Oldtimerkennzeichen beantragen
Oldtimerkennzeichen sind die steuergünstige Zulassungsart für Oldtimer-Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind.
Details
Voraussetzungen der Zuteilung
- Das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen und in einem guten Erhaltungszustand sein.
- Ein Oldtimergutachten gem. § 23 StVZO muss vorliegen.
- Ihr Fahrzeug wird vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt.
Hauptuntersuchung
Auch Fahrzeuge mit Oldtimerkennzeichen unterliegen der Pflicht zur Hauptuntersuchung.
Alle Zulassungsarten
Ein Oldtimer-Kennzeichen für historische Fahrzeuge ist bei allen Zulassungsarten möglich.
Unterlagen
- Oldtimergutachten gem. § 23 StVZO
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II oder Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
- Kfz-Kennzeichen, wenn das Fahrzeug zugelassen ist
- Bescheinigungen der gültigen Hauptuntersuchung (Original)
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- gegebenenfalls Anzeige besondere Fahrzeugverwendung (siehe Downloads)
- allgemeine Unterlagen zum Fahrzeughalter (siehe Downloads)
- gegebenenfalls Erklärung zur Verwendung der Geschäftsadresse im Rahmen der Zulassung von Fahrzeugen auf Einzelunternehmen und Selbstständige (siehe Downloads)
Öffnungszeiten
Dokumentenausgabe - ohne Termin
Bereits beantragte und nun abholbereite Dokumente (Reisepass, Personalausweis und eID-Karte sowie Dokumente der Fahrerlaubnisbehörde) können Sie während der Öffnungszeiten am Empfang ohne Termin abholen.
Andere Anliegen mit Terminvereinbarung
Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online(Link ist extern) oder telefonisch.
Öffnungszeiten
Tag |
Zeiten |
Montag | 08:30 – 13:00 Uhr |
Dienstag | 08:30 – 18:00 Uhr |
Mittwoch | 09:00 – 13:00 Uhr |
Donnerstag | 08:30 – 16:00 Uhr |
Freitag | 08:30 – 13:00 Uhr |
Samstage im Monat | Tage | Zeiten |
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September | 14.09. und 28.09.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Oktober | 12.10. und 26.10.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
November | 09.11. und 16.11.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Dezember | 07.12. und 21.12.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Hinweis
Im Zeitraum 23.12.2024 bis 01.01.2025 ist der Bürgerservice geschlossen.
Gebühren
Die Kosten für die Zulassung eines Fahrzeuges mit historischem Kennzeichen sind abhängig von der jeweiligen Zulassungsart (Umschreibung, Wiederzulassung, ...).
Die Mindestgebühr für die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens beträgt 27,40 €.
Die Zulassungsbehörde verwendet für die Fahrzeugdokumente spezielle Klebesiegel mit besonderen Sicherheitsmerkmalen. Dadurch erhöhen sich die Gesamtgebühren um je 0,30 € pro verwendetem Klebesiegel.
Steuer
Das zuständige Hauptzollamt erhebt für Fahrzeuge mit Oldtimerkennzeichen eine pauschale Steuer in Höhe von jährlich 191,73 Euro ( 46,02 Euro für Motorräder).
Rechtsgrundlagen
- § 2 Nr. 22 FZV (Definition): "Oldtimer: Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustandentsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen;..."
- § 23 StVZO (Oldtimergutachten): "Zur Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer im Sinne des § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingenieurs erforderlich."
- Die Begutachtung ist nach einer im Verkehrsblatt nach Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinie durchzuführen und das Gutachten nach einem in der Richtlinie festgelegten Muster auszufertigen. Im Rahmen der Begutachtung ist auch eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung nach § 29 durchzuführen, es sei denn, dass mit der Begutachtung gleichzeitig ein Gutachten nach § 21 erstellt wird."
- VkBl 1997 Heft 15 S. 515 - Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimerfahrzeugen
- Anlage 4 Abschnitt 4 zur FZV - Ausgestaltung der Kennzeichen
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Mitarbeiter/-innen |
Team Bürgerservice |
E-Mail: buergerservice@jena.de(Link sendet E-Mail) Telefon: 0049 3641 49-3800 Fax: 03641 49-3827 |