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Schöffenwahl

Schöffenwahl 2023 für die Amtszeit 2024 bis 2028

Alle fünf Jahre stellt die Stadt Jena Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen sowie Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für den Amtsgerichtsbezirk Jena und den Landgerichtsbezirk Gera auf. Dann sind interessierte Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, unter Verwendung des entsprechenden Formulars im Rechtsamt der Stadt Jena ihr Interesse zu bekunden.

Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der Strafgerichtsbarkeit. Sie werden jeweils für fünf Jahre gewählt.

Die Vorschlagslisten für die Schöffenwahl und Jugendschöffenwahl werden von der Stadt Jena - soweit möglich – auf Grundlage von freiwilligen Meldungen aus der Bevölkerung aufgestellt und vom Stadtrat bzw. dem Jugendhilfeausschuss beschlossen. Eine Aufnahme in die Vorschlagslisten bedeutet noch nicht, dass die Bewerberinnen und Bewerber tatsächlich in das Schöffenamt berufen werden. Hierüber entscheidet der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht.

Schöffinnen und Schöffen sind während der Hauptverhandlung Richterinnen und Richter wie die Berufsrichterinnen und Richter auch. Sie urteilen in der Hauptverhandlung gemeinsam und gleichberechtigt mit den Berufsrichterinnen und -richtern über Unschuld oder Schuld der Angeklagten. Durch die Einbringung nicht juristischer Wertungen und Überlegungen sowie der eigenen Lebens- und Berufserfahrung tragen sie zu einer volksnahen und gerechten Urteilsfindung bei. Durch sie wird der Grundsatz der Teilhabe der Bevölkerung an der Rechtsprechung verwirklicht.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für das Schöffenamt sind:

  • Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit (§ 31 GVG i.V.m. Art. 116 GG)
  • mit Beginn der Amtszeit mindestens 25 Jahre und nicht älter als 69 Jahre (§ 33 Nr. 1 und 2 GVG),
  • zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Vorschlagsliste in Jena wohnhaft (§ 33 Nr. 3 GVG)

Ins Jugendschöffenamt soll ferner nur berufen werden, wer erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren ist ( § 35 Abs. 2 Satz 2 JGG).

Neben den formalen Voraussetzungen sollen Bewerberinnen und Bewerber auch die gesundheitliche und sprachliche Eignung für das verantwortungsvolle Amt mitbringen (§ 33 Nr. 4 und 5 GVG).

Ausschlusskriterien

Vom Amt eines ehrenamtlichen Richters sind ausgeschlossen:

  • Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind (§ 32 Nr. 1 GVG),
  • Personen, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann ( § 32 Nr. 2 GVG).

Ergänzt werden diese Ausschlussgründe durch § 44a des Deutschen Richtergesetzes. Danach soll zum Amt eines ehrenamtlichen Richters nicht berufen werden, wer

  • gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat
  • wegen einer Tätigkeit als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik oder als diesen Mitarbeitern gleichgestellte Person für das Amt eines ehrenamtlichen Richters nicht geeignet ist.

Nähere Informationen, insbesondere auch die weiteren persönlichen und beruflichen Ausschlussgründe, die einer Wahl in das Schöffenamt entgegenstehen können, sind unter den angegebenen Links abrufbar.

 

Bewerbungen sind ab sofort bis Ende März 2023 beim

Fachdienst Recht

Am Anger 15

07743 Jena

möglich.

Bitte nutzen Sie die unter Downloads bereitgestellten Bewerbungsformulare.

Folgende Angaben sind unerlässlich:

  • Name, gegebenenfalls Geburtsname
  • Vorname
  • Geburtsort
  • Geburtsdatum
  • Staatsangehörigkeit: deutsch
  • Beruf
  • Adresse
 
Tag Zeiten
Montag 08:00 – 15:30 Uhr
Dienstag, Mittwoch 08:00 – 17:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 17:30 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr

Hinweis

Die angegebenen Öffnungszeiten gelten nicht an gesetzlichen Feiertagen und nicht am 27., 28., 29. sowie 30.12.2022.

  • Grundgesetz (GG), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
  • Jugendgerichtsgesetz (JGG)
  • Deutsches Richtergesetz (DRiG)
  • Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz vom 10.10.2022 zur „Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffen und Jugendschöffen, Auslosung und Einberufung der Schöffen und Jugendschöffen“
Name Funktion/Bereich Kontakt
Frau Diana Kölbel

Juristische Mitarbeiterin

Fachdienst Recht

E-Mail: fd-recht@jena.de

Telefon: 0049 3641 492120

Sekretariat

Fachdienst Recht

E-Mail: fd-recht@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-2115

Fax: 0049 3641 49-2114

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