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Verfahrenslotse - Beratung zu Eingliederungshilfeleistungen

Der Verfahrenslotse unterstützt und begleitet kostenfrei und unabhängig junge Menschen mit Behinderung und ihre Familien bei der

  • Antragstellung und
  • Verwirklichung

von Rechten auf Leistungen der Eingliederungshilfe.

Personen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt sind oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe.

Seit dem 01.01.2024 ist bundesweit im § 10b SGB VIII die Funktion eines sogenannten „Verfahrenslotsen“ vorgesehen. Dieser kann Familien unterstützen und begleiten, wenn Leistungen der Eingliederungshilfe in Frage kommen.

Eine Beratung kann persönlich, als Videokonferenz oder telefonisch erfolgen.

Die Unterstützung kann beinhalten:

  • Erläuterung der Anspruchsvoraussetzungen
  • Klärung der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit für die benötigte Hilfe
  • Klärung weiterer zuständiger Leistungsträger
  • Hilfe bei der Antragstellung
  • Begleitung im Verwaltungsverfahren
  • Bestimmung der Entscheidungsfristen
  • Beratung zu möglichen Rechtsmitteln (Widerspruch, Klage)
  • Informationen zu Stellungnahmen und Gutachten
  • Hilfe bei der Erfüllung der Mitwirkungspflichten
  • Hinwirken auf zeitnahe Entscheidungen der Leistungsträger
  • Hilfe bei der Inanspruchnahme von Leistungen
  • Begleitung zu Leistungsanbietern und anderen Hilfsmöglichkeiten
  • Begleitung zu Teilhabe- und Gesamtplangesprächen als Vertrauensperson

Häufig werden von Eltern Anträge auf mögliche Hilfen für ihr Kind gestellt, wie Frühförderung, Integrativplatz in einem Kindergarten, sinnesspezifische Förderung, Schulbegleitung oder Unterbringung in stationären Wohnformen.

Die Anträge auf Eingliederungshilfeleistungen werden im Jugendamt Jena im Integrationsdienst, Am Anger 13, 07743 Jena bearbeitet.

Nach § 10b Abs. 1 S. 1 SGB VIII haben junge Menschen, die Leistungen der Eingliederungshilfe wegen einer Behinderung oder wegen einer drohenden Behinderung geltend machen, oder bei denen solche Leistungsansprüche in Betracht kommen, sowie ihre Mütter, Väter, Personensorge- und Erziehungsberechtigte bei der Antragstellung, Verfolgung und Wahrnehmung dieser Leistungen, Anspruch auf Unterstützung und Begleitung durch einen Verfahrenslotsen.

Name Funktion/Bereich Kontakt
Frau Sophie Escher

Verfahrenslotsin

Unabhängige Unterstützung und Begleitung von Familien zu Eingliederungshilfeleistungen.

Team Kindertagesbetreuung

E-Mail: verfahrenslotse@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-2726

Fax: 0049 3641 49-2708

Raum: 00_19

Standort

Verfahrenslotse

Am Anger 13
07743 Jena
Deutschland