
In Kürze
Von den Verboten oder Beschränkungen, die durch:
- Vorschriftzeichen
- Richtzeichen
- Verkehrseinrichtungen oder
- Anordnungen
erlassen sind, können in bestimmten Einzelfällen für bestimmte Antragsteller Ausnahmen genehmigt werden.
Dies gilt, wenn ein besonders dringender Fall vorliegt oder aufgrund der Tätigkeit des Antragstellers dringende Fälle abzusehen sind.
Ablauf/Fristen
Die Bearbeitung dauert eine Woche.
Unterlagen
- Antrag (unter Formulare)
- Zulassungsbescheinigung Teil I
Öffnungszeiten
Tag | Zeiten |
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Montag | 08:00 – 16:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 – 16:00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 08:00 – 18:00 Uhr |
Freitag | 08:00 – 12:00 Uhr |
Außerhalb der Öffnungszeiten erreichen Sie uns nach telefonischer Absprache.
Gebühren
Die Festsetzung der Gebührenhöhe erfolgt nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) in der jeweils gültigen Fassung.
Rechtsgrundlagen
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst)
- §46 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Ansprechpartner
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
---|---|---|
Mitarbeiter/ -in Verkehrsorganisation |
Team Verkehrsorganisation |
E-Mail: verkehrsorganisation@jena.de Telefon: 0049 3641 49-5101 Fax: 0049 3641 49-5365 |