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Sammlung / Tombola

Sammlungen sind generell erlaubnispflichtig. Veranstalter, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, dürfen im Freistaat Thüringen Tombolas veranstalten.

Sammlung

Wer eine Sammlung von Geld- oder Sachspenden oder Spenden geldwerter Leistungen duch unmittelbares Einwirken von Person zu Person

  • auf Straßen oder Plätzen,
  • in Gast-, Schankwirtschaften oder in anderen jedermann zugänglichen Räumen (Straßensammlungen)
  • von Haus zu Haus

inbesondere durch Vorlage von Sammellisten (Haussammlungen), veranstalten will, bedarf hierzu der Erlaubnis.

Tombola

Spielkapital unter 20.000 €

Beträgt das Spielkapital (= Anzahl der Lose x Lospreis) nicht mehr als 20.000 EUR, gilt die Allgemeine Erlaubnis für die Veranstaltung öffentlicher Lotterien und Ausspielungen im Freistaat Thüringen.

Die Tombola muss angezeigt werden. In der Anzeige sind zu benennen:

  • Veranstalter
  • Ort und Zeit der Veranstaltung
  • verantwortliche Person(en)
  • Zweck der Tombola
  • Spielplan, aus dem sich der Umfang Tombola ergibt und
  • der Beginn der Tombola
Spielkapital über 20.000 €

Eine Tombola mit einem Spielkapital über 20.000 EUR muss genehmigt werden.

Tag Zeiten
Montag 08:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr
Dienstag 08:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr
Freitag 08:00 – 11:30 Uhr

Hinweise

Wir bitten dringend um eine Terminabsprache! Nur so können wir die Anwesenheit des Mitarbeiters oder eines Stellvertreters gewährleisten. Wenden Sie sich hierfür telefonisch oder per E-Mail an die angegebenen Ansprechpartner.

Name Funktion/Bereich Kontakt
Herr Sebastian Wick

Fachdienstleiter

Veranstaltung mit Sondernutzung, Feuerwerk

Fachdienst Kommunale Ordnung

E-Mail: ordnung@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-2505

Raum: 01.01_25

Standort

Team Kommunale Sicherheit (GAZ)

Am Anger 28
07743 Jena
Deutschland