragen sowie Sonderbauten) erfolgt keine Prüfung des Brandschutznachweises. Bei der Gebäudeklasse 4 (außer Mittel- und Großgaragen sowie Sonderbauten) erfolgt eine Prüfung nur, wenn der Nachweisersteller nicht in die Fachplanerliste Brandschutz für Thüringen eingetragen ist. Eintragungen anderer Länder gelten auch in Thüringen.
Inwieweit die Beseitigung von baulichen Anlagen eines Nachweises der Standsicherheit bedarf ist in § 60 Abs. 3 ThürBO geregelt.
Unterlagen
- Standsicherheitsnachweis
- Brandschutznachweis mit Feuerwiderstand der Bauteile
- Baugrundgutachten
Die Nachweise des Schall- und Wärmeschutzes werden nicht durch die untere Bauaufsichtsbehörde geprüft.
Öffnungszeiten
Tag | Zeiten |
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Montag | 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr |
Mittwoch | keine Sprechzeiten |
Donnerstag | 08:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr |
Freitag | 08:00 – 12:00 Uhr |
Hinweise
Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.
Gebühren
Leistungen | Gebühr |
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Prüfgebühren für bautechnische Nachweise | Für die Prüfung der Standsicherheit und des Brandschutzes werden Gebühren auf Basis der ThürPPVO als Vorschusszahlung erhoben. |
Rechtsgrundlagen
- Thüringer Bauordnung (ThürBO)
- Thüringer Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen (Thüringer Bauvorlagenverordnung -ThürBauVorlVO-)
- Vollzugsbekanntmachung zur Thüringer Bauordnung (VollzBekThürBO)
- Thüringer Baugebührenverordnung (ThürBauGVO)
- Thüringer Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen (ThürPPVO)
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Jeannette Bächstädt | Sekretärin Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz |
E-Mail: bauordnung@jena.de(Link sendet E-Mail) Telefon: 0049 3641 49-5051 Fax: 0049 3641 49-5055 Raum: 01_31 |
Dietrich Jaekel | Sachbearbeiter Statik Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz |
E-Mail: dietrich.jaekel@jena.de(Link sendet E-Mail) Telefon: 0049 3641 49-5082 Mobil: 0049 162 2663223 Fax: 0049 3641 49-5055 Raum: 01_33 |
Hardy Dittner | Sachbearbeiter Statik Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz |
E-Mail: hardy.dittner@jena.de(Link sendet E-Mail) Telefon: 0049 3641 49-5081 Fax: 0049 3641 49-5055 Raum: 01_33 |