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Wahl der Mitglieder des Ortsteilrates

Die Mitglieder des Ortsteilrates werden zugleich mit den Stadtratsmitgliedern gewählt. Die nächste Wahl findet am 26.05.2024 statt.

Die Amtszeit beträgt fünf Jahre und beginnt und endet mit der gesetzlichen Amtszeit des Stadtrates. Der Ortsteil bildet das Wahlgebiet. Die Anzahl der Mitglieder des Ortsteilrates bestimmt die Thüringer Kommunalordnung und ist der jeweiligen öffentlichen Bekanntmachung zu entnehmen (s. hierzu § 45 ThürKO). 

Gewählt sind die Mitglieder des Ortsteilrates nach der Anzahl der gültigen  Stimmen.

Wahlberechtigung

Jeder Deutsche und Angehörige eines anderen EU-Staates, der am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat (Geburtstag 26.5.2008 und vorher) und seit mindestens drei Monaten in dem betreffenden Ortsteil seinen Hauptwohnsitz hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen wurde, darf wählen. Er oder sie wird von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhält bis spätestens 05.05.2024 eine Wahlbenachrichtigung zugesandt.

Zieht der Wähler in den drei Monaten vor dem Wahltermin innerhalb von Jena um, ist er weder im früheren noch im aktuellen Ortsteil wahlberechtigt.

Wählbarkeit

Wählbar als Mitglied des Ortsteilrates sind Wahlberechtigte, die am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben und mindestens 3 Monate ihren Hauptwohnsitz im Ortsteil haben.

Wahlvorschläge

Wahlvorschläge können von jedem wahlberechtigten Einwohner des Ortsteil eingereicht werden. Sie müssen Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift des Einreichenden und des Vorgeschlagenen tragen und von beiden persönlich unterschrieben sein. Die/Der Vorgeschlagene darf entscheiden, ob auf dem Stimmzettel sein Geburtsjahr und eine eventuelle Parteimitgliedschaft angegeben werden sollen. Jeder wahlberechtigte Einwohner des Ortsteils darf nur so viele Wahlvorschläge unterbreiten, wie Mitglieder des Ortstteilrates zu wählen sind. Siehe hierzu § 24 Hauptsatzung der Stadt Jena.

Wahlbenachrichtigung

Wer in das Wählerverzeichnis eingetragen wurde, erhält Ende April, spätestens bis zum 05.05.2024 (21. Tag vor der Wahl) per Post eine amtliche Wahlbenachrichtigung. Die Wahlbenachrichtigung erfüllt zwei Funktionen:

Sie dient zusammen mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass als Nachweis der Wahlberechtigung, wenn Sie am Wahlsonntag in Ihren Wahlraum wählen gehen. Das Schreiben ist also mitzunehmen. Ihr Wahlraum ist im Wahlbenachrichtigungsschreiben genannt.

Falls Sie Ihren Wahlraum am Wahlsonntag nicht aufsuchen, können Sie mit den Daten aus dem Wahlbenachrichtigungsschreiben Briefwahl, vorzugsweise online, beantragen.

Antragswege für Briefwahlunterlagen

  • Ab dem 14.04.2024 (42. Tag vor der Wahl) können Briefwahlunterlagen beantragt werden.
  • Die Beantragung über die Online-Maske oder per formloser E-Mail muss spätestens am Mittwoch vor dem Wahltermin erfolgen, da die Unterlagen sonst vermutlich nicht mehr rechtzeitig bei Ihnen ankommen.
  • Empfohlener Antragsweg: Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen
  • schriftlicher Antrag / persönliche Vorsprache / Bevollmächtigung: Auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsschreibens finden Sie ein Antragsformular für Briefwahlunterlagen. Dieses Formular nutzen Sie bitte, wenn Sie Ihre Briefwahlunterlagen per Post (rechtzeitig absenden!), per Fax oder durch persönliche Vorsprache beantragen wollen oder wenn Sie eine dritte Person beauftragen wollen, Ihre Briefwahlunterlagen abzuholen.
  • Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen einschließlich der Option, sofort zu wählen, ist ab 06.05.2024 im Briefwahlbüro im Fachdienst Bürgerdienste, Engelplatz möglich.
  • Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können Briefwahlunterlagen auch noch am Wahlsonntag von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr in der Wahlzentrale abgeholt werden. Dazu sprechen Sie bitte im Bürgerservice, Engelplatz, 07743 Jena vor.
  • Die Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge zur Wahl des Ortsteilrates endet am 12.04.2024 (44. Tag vor der Wahl) um 18:00 Uhr.

  • Die Wahlbenachrichtigungsbriefe werden ab dem 14.04.2024 (42. Tag vor der Wahl) versendet und müssen bis zum 05.05.2024 beim Wähler eingegangen sein.

  • Die Möglichkeit zur Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen beginnt am 28.4.2024 und endet am Mittwoch vor dem Wahltermin.

  • Das Briefwahlbüro im Fachdienst Bürgerdienste ist von Montag, 06.05.2024, bis Freitag vor dem Wahltermin, 18.00 Uhr geöffnet.

  • Der Wahlbrief muss bis zum Wahltag um 18:00 Uhr wieder bei der Wahlbehörde der Stadt Jena eingetroffen sein (per Post oder über Fristenbriefkasten der Stadt oder Abgabe in der Wahlzentrale).

Informationen zur Einreichung von Wahlvorschlägen finden Sie unter Links und Downloads.

Die Bescheinigung der Wählbarkeit der Bewerberinnen und Bewerber sowie der Wahlberechtigung der Unterzeichner des Wahlvorschlags muss nicht von Seiten der Parteien und Wahlvorschlagträger eingeholt werden. Nach Einreichung des Wahlvorschlags wird dies intern geprüft.

Tag Zeiten
Montag 09:00 – 13:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 18:00 Uhr
Freitag 09:00 – 13:00 Uhr
  • Thüringer Kommunalwahlgesetz
  • Thüringer Kommunalwahlordnung
  • Hauptsatzung der Stadt Jena
  • Thüringer Kommunalordnung
Name Funktion/Bereich Kontakt
Wahlhelfermanagement

Wahlbehörde

E-Mail: wahlhelfende@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-4455

Fax: 0049 3641 49-2020

Herr Matthias Bettenhäuser

Wahlleiter

Wahlbehörde

E-Mail: wahlen@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-2005

Fax: 0049 3641 49-2020

Frau Diana Kölbel

stellvertretende Wahlleiterin

Wahlbehörde

E-Mail: wahlen@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-2120

Fax: 0049 3641 49-2114

Standort

Wahlbehörde

Am Anger 15
07743 Jena
Deutschland

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