
Ortsteilbürgermeisterwahl
Der Ortsteilbürgermeister im Ortsteil Burgau ist vorfristig neu zu wählen, da der Amtsinhaber verstorben ist. Das Landesverwaltungsamt hat den 22.06.2025 als Wahltag festgesetzt. Sollte eine Stichwahl notwendig werden, findet diese am 06.07.2025 statt.
Details
Der Wahlvorschlag für die Wahl am 22.06.2025 wurde im Amtsblatt 21/25 veröffentlicht.
Da es sich um eine Wiederholungswahl handelt, beginnt die Amtszeit des gewählten Bewerbers am Tag nach der Annahme der Wahl.
Der Ortsteil bildet das Wahlgebiet. Es wird ein Ortsteilbürgermeister nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Jeder Wähler hat eine Stimme.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Erhält niemand diese Mehrheit, findet am zweiten Sonntag nach dem Wahltag eine Stichwahl unter den zwei Personen statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los darüber, wer in die Stichwahl kommt. Bei der Stichwahl ist gewählt, wer von den abgegebenen gültigen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhalten hat.
Wahlberechtigung
Jeder Deutsche und Angehörige eines anderen EU-Staates, der am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat (Geburtstag 22.06.2009 und vorher) und seit mindestens drei Monaten in dem betreffenden Ortsteil seinen Hauptwohnsitz hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen wurde, darf wählen. Er oder sie wird von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhält bis spätestens 01.06.2025 eine Wahlbenachrichtigung zugesandt.
Zieht der Wähler in den drei Monaten vor dem Wahltermin innerhalb von Jena um, ist er weder im früheren noch im aktuellen Ortsteil wahlberechtigt.
Wählbarkeit
Wählbar für das Amt des Ortsteilbürgermeisters sind Wahlberechtigte, die am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben (Geburtstag 22.06.2007 und vorher) und mindestens 6 Monate ihren Hauptwohnsitz im Ortsteil haben.
Wahlvorschläge
Wahlvorschläge können von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern ab Bekanntmachung der Wahl (spätestens drei Monate vor Wahltermin) eingereicht werden. Wird nur ein oder überhaupt kein gültiger Wahlvorschlag zugelassen, so wird die Wahl ohne Bindung an Wahlvorschläge durchgeführt.
Wahlbenachrichtigung
Wer in das Wählerverzeichnis eingetragen wurde, erhält Ende Mai, spätestens bis zum 01.06.2025 (21. Tag vor der Wahl) per Post eine amtliche Wahlbenachrichtigung. Die Wahlbenachrichtigung erfüllt zwei Funktionen:
Sie dient zusammen mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass als Nachweis der Wahlberechtigung, wenn Sie am Wahlsonntag in Ihren Wahlraum wählen gehen. Das Schreiben ist also mitzunehmen. Ihr Wahlraum ist im Wahlbenachrichtigungsschreiben genannt.
Falls Sie Ihren Wahlraum am Wahlsonntag nicht aufsuchen, können Sie mit den Daten aus dem Wahlbenachrichtigungsschreiben Briefwahl, vorzugsweise online, beantragen.
Antragswege für Briefwahlunterlagen
- ab dem 02.06.2025 können Briefwahlunterlagen beantragt werden
- die Beantragung über die Online-Maske oder per formloser E-Mail muss spätestens am Mittwoch vor dem Wahltermin, 12:00 Uhr, erfolgen, da die Unterlagen sonst vermutlich nicht mehr rechtzeitig bei Ihnen ankommen.
- Empfohlener Antragsweg: Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen
- schriftlicher Antrag / persönliche Vorsprache / Bevollmächtigung: Auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsschreibens finden Sie ein Antragsformular für Briefwahlunterlagen. Dieses Formular nutzen Sie bitte, wenn Sie Ihre Briefwahlunterlagen per Post (rechtzeitig absenden!), per Fax oder durch persönliche Vorsprache beantragen wollen oder wenn Sie eine dritte Person beauftragen wollen, Ihre Briefwahlunterlagen abzuholen.
- die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen einschließlich der Option, sofort zu wählen, ist ab 02.06.2025 im Briefwahlbüro im Fachdienst Bürgerdienste, Engelplatz möglich.
- Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können Briefwahlunterlagen auch noch am Wahlsonntag von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr in der Wahlzentrale abgeholt werden. Dazu sprechen Sie bitte im Fachdienst Bürgerdienste, Engelplatz 1, 07743 Jena vor.
Ablauf/Fristen
- Die Wahlbenachrichtigungsbriefe müssen bis zum 01.06.2025 beim Wähler eingegangen sein.
- Die Möglichkeit zur Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen beginnt am 02.06.2025 und endet am Mittwoch vor dem Wahltermin.
- Das Briefwahlbüro im Fachdienst Bürgerdienste ist von Montag, 02.06.2025, bis Freitag vor dem Wahltermin, 18.00 Uhr geöffnet.
- Der Wahlbrief muss bis zum Wahltag um 18:00 Uhr wieder bei der Wahlbehörde der Stadt Jena eingetroffen sein (per Post - auf rechtzeitigen Versand achten! - oder über Fristenbriefkasten der Stadt oder Abgabe in der Wahlzentrale).
Öffnungszeiten
Tag | Zeiten |
---|---|
Montag | 08:30 – 13:00 Uhr |
Dienstag | 08:30 – 18:00 Uhr |
Mittwoch | 09:00 – 13:00 Uhr |
Donnerstag | 08:30 – 16:00 Uhr |
Freitag | 08:30 – 13:00 Uhr |
Rechtsgrundlagen
- Thüringer Kommunalwahlgesetz
- Thüringer Kommunalwahlordnung
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
---|---|---|
Wahlhelfermanagement |
Wahlbehörde |
E-Mail: wahlhelfende@jena.de Telefon: 0049 3641 49-4455 Fax: 0049 3641 49-2020 |
Herr Matthias Bettenhäuser | Wahlleiter Wahlbehörde |
E-Mail: wahlen@jena.de Telefon: 0049 3641 49-2005 Fax: 0049 3641 49-2020 |