Gesundheitsausweis
Personen, die Lebensmittel gemäß § 43 Absatz 1 IfSG (Infektionsschutzgesetz) gewerblich herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, benötigen eine Belehrung und Bescheinigung des Gesundheitsamtes.
Die Belehrung kann online durchgeführt werden.
Details
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) schreibt eine Belehrung durch das Gesundheitsamt für Personen vor, die
- gewerbsmäßig Umgang mit Lebensmitteln haben und bei diesen Tätigkeiten mit den Lebensmitteln in Berührung kommen
- in Küchen und sonstigen Einrichtungen im Rahmen der Gemeinschaftsverpflegung tätig werden.
Eine der oben genannten Tätigkeiten darf erstmalig nur nach Belehrung durch das Gesundheitsamt aufgenommen werden. Diese Tätigkeit ist nach der Belehrung innerhalb von 3 Monaten aufzunehmen.
Ablauf
- Sie buchen kostenpflichtig einen Termin für die Online-Belehrung auf der Webseite.
- Alle persönlichen Daten werden datenschutzkonform übertragen.
- Sie werden zum gebuchten Termin (+/-15 Minuten) über WhatsApp, Facetime, Signal oder Ginlo per Videoanruf kontaktiert. Bitte starten Sie Ihr Gerät 15 Minuten vor dem gebuchten Termin über den Link.
- Sie zeigen Ihr Ausweisdokument und schauen in die Kamera, um sicherzustellen, dass es sich bei Ihnen auch um die angemeldete Person handelt (Authentifizierung).
- Danach erhalten Sie Ihre Zugangsdaten (Teilnehmercode) zur Belehrung und können auswählen, in welcher Sprache Sie die Belehrung durchführen möchten. Bitte verbleiben Sie bis zum Ende der Belehrung in der ausgewählten Sprache. Fremdsprachen werden teilweise als Untertitel im deutschsprachigen Belehrungsfilm abgebildet.
- Jetzt müssen Sie nur noch datenschutzrechtliche Einwilligungen bzw. Hinweise zur Belehrung aktiv anklicken und freigeben. Danach können Sie an der Belehrung teilnehmen.
- Diese beginnt mit dem ca. 20-minütigen Belehrungsfilm. Bitte sehen Sie sich den Film bis zum Ende an.
- Im Anschluss lesen Sie sich bitte das Merkblatt zur Belehrung bis zum Ende aufmerksam durch.
- Nach der Belehrung ist die Teilnahme an einem Test verpflichtend. Die acht Fragen beziehen sich auf den Film und das Merkblatt. Es gibt jeweils nur eine richtige Antwort. Der Test kann bei Bedarf wiederholt werden.
- Bei Fragen zur Belehrung nach § 43 IfSG oder zum Inhalt des Belehrungsvideos wenden Sie sich per E-Mail an das Technologiezentrum Glehn GmbH.
- Zum Abschluss besteht die Möglichkeit, die Online-Belehrung zu bewerten. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
- Die Bescheinigung können Sie anschließend im System herunterladen und ausdrucken. Alternativ wird sie Ihnen per E-Mail zugesendet.
Sprechzeiten - für Nachfragen
Terminvereinbarungen können telefonisch, persönlich oder per E-Mail erfolgen.
Tag |
Sprechzeiten |
|---|---|
| Montag |
08:00 – 12:00 Uhr |
| Dienstag | 08:00 – 12:00 Uhr |
| Mittwoch | 08:00 – 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:00 – 12:00 Uhr, 14:00 Uhr – 17:00 Uhr |
| Freitag | 08:00 – 12:00 Uhr |
Gebühren
| Leistungen | Gebühr |
|---|---|
| Erstausstellung (online) | 30,00 € |
| Zweitausfertigung (im Gesundheitsamt) | 8,00 € |
| Ausstellung für ein Schülerpraktikum (im Gesundheitsamt – bitte Bescheinigung der Schule vorlegen) | kostenfrei |
Zahlungsmöglichkeiten im Gesundheitsamt
- EC-Karte
- Bar
Bitte beachten Sie, dass im Fachdienst Gesundheit Gebühren nur noch mit EC- oder Kreditkarte beglichen werden können. Einzahlung von Bargeld ist nur über die Kassenautomaten im Fachdienst Bürgerservice oder Fachdienst Feuerwehr möglich.
Ansprechpersonen
| Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
|---|---|---|
| Frau Beilschmidt | Gesundheitsaufseherin Team Hygiene und Umweltmedizin |
E-Mail: beilscha@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3200 Fax: 0049 3641 49-3127 Raum: 00_09 |
| Frau Stets | Gesundheitsaufseherin Team Hygiene und Umweltmedizin |
E-Mail: stetsa@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3201 Fax: 0049 3641 49-3127 Raum: 00_12 |