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Baustelle einrichten

Baustelle einrichten mit verkehrsrechtlicher Anordnung

Eine verkehrsrechtliche Anordnung für die Einrichtung einer Baustelle ist eine Ausnahmegenehmigung. Sie wird für die Benutzung öffentlicher Wege, Straßen oder Plätze benötigt, wenn dort für eine Baustelle der Boden aufgegraben, etwas gelagert/aufgestellt oder im Luftraum eine Leitung geführt werden soll. Dabei werden verkehrsregelnde Maßnahmen nötig.

Zusätzlich brauchen Sie eine Sondernutzungserlaubnis gemäß § 18 Thüringer Straßengesetz.

Ihr Antrag sollte 14 Tage vor Nutzungsbeginn vorliegen, damit noch ausreichende Bearbeitungszeit bleibt. Bitte beachten Sie, dass der einfache Postweg bis zu einer Woche dauern kann.

Zusätzlich brauchen Sie eine Sondernutzungserlaubnis gemäß § 18 Thüringer Straßengesetz.

Zur rechtzeitigen Vorankündigung der Einrichtung einer Baustelle wird lediglich ein ausgefülltes Antragsformular benötigt. Sie finden das Dokument unter Downloads.

Bitte achten Sie darauf, das Formular in allen Punkten deutlich und präzise auszufüllen. Je genauer die von Ihnen gemachten Angaben sind, desto leichter fällt dem Sachbearbeiter das Ausstellen der Erlaubnis.

Tag Zeiten
Montag 08:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 – 18:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten erreichen Sie uns nach telefonischer Absprache.

Für die Genehmigung wird eine Verwaltungsgebühr erhoben, die von der Bedeutung der Straße, der belegten Fläche und der Dauer der Sondernutzung abhängig ist. Zusätzlich wird eine Gebühr für die Arbeitsstelle der Verkehrsfläche fällig, die sich ebenfalls nach den o. g. Kriterien berechnet.

Name Funktion/Bereich Kontakt
Mitarbeiter/ -in Verkehrsorganisation

Team Verkehrsorganisation

E-Mail: verkehrsorganisation@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-5101

Fax: 0049 3641 49-5365

Standort

Team Verkehrsorganisation

Am Anger 26
07743 Jena
Deutschland