Parkverstoß melden
Neben der Feststellung von Verkehrsordnungswidrigkeiten durch die Dienstkräfte der Ordnungsbehörde können auch Privatpersonen Halt- und Parkverstöße zur Anzeige bringen.
Details
Die sogenannte Privatanzeige kann per E-Mail bei der Bußgeldstelle der Stadt Jena eingereicht werden.
Die Anzeige muss ausreichend dokumentiert sein, so dass keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der zu erteilenden Verwarnung bestehen. Bei einem eventuell nachfolgenden gerichtlichen Verfahren ist die Beweisbarkeit der Verkehrsordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung. Vor diesem Hintergrund sind folgende Angaben zu der festgestellten Ordnungswidrigkeit zwingend erforderlich:
- Datum der festgestellten Ordnungswidrigkeit
- Beobachtungszeitraum (mindestens 4 Minuten bei Parkverstößen, mindestens 15 Minuten bei Parkverstößen in verkehrsberuhigten Bereichen und im eingeschränkten Haltverbot wegen zulässiger Ladetätigkeit)
- genaue Tatortangabe (Straße und Hausnummer)
- Tatvorwurf
- KFZ-Kennzeichen und Fabrikat
- aussagekräftige Fotos von dem Fahrzeug und der Situation aus Sicht eines / einer Verkehrsteilnehmenden (ggf. auch Beschilderung / Markierung, Grundstückszufahrt)
- die vollständigen Personalien der Anzeige erstattenden Person, da die Person bei einer eventuellen Gerichtsverhandlung als ZeugIn zur Verfügung stehen muss
Ansprechpersonen
| Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
|---|---|---|
| Mitarbeiter/-innen |
Team Bußgeldstelle |
E-Mail: bussgeld@jena.de Telefon: 0049 3641 49-2541 |