Dummy link to fix Firefox-Bug: First child with tabindex is ignored

Unterhalt beantragen - Kindesunterhalt

Leben die Eltern eines Kindes nicht zusammen, so ist der Elternteil, welcher nicht mit dem Kind zusammenlebt zum Unterhalt verpflichtet. Der Anspruch auf Kindesunterhalt besteht für minderjährige und volljährige Kinder.

Wir beraten und unterstützen Sie gern bei der Festsetzung des Unterhaltes für Ihr minderjähriges Kind. Volljährige beraten wir bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, wenn diese sich in einer Erstausbildung befinden.

Tag Zeiten
Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Name Funktion/Bereich Kontakt
Frau Berndt

Unterhaltsberechnung, Beurkundungen Vaterschaften, Sorgeerklärungen, Beistandschaften

A, B, D bis G, Sch, X bis Z

Team Unterhaltsvorschuss

E-Mail: bbb@jena.de(Link sendet E-Mail)

Telefon: 0049 3641 49-2787

Fax: 0049 03641 49-2707

Raum: 03_02

Frau Schwarz

Unterhaltsberechnung, Beurkundungen Vaterschaften, Sorgeerklärungen, Beistandschaften

H bis K, S, T, V, C

Team Unterhaltsvorschuss

E-Mail: bbb@jena.de(Link sendet E-Mail)

Telefon: 0049 3641 49-2792

Fax: 0049 3641 49-2707

Raum: 03_03

Frau Pröhl

Unterhaltsberechnung, Beurkundungen Vaterschaften, Sorgeerklärungen, Beistandschaften

L bis R, ST, U, W

Team Unterhaltsvorschuss

E-Mail: bbb@jena.de(Link sendet E-Mail)

Telefon: 0049 3641 49-2788

Raum: 03_04

Standort

Team Unterhaltsvorschuss

Am Anger 13
07743 Jena
Deutschland

Cookie-Einstellungen
Diese Webseite verwendet 'Cookies' um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren und zu analysieren. Bestimmen Sie, welche Dienste benutzt werden dürfen