
Wohnung abmelden
Ihre Nebenwohnung können Sie bei der Gemeinde Ihres Haupt- oder Nebenwohnsitzes abmelden. Ihren Wegzug ins Ausland melden Sie bitte Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde.
Bei Umzügen innerhalb Deutschlands ist es nicht mehr erforderlich sich abzumelden. Es genügt die Anmeldung bei der Meldebehörde des neuen Wohnortes, die die bisherige Meldebehörde verständigt.
Details
Sollten Sie aus eine Ihrer Nebenwohnungen ausziehen, so müssen Sie diese Nebenwohnung bei der Gemeinde des Haupt- oder Nebenwohnsitzes abmelden. Im Falle eines Umzuges genügt es, wenn Sie die Änderung bzw. den Auszug aus einer Nebenwohnung bei der neuen Gemeinde angeben, hierdurch entfällt die gesonderte Abmeldung.
Sollten Sie ins Ausland ziehen und zukünftig keine Wohnung in Deutschland besitzen, müssen Sie sich bei der Gemeinde Ihres Hauptwohnsitzes abmelden. Die Abmeldung ins Ausland kann frühestens 1 Woche vor und muss spätestens 2 Wochen nach dem Auszugsdatum bei der Gemeinde Ihres Hauptwohnsitzes erfolgen. Bei der Abmeldung ins Ausland müssen Sie, sofern bekannt, Ihre zukünftige Adresse im Ausland angeben.
Fahrzeug
Bitte denken Sie bei der Abmeldung ins Ausland auch an Ihr eventuell vorhandenes Fahrzeug, dieses muss abgemeldet oder umgeschrieben werden. Die Mitarbeiter*innen des Bürgerservice beraten Sie hierzu gern.
Ablauf/Fristen
Antragstellung
Per E-Mail
Die Abmeldung einer Nebenwohnung können Sie per E-Mail an bs-antrag@jena.de(Link sendet E-Mail) beantragen. Die Meldebestätigung wird Ihnen zugesandt.
Folgende eingescannte Unterlagen sind der E-Mail als Anhang beizufügen:
- Formular zur Abmeldung bei der Meldebehörde (siehe Links)
- Personalausweis (beidseitig) und/oder Reisepass
Persönliche Vorsprache
Mit Terminvereinbarung können Sie die Abmeldung der Nebenwohnung sowie die Abmeldung ins Ausland persönlich im Bürgerservice beantragen.
Unterlagen
- Abmeldung einer Nebenwohnung: Personalausweis oder Reisepass
- Abmeldung ins Ausland: Personalausweis, Reisepass und elektronischer Aufenthaltstitel (eAT), sofern vorhanden - auf diesen Dokumenten wird Ihre Adresse aktualisiert
Öffnungszeiten
Hinweis eingeschränkter Betrieb im Zeitraum 26.03.-02.04.2025
Aufgrund einer Softwareumstellung im Zeitraum 26.03. bis voraussichtlich 28.03.2025 bzw. bis 02.04.2025 kommt es zu Einschränkungen des Dienstleistungsangebotes. Kfz-Angelegenheiten sind hiervon kaum betroffen (geringfügige Einschränkung siehe nachfolgende Tabelle).
Eine Online-Terminvereinbarung ist für den Zeitraum 26.03. bis 31.03.2025 nicht möglich. Terminvereinbarungen für diesen Zeitraum können ausschließlich telefonisch unter der Telefonnummer 0049 3641 49-3800 oder vor Ort erfolgen.
Die nachfolgend aufgeführten Leistungen können im genannten Zeitraum aus technischen Gründen nicht angeboten werden.
Leistungen | Zeitraum Einschränkung |
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Wohnung an-, um- und abmelden | 26. - 28.03.2025 |
Personalausweis, Reisepass und eID-Karte beantragen und abholen | 26. - 28.03.2025 |
PIN-Änderungen bei der Onlineausweisfunktion des Personalausweises oder der eID-Karte | 26. - 28.03.2025 |
Personalausweis, Reisepass und eID-Karte - Verlust erklären und Wiederauffinden | 26. - 28.03.2025 |
Kfz-Zulassungsvorgänge, die im Vorfeld eine An- oder Ummeldung eines Wohnsitzes in Jena erfordern (Adressänderungen von Privatpersonen) | 26. - 28.03.2025 |
Bewohnerparkausweis beantragen oder verlängern | 26. - 28.03.2025 |
Parkerleichterung und Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen | 26. - 28.03.2025 |
Meldebescheinigung beantragen | 26. - 28.03.2025 |
Führungszeugnis beantragen (bitte Führungszeugnis alternativ online beantragen(Link ist extern)) | 26. - 28.03.2025 |
Melderegisterauskunft | 26. - 28.03.2025 |
Beglaubigungen in Kombination mit der Bestätigung der aktuellen Meldeadresse | 26. - 28.03.2025 |
Onlineanträge, mit Ausnahme von i-Kfz | 24.03. - 31.03.2025 |
Jenabonus beantragen oder verlängern | 26.03. - 02.04.2025 |
Dokumentenausgabe - ohne Termin
Bereits beantragte und nun abholbereite Dokumente (Reisepass, Personalausweis und eID-Karte sowie Dokumente der Fahrerlaubnisbehörde) können Sie während der Öffnungszeiten am Empfang ohne Termin abholen. Beachten Sie bitte den obigen Hinweis zum eingeschränkten Betrieb im Zeitraum 26.03. bis voraussichtlich 28.03.2025.
Andere Anliegen mit Terminvereinbarung
Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online(Link ist extern) oder telefonisch. Beachten Sie bitte den obigen Hinweis zum eingeschränkten Betrieb im Zeitraum 26.03. bis voraussichtlich 31.03.2025.
Öffnungszeiten
Tag |
Zeiten |
Montag | 08:30 – 13:00 Uhr |
Dienstag | 08:30 – 18:00 Uhr |
Mittwoch | 09:00 – 13:00 Uhr |
Donnerstag | 08:30 – 16:00 Uhr |
Freitag | 08:30 – 13:00 Uhr |
Samstage im Monat | Tage | Zeiten |
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Januar | 04.01. und 18.01.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Februar | 01.02., 15.02. und 22.02.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
März | 01.03. und 15.03.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
April | 12.04.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Mai | 03.05. und 17.05.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Juni | 07.06. und 21.06.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Juli | 05.07. und 19.07.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
August | 02.08. und 16.08.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
September | 06.09., 13.09. und 27.09.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Oktober | 11.10. und 25.10.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
November | 08.11. und 22.11.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Dezember | 06.12. und 20.12.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Rechtsgrundlagen
- Bundesmeldegesetz (BMG)
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
---|---|---|
Mitarbeiter/-innen |
Team Bürgerservice |
E-Mail: buergerservice@jena.de(Link sendet E-Mail) Telefon: 0049 3641 49-3800 Fax: 03641 49-3827 |