
Wasserkraftanlagen - Genehmigung
Errichtung, Betrieb und Modernisierung von Wasserkraftanlagen bedürfen grundsätzlich der wasserrechtlichen Erlaubnis bzw. Genehmigung durch die zuständige Wasserbehörde. Für die Saale als Gewässer erster Ordnung ist das das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (poststelle@tlubn.thueringen.de(Link sendet E-Mail)). Für Bäche als Gewässer zweiter Ordnung ist die untere Wasserbehörde beim Team Gewässer / Boden / Abfall für die Genehmigung zuständig.
Details
Die Errichtung, der Betrieb und die Modernisierung von Wasserkraftanlagen sind regelmäßig mit Gewässerbenutzungen im Sinne von § 9 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verbunden:
- Aufstauen eines oberirdischen Gewässers
- Ableiten und Wiedereinleiten von Wasser
Mitunter werden bei der Umsetzung des Vorhabens das Gewässer oder seine Ufer wesentlich verändert. Dieser Gewässerausbau nach § 68 WHG bedarf der Planfeststellung oder Plangenehmigung.
Ziel: Saale für wandernde Fischarten flussauf- und -abwärts wieder durchgängig zu gestalten
Nach § 35 Abs. 1 WHG darf Wasserkraftnutzung nur zugelassen werden, wenn geeignete Maßnahmen zum Schutz der Fischpopulation ergriffen werden. Ziel des Landes Thüringen ist es, die Saale für wandernde Arten flussauf- und -abwärts wieder durchgängig zu gestalten (Landesprogramm Gewässerschutz 2022-27). Falls erforderlich, werden vorhandene Anlagen entsprechend umgebaut.
Einheitliche Stelle
Gemäß § 11a Abs. 2 WHG werden auf Antrag des Vorhabenträgers das Erlaubnis-, Bewilligungs- sowie alle sonstigen Zulassungsverfahren nach Bundes- oder Landesrecht über eine einheitliche Stelle abgewickelt, um den Vorhabenträger bereits vor Antragstellung über erforderliche Genehmigungen, Zuständigkeiten, zu erbringende Nachweise und Unterlagen zu informieren und damit das Verfahren insgesamt zu beschleunigen.
Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte dem "Verfahrenshandbuch Wasserkraft" unter Downloads.
Unterlagen
Der Antragsteller hat folgende, für die Beurteilung des gesamten Vorhabens erforderliche Unterlagen, dreifach in Papier sowie einmal digital bei der zuständigen Wasserbehörde einzureichen:
- Antragsschreiben
- Erläuterungsbericht
- Übersichtslageplan
- Lagepläne
- Bauzeichnungen
- Gewässerpläne
- Hydraulische Nachweise
- Standsicherheitsnachweise
- Bauwerksverzeichnis
- Grundstücksverzeichnis
- Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie
- Betrachtung Naturschutz- und Artenschutzbelange
- Umweltverträglichkeitsstudie
Eine detaillierte Erläuterung der erforderlichen Antragsunterlagen erfolgt im "Verfahrenshandbuch Wasserkraft" unter Downloads.
Öffnungszeiten
Tag | Zeiten |
---|---|
Montag | 08:00 – 16:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 – 16:00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 08:00 – 18:00 Uhr |
Freitag | 08:00 – 12:00 Uhr |
Außerhalb der Öffnungszeiten erreichen Sie uns nach telefonischer Absprache.
Rechtsgrundlagen
- Wasserhaushaltsgesetz
- Thüringer Wassergesetz
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
---|---|---|
Frau Kumpe | Sachbearbeiterin Untere Wasserbehörde |
E-Mail: beate.kumpe@jena.de(Link sendet E-Mail) Telefon: 0049 3641 49-5258 Fax: 0049 3641 49-5255 |