Saldenbestätigung
Auf Antrag wird für eine Firma oder einen Gewerbetreibenden eine kostenpflichtige amtliche Bestätigung, der zu einem Stichtag bei der Stadtverwaltung Jena ausgewiesenen Forderungen oder Verbindlichkeiten, erstellt.
Der Antrag (siehe Downloads) ist schriftlich - auch per E-Mail oder Fax - beim Fachdienst Buchhaltung / Vollstreckung einzureichen.
Unterlagen
- korrekte und vollständige Bezeichnung der Firma bzw. Vor- und Nachname einer Privatperson
- Anschrift des Firmensitzes bzw. der Privatperson
- Telefonnummer für Rückfragen
- notwendige Vollmacht
- frankierter Rückumschlag mit Zustelladresse
Bitte benutzen Sie das Antragsformular (-> Downloads).
Öffnungszeiten
Hinweis
Der Fachdienst Buchhaltung und Vollstreckung ist aufgrund der aktuellen Situation bis auf Weiteres für jeglichen Besucherverkehr geschlossen. Bitte melden Sie sich per E-Mail unter: vollstreckung@jena.de oder buchhaltung@jena.de.
Tag | Zeiten |
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Montag | geschlossen |
Dienstag | geschlossen |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | geschlossen |
Freitag | geschlossen |
Gebühren
Leistung | Gebühr |
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einzelne Forderungen / Verbindlichkeiten | 15,00 € |
Vielzahl von Einzelforderungen / Einzelverbindlichkeiten | 25,00 € |
Weiterhin fallen für den Postversand Auslagen in Höhe von derzeit mindestens 0,70 € an, sofern ein frankierter Rückumschlag fehlt bzw. keine Abholung erfolgt.
Abholung erfolgt in der Regel im Sekretariat des Fachdienstes Buchhaltung / Vollstreckung, Am Anger 28, 07743 Jena, 3. Etage gegen Vorauskasse in bar oder per EC-Karte, Postversand mit Heranziehungsbescheid zu Gebühren und Auslagen
Rechtsgrundlagen
- Gebührenverzeichnis Ziffer 16.2 und 16.3 der Verwaltungskostensatzung der Stadt Jena vom 04.11.2015, veröffentlicht im Amtsblatt 30/16 vom 28.07.2016 (Satzung zur 2. Änderung, Amtsblatt 18/18)
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Frau Kathrin Gürbüz | Sachbearbeiterin Sitzungsdienst / Sekretariat Fachdienst Finanzen |
E-Mail: kathrin.guerbuez@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3252 Fax: 0049 3641 49-3044 Raum: 01.02_17 |