Photovoltaik-Anlage - Förderung beantragen
Mit der „Richtlinie der Stadt Jena zur Förderung der Solarstromerzeugung" (PDF) hat die Stadt Jena die Anschaffung steckerfertiger Photovoltaikanlagen zu verschiedenen Fördersätzen gefördert. Der Förderzeitraum lief vom 01.11.2022 bis 31.12.2023. Eine Antragstellung ist somit nicht mehr möglich.
Verwendungsnachweise für bereits bewilligte Förderungen können weiterhin eingereicht werden (siehe Downloads und Formulare).
Die Erzeugung von Sonnenstrom ist für viele Eigenheimbesitzer relativ einfach umsetzbar. Mieter haben hingegen weitaus weniger Handlungsspielraum.
Steckerfertige Balkonkraftwerke bieten auch Mietern die Möglichkeit klimafreundlichen und günstigen Strom zu erzeugen. Mit der Richtlinie der Stadt Jena zur Förderung der Solarstromerzeugung (siehe Downloads) wurde die Anschaffung steckerfertiger Photovoltaikanlagen zu verschiedenen Fördersätzen gefördert.
Antragstellung
Der Förderzeitraum lief vom 01.11.2022 bis 31.12.2023. Eine Antragstellung ist somit nicht mehr möglich.
Bestellung, Installation, Verwendungsnachweis
Der Antrag ist vor der Bestellung der PV-Anlage zu stellen. Die Stadt Jena informiert die Antragstellenden nach der Prüfung des Antrags über die Förderfähigkeit ihres Antrages. Die PV-Anlage kann nach der Antragstellung angeschafft werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Antragstellenden das Risiko im Fall einer Ablehnung selbst tragen. Durch die Einreichung eines Antrages begründet sich kein rechtlicher Anspruch auf Förderung.
Spätestens acht Monate nach der Bewilligung des Vorhabens ist ein Verwendungsnachweis bei der Stadt Jena einzureichen. Der Verwendungsnachweis kann auch über ein reines Online-Formular Verwendungsnachweis ohne Unterschrift oder über ein PDF-Formular Verwendungsnachweis (PDF) mit Unterschrift eingereicht werden.Nach erfolgreicher Prüfung des Verwendungsnachweises erhalten die Antragstellenden den Zuschuss durch die Stadt Jena.
Tag | Zeiten |
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Montag | 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | keine Sprechzeiten |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.
Rechtsgrundlage ist die „Richtlinie der Stadt Jena zur Förderung der Solarstromerzeugung“ vom 01.11.2022. Diese Richtlinie finden Sie unter Downloads.
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Herr Muschalle-Momberg | Klimaschutzkoordinator Dezernat für Stadtentwicklung und Umwelt |
E-Mail: solarstrom@jena.de Telefon: 0049 3641 49-5267 |