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Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Auf Antrag wird eine kostenpflichtige amtliche Bestätigung, dass aktuell keine Abgabenrückstände für den Antragsteller bei der Stadtverwaltung Jena bestehen, erstellt.

Der Antrag (siehe Downloads) ist schriftlich - auch per E-Mail oder Fax - beim Fachdienst Buchhaltung / Vollstreckung einzureichen.

  • korrekte und vollständige Bezeichnung der Firma bzw. Vor- und Nachname einer Privatperson (Gewerbetreibender)
  • Anschrift des Firmensitzes bzw. des Gewerbeinhabers
  • Telefonnummer für Rückfragen

Bitte benutzen Sie das Antragsformular (-> Downloads).

Hinweis 

Der Fachdienst Buchhaltung und Vollstreckung ist aufgrund der aktuellen Situation bis auf Weiteres für jeglichen Besucherverkehr geschlossen. Bitte melden Sie sich per E-Mail unter: vollstreckung@jena.de oder buchhaltung@jena.de.

Tag Zeiten
Montag geschlossen
Dienstag geschlossen
Mittwoch geschlossen
Donnerstag geschlossen
Freitag geschlossen

 

Leistungen Gebühr
Bescheinigung steuerliche Unbedenklichkeit 5,00 €

Abholung erfolgt in der Regel im Sekretariat des Fachdienstes Buchhaltung / Vollstreckung, Am Anger 28, 07743 Jena, 3. Etage gegen Vorauskasse in bar oder per EC-Karte, Postversand mit Heranziehungsbescheid zu Gebühren und Auslagen

  • Gebührenverzeichnis Ziff. 16.1 der Verwaltungskostensatzung der Stadt Jena vom 04.11.2015, veröffentlicht im Amtsblatt 30/16 vom 28.07.2016 (Satzung zur 2. Änderung, Amtsblatt 18/18)
Name Funktion/Bereich Kontakt
Frau Kathrin Gürbüz

Sachbearbeiterin Sitzungsdienst / Sekretariat

Fachdienst Finanzen

E-Mail: kathrin.guerbuez@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3252

Fax: 0049 3641 49-3044

Raum: 01.02_17

Standort

Team Buchhaltung

Am Anger 28
07743 Jena
Deutschland