Stellplatzablöse
Gemäß § 49 Thüringer Bauordnung (ThürBO) sind bei der Errichtung von Anlagen, bei denen mit einem Zu- und Abgangsverkehr durch Kraftfahrzeuge zu rechnen ist, geeignete Pkw-Stellplätze oder Garagen herzustellen.
Details
Soweit diese notwendigen Stellplätze nicht auf dem Baugrundstück oder auf anderen Grundstücken in zumutbarer Entfernung hergestellt und öffentlich-rechtlich durch Baulasteintragung gemäß § 82 ThürBO gesichert werden, hat der Bauherr die Ablösung von der Stellplatzpflicht zu beantragen.
Die Gemeinden können im Rahmen ihrer Planungshoheit für das Gemeindegebiet oder Teile davon Ablösegebühren oder auch eine Ablösepflicht festsetzen. Die Ablösegebühren orientieren sich an den durchschnittlichen Herstellungskosten im jeweiligen Gemeindegebiet und werden zweckgebunden in obigem Sinne eingesetzt.
Unterlagen
- Antragsformular mit Begründung : Antrag auf PKW-Stellplatzablösung (-> Downloads)
Öffnungszeiten
Tag | Zeiten |
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Montag | 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr |
Mittwoch | keine Sprechzeiten |
Donnerstag | 08:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr |
Freitag | 08:00 – 12:00 Uhr |
Hinweise
Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.
Gebühren
Leistungen | Gebühr |
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Ablösegebühr für Pkw- Stellplätze | je Stellplatz (gebietsabhängig) 3.000,- bis 16.000,- € |
Rechtsgrundlagen
- Thüringer Bauordnung (ThürBO)
- Vollzugsbekanntmachung zur Thüringer Bauordnung (VollzBekThürBO)
- Thüringer Baugebührenverordnung (ThürBauGVO)
- Satzung der Stadt Jena über die Ablösung von Stellplatzverpflichtungen (Ablösesatzung)
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Jeannette Bächstädt | Sekretärin Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz |
E-Mail: bauordnung@jena.de Telefon: 0049 3641 49-5051 Fax: 0049 3641 49-5055 Raum: 01_31 |
Kerstin Linde | Sachbearbeiterin Projektprüfung Team Projektprüfung Bezirk 1 |
E-Mail: kerstin.linde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-5074 Fax: 0049 3641 49-5055 Raum: 01_25 |