Sammlung / Tombola
Sammlungen sind generell erlaubnispflichtig. Veranstalter, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, dürfen im Freistaat Thüringen Tombolas veranstalten.
Details
Sammlung
Wer eine Sammlung von Geld- oder Sachspenden oder Spenden geldwerter Leistungen duch unmittelbares Einwirken von Person zu Person
- auf Straßen oder Plätzen,
- in Gast-, Schankwirtschaften oder in anderen jedermann zugänglichen Räumen (Straßensammlungen)
- von Haus zu Haus
inbesondere durch Vorlage von Sammellisten (Haussammlungen), veranstalten will, bedarf hierzu der Erlaubnis.
Tombola
Spielkapital unter 20.000 €
Beträgt das Spielkapital (= Anzahl der Lose x Lospreis) nicht mehr als 20.000 EUR, gilt die Allgemeine Erlaubnis für die Veranstaltung öffentlicher Lotterien und Ausspielungen im Freistaat Thüringen.
Die Tombola muss angezeigt werden. In der Anzeige sind zu benennen:
- Veranstalter
- Ort und Zeit der Veranstaltung
- verantwortliche Person(en)
- Zweck der Tombola
- Spielplan, aus dem sich der Umfang Tombola ergibt und
- der Beginn der Tombola
Spielkapital über 20.000 €
Eine Tombola mit einem Spielkapital über 20.000 EUR muss genehmigt werden.
Öffnungszeiten
Tag | Zeiten |
---|---|
Montag | 08:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr |
Dienstag | 08:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 08:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr |
Freitag | 08:00 – 11:30 Uhr |
Hinweise
Wir bitten dringend um eine Terminabsprache! Nur so können wir die Anwesenheit des Mitarbeiters oder eines Stellvertreters gewährleisten. Wenden Sie sich hierfür telefonisch oder per E-Mail an die angegebenen Ansprechpartner.
Rechtsgrundlagen
- Allgemeine Erlaubnis für die Veranstaltung öffentlicher Lotterien und Ausspielungen im Freistaat Thüringen(Link ist extern) (PDF)(Link ist extern)
- Thüringer Glückspielgesetz(Link ist extern)
- Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland(Link ist extern)
- Thüringer Sammlungsgesetz(Link ist extern)
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
---|---|---|
Herr Sebastian Wick | Fachdienstleiter Veranstaltung mit Sondernutzung, Feuerwerk Fachdienst Kommunale Ordnung |
E-Mail: ordnung@jena.de(Link sendet E-Mail) Telefon: 0049 3641 49-2505 Raum: 01.01_25 |