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Drohne anmelden

Drohne und unbemannte Fluggeräte anmelden

Das Fliegen von Drohnen und anderen unbemannten Fluggeräten ist unter bestimmten Voraussetzungen erlaubnisfrei. Die genauen Bedingungen sind beim Thüringer Landesverwaltungsamt zu finden.

Alle Flüge, auch erlaubnisfreie, sind mindestens 3 Tage vor den geplanten Aufstiegen anzumelden.

Drohnenflug anmelden – benötigte Unterlagen

Um einen Flug mit einem unbemannten ferngesteuerten Flugobjekt (z. B. Drohe) anzumelden, müssen Sie folgende Daten vorab schriftlich einreichen:

  • Datum, Uhrzeit und Standort des geplanten Aufstiegs
  • Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers
  • entsprechende Haftpflichtversicherung

Bitte beachten Sie, dass der Multikopter (auch "Drohne" genannt) mit einer feuerfesten Plakette mit Namen und Adresse des Eigentümers versehen sein muss.

Tag Zeiten
Montag 08:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr
Dienstag 08:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr
Freitag 08:00 – 11:30 Uhr

Hinweise

Wir bitten dringend um eine Terminabsprache! Nur so können wir die Anwesenheit des Mitarbeiters oder eines Stellvertreters gewährleisten. Wenden Sie sich hierfür telefonisch oder per E-Mail an die angegebenen Ansprechpartner.

Name Funktion/Bereich Kontakt
Herr Sebastian Wick

Fachdienstleiter

Veranstaltung mit Sondernutzung, Feuerwerk

Fachdienst Kommunale Ordnung

E-Mail: ordnung@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-2505

Raum: 01.01_25

Standort

Team Kommunale Sicherheit (GAZ)

Am Anger 28
07743 Jena
Deutschland