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Trinkwasser - Beratung & Überwachung

Das Gesundheitsamt berät Sie kostenlos zu Auffälligkeiten im Trinkwasser (Geruch, Geschmack, Farbe), sowie bei Fragen zur Überwachung der Trinkwasserinstallation.

Anzeigepflicht nach § 13 TrinkwV Absatz 1 - 3

  • bei Errichtung einer Wasserversorgungsanlage spätestens vier Wochen im Voraus
  • bei erstmaliger Inbetriebnahme oder der Wiederinbetriebnahme einer Wasserversorgungsanlage spätestens vier Wochen im Voraus sowie bei Stilllegung einer Wasserversorgungsanlage oder von Teilen von ihr innerhalb von drei Tagen
  • bei baulichen und betriebstechnischen Veränderung an trinkwasserführenden Teilen einer Wasserversorgungsanlage, die auf die Beschaffenheit des Trinkwassers wesentliche Auswirkungen haben kann, spätestens vier Wochen im Voraus
  • bei Übergang des Eigentums oder des Nutzungsrechts an einer Wasserversorgungsanlage auf eine andere Person spätestens vier Wochen im Voraus
  • bei Errichtung oder Inbetriebnahme einer Wasserversorgungsanlage sowie der voraussichtlichen Dauer des Betriebes so früh wie möglich

Anzeigepflicht nach § 13 Trinkw Absatz 4

  • Anlagen, die zur Entnahme oder Abgabe von Wasser bestimmt sind, das keine Trinkwasserqualität hat, und die im Haushalt zusätzlich zu den Wasserversorgungsanlagen nach § 3 Nummer 2 installiert sind (Brunnen, Regenwasseranlagen)

Tag

Zeiten
Montag 08:00 – 11:30 Uhr
Dienstag 08:00 – 11:30 Uhr
Mittwoch keine Sprechzeiten
Donnerstag 08:00 – 11:30 Uhr und 14:00  – 18:00 Uhr
Freitag 08:00  – 11:30 Uhr

Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen persönlichen Beratungstermin.

Leistungen Gebühr

Prüfung einer Wasserversorgungsanlage

nach Aufwand

Entnahme einer Wasserprobe

10,00 €

Ermittlung der Temperatur

3,00 €

Ermittlung des pH-Wertes

10,00 €

Ermittlung von freiem Chlor

5,00 €

Ermittlung von gebundenen Chlor

5,00 €

Ermittlung der Leitfähigkeit

3,00 €

Ermittlung des Geruchs

3,00 €

Ermittlung der Klarheit

3,00 €

Ermittlung der Färbung

3,00 €

Amtliche Freigabebescheinigung für eine Trinkwasserleitung nach Bauarbeiten am Trinkwassernetz

25,00 €

 

  • Infektionsschutzgesetz
  • Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
  • VO über die Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser
  • UBA Empfehlungen
  • DVGW - Arbeitsblätter
  • DIN
  • VDI-Richtlinie 6023
Name Funktion/Bereich Kontakt
Herr Fiedler

Gesundheitsaufseher

Team Hygiene und Umweltmedizin

E-Mail: fiedlers@jena.de(Link sendet E-Mail)

Telefon: 0049 3641 49-3293

Fax: 0049 3641 49-3127

Raum: 00_12

Frau Karin Jäckel

Gesundheitsaufseherin

Team Hygiene

E-Mail: karin.jaeckel@jena.de(Link sendet E-Mail)

Telefon: 0049 3641 49-3168

Fax: 0049 3641 49-3285

Raum: 00_12

Standort

Team Hygiene und Umweltmedizin

Lutherplatz 3
07743 Jena
Deutschland

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