Sorgeerklärung - gemeinsames Sorgerecht
Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, können für ihr Kind das gemeinsame Sorgerecht erklären.
Details
Eine Sorgeerklärung nach § 1626a BGB ermöglicht es nicht miteinander verheirateten Eltern, die gemeinsame Sorge für ihr Kind zu erlangen.
Voraussetzungen hierfür sind:
- Die Eltern des Kindes dürfen bei der Geburt nicht miteinander verheiratet sein.
- Zum Zeitpunkt der Erklärung darf keine gerichtliche Entscheidung über die elterliche Sorge vorliegen.
- Die Erklärung kann bereits vor der Geburt abgegeben werden, oft zusammen mit der Vaterschaftsanerkennung.
Unterlagen
- gültiger Personalausweis bzw. Reisepass
- Geburtsurkunde des Kindes
- Vaterschaftsanerkennungsurkunde
Öffnungszeiten
| Tag | Zeiten |
|---|---|
| Dienstag | 08:00 – 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr |
Außerhalb der Sprechzeiten besteht die Möglichkeit einer telefonischen Terminvereinbarung. Wir bitten um Verständnis, dass Beurkundungen ohne Termin nicht durchgeführt werden können.
Gebühren
Es fallen keine Bearbeitungskosten an.
Ansprechpersonen
| Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
|---|---|---|
| Frau Berndt | Unterhaltsberechnung, Beurkundungen Vaterschaften, Sorgeerklärungen, Beistandschaften A, B, D, E, F, G, N, Sch, X, Y, Z Team Unterhaltsvorschuss |
E-Mail: bbb@jena.de Telefon: 0049 3641 49-2787 Fax: 0049 03641 49-2707 Raum: 02_04 |
| Frau Pröhl | Unterhaltsberechnung, Beurkundungen Vaterschaften, Sorgeerklärungen, Beistandschaften L, M, O, P, Q, R, U, W Team Unterhaltsvorschuss |
E-Mail: bbb@jena.de Telefon: 0049 3641 49-2788 Fax: 0049 3641 49-2707 Raum: 02_03 |
| Frau Streuber | Unterhaltsberechnung, Beurkundungen Vaterschaften, Sorgeerklärungen, Beistandschaften C, H, I, J, K, S, St, T, V Team Unterhaltsvorschuss |
E-Mail: bbb@jena.de Telefon: 0049 3641 49-2792 Fax: 0049 3641 49-2707 Raum: 02_01 |