Dummy link to fix Firefox-Bug: First child with tabindex is ignored

Wasserkraftanlagen - Genehmigung

Errichtung, Betrieb und Modernisierung von Wasserkraftanlagen bedürfen grundsätzlich der wasserrechtlichen Erlaubnis bzw. Genehmigung durch die zuständige Wasserbehörde. Für die Saale als Gewässer erster Ordnung ist das das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (poststelle@tlubn.thueringen.de(Link sendet E-Mail)). Für Bäche als Gewässer zweiter Ordnung ist die untere Wasserbehörde beim Team Gewässer / Boden / Abfall für die Genehmigung zuständig. 

Die Errichtung, der Betrieb und die Modernisierung von Wasserkraftanlagen sind regelmäßig mit Gewässerbenutzungen im Sinne von § 9 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verbunden:

  • Aufstauen eines oberirdischen Gewässers
  • Ableiten und Wiedereinleiten von Wasser 

Mitunter werden bei der Umsetzung des Vorhabens das Gewässer oder seine Ufer wesentlich verändert. Dieser Gewässerausbau nach § 68 WHG bedarf der Planfeststellung oder Plangenehmigung. 

Ziel: Saale für wandernde Fischarten flussauf- und -abwärts wieder durchgängig zu gestalten

Nach § 35 Abs. 1 WHG darf Wasserkraftnutzung nur zugelassen werden, wenn geeignete Maßnahmen zum Schutz der Fischpopulation ergriffen werden. Ziel des Landes Thüringen ist es, die Saale für wandernde Arten flussauf- und -abwärts wieder durchgängig zu gestalten (Landesprogramm Gewässerschutz 2022-27). Falls erforderlich, werden vorhandene Anlagen entsprechend umgebaut.

Einheitliche Stelle

Gemäß § 11a Abs. 2 WHG werden auf Antrag des Vorhabenträgers das Erlaubnis-, Bewilligungs- sowie alle sonstigen Zulassungsverfahren nach Bundes- oder Landesrecht über eine einheitliche Stelle abgewickelt, um den Vorhabenträger bereits vor Antragstellung über erforderliche Genehmigungen, Zuständigkeiten, zu erbringende Nachweise und Unterlagen zu informieren und damit das Verfahren insgesamt zu beschleunigen.

Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte dem "Verfahrenshandbuch Wasserkraft" unter Downloads.

Der Antragsteller hat folgende, für die Beurteilung des gesamten Vorhabens erforderliche Unterlagen, dreifach in Papier sowie einmal digital bei der zuständigen Wasserbehörde einzureichen:

  1. Antragsschreiben
  2. Erläuterungsbericht
  3. Übersichtslageplan
  4. Lagepläne
  5. Bauzeichnungen
  6. Gewässerpläne
  7. Hydraulische Nachweise
  8. Standsicherheitsnachweise
  9. Bauwerksverzeichnis
  10. Grundstücksverzeichnis
  11. Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie
  12. Betrachtung Naturschutz- und Artenschutzbelange
  13. Umweltverträglichkeitsstudie

Eine detaillierte Erläuterung der erforderlichen Antragsunterlagen erfolgt im "Verfahrenshandbuch Wasserkraft" unter Downloads.

Tag Zeiten
Montag 08:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 – 18:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten erreichen Sie uns nach telefonischer Absprache.

  • Wasserhaushaltsgesetz
  • Thüringer Wassergesetz
Name Funktion/Bereich Kontakt
Frau Kumpe

Sachbearbeiterin

Untere Wasserbehörde

E-Mail: beate.kumpe@jena.de(Link sendet E-Mail)

Telefon: 0049 3641 49-5258

Fax: 0049 3641 49-5255

Standort

Team Gewässer / Boden / Abfall

Am Anger 26
07743 Jena
Deutschland

Downloads

Cookie-Einstellungen
Diese Webseite verwendet 'Cookies' um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren und zu analysieren. Bestimmen Sie, welche Dienste benutzt werden dürfen