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Bautechnische Nachweise

Die Standsicherheit sowie der Brand-, Schall-, Wärme- und Erschütterungsschutz von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen ist nachzuweisen. Das ist nicht der Fall bei verfahrensfreien Vorhaben gemäß § 60 Thüringer Bauordnung (ThürBO).

Die Bauvorlageberechtigung schließt die Berechtigung zur Erstellung der bautechnischen Nachweise ein, soweit nicht in § 65 Thüringer Bauordnung (ThürBO) Abweichendes bestimmt ist. Für bestimmte Vorhaben ist ein Listeneintrag des Bauingenieurs oder Architekten in die Fachplanerlisten für Standsicherheit bzw. Brandschutz erforderlich.

Ebenfalls in § 65 ThürBO ist geregelt, in welchen Fällen der Standsicherheits- und der Brandschutznachweis unabhängig von der Qualifikation des Nachweiserstellers bauaufsichtlich geprüft sein müssen.

Standsicherheitsnachweis

Entsprechend den Bestimmungen der ThürBO für das jeweilige Vorhaben umfasst die Prüfung des Standsicherheitsnachweises im Wesentlichen:

  • Prüfung der rechnerischen Nachweise der Standsicherheit
  • Prüfung der zugehörigen Konstruktionszeichnungen in statisch - konstruktiver Hinsicht
  • Prüfung von Elementplänen des Fertigteilbaus sowie Werkstattzeichnungen des Metall- und Ingenieurbaus
  • Prüfung des Nachweises der Feuerwiderstandsdauer der tragenden Bauteile
  • Prüfung der Konstruktionszeichnungen auf Übereinstimmung mit dem Nachweis des Feuerwiderstandes
  • Überwachung der Baumaßnahme in statisch - konstruktiver Hinsicht

Die Prüfpflicht für die Standsicherheit von baulichen Anlagen richtet sich nach der Gebäudeklasse, der Gebäudenutzung, der Bauart, der Einhaltung der Bestimmungen des Kriterienkataloges und der Qualifikation der Nachweisersteller.

Bei Wohngebäuden der Gebäudeklasse 1 und 2 erfolgt keine Prüfung der Standsicherheit, wenn der Nachweisersteller in die Liste der Fachplaner für Standsicherheit in Thüringen eingetragen ist; Eintragungen anderer Länder gelten auch in Thüringen.

Brandschutzprüfung

Die Prüfung des Brandschutzes beinhaltet:

  • Prüfung der Brandschutznachweise
  • Überwachung der Bauausführung bezüglich Brandschutz

Bei Gebäuden der Gebäudeklasse 1 bis 3 (außer Mittel- und Großgaragen sowie Sonderbauten) erfolgt keine Prüfung des Brandschutznachweises. Bei der Gebäudeklasse 4 (außer Mittel- und Großgaragen sowie Sonderbauten) erfolgt eine Prüfung nur, wenn der Nachweisersteller nicht in die Fachplanerliste Brandschutz für Thüringen eingetragen ist. Eintragungen anderer Länder gelten auch in Thüringen.

Inwieweit die Beseitigung von baulichen Anlagen eines Nachweises der Standsicherheit bedarf ist in § 60 Abs. 3 ThürBO geregelt.

  • Standsicherheitsnachweis
  • Brandschutznachweis mit Feuerwiderstand der Bauteile
  • Baugrundgutachten

Die Nachweise des Schall- und Wärmeschutzes werden nicht durch die untere Bauaufsichtsbehörde geprüft.

Tag Zeiten
Montag 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch keine Sprechzeiten
Donnerstag 08:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr

Hinweise

Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.

Leistungen Gebühr
Prüfgebühren für bautechnische Nachweise Für die Prüfung der Standsicherheit und des Brandschutzes werden Gebühren auf Basis der ThürPPVO als Vorschusszahlung erhoben.

 

  • Thüringer Bauordnung (ThürBO)
  • Thüringer Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen (Thüringer Bauvorlagenverordnung -ThürBauVorlVO-)
  • Vollzugsbekanntmachung zur Thüringer Bauordnung (VollzBekThürBO)
  • Thüringer Baugebührenverordnung (ThürBauGVO)
  • Thüringer Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen (ThürPPVO)
Name Funktion/Bereich Kontakt
Jeannette Bächstädt

Sekretärin

Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz

E-Mail: bauordnung@jena.de(Link sendet E-Mail)

Telefon: 0049 3641 49-5051

Fax: 0049 3641 49-5055

Raum: 01_31

Dietrich Jaekel

Sachbearbeiter Statik

Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz

E-Mail: dietrich.jaekel@jena.de(Link sendet E-Mail)

Telefon: 0049 3641 49-5082

Mobil: 0049 162 2663223

Fax: 0049 3641 49-5055

Raum: 01_33

Hardy Dittner

Sachbearbeiter Statik

Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz

E-Mail: hardy.dittner@jena.de(Link sendet E-Mail)

Telefon: 0049 3641 49-5081

Fax: 0049 3641 49-5055

Raum: 01_33

Standort

Fachdienst Bauordnung

Am Anger 26
07743 Jena
Deutschland

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