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Wohnung ummelden

Wenn Sie innerhalb von Jena umziehen, müssen Sie sich binnen zwei Wochen nach dem Umzug ummelden. Auch Änderungen im Wohnstatus müssen Sie mitteilen. Dies bedeutet, dass Sie melden müssen, wenn Ihre Hauptwohnung zur Nebenwohnung wird bzw. umgekehrt. Es ist bei der Anmeldung einer neuen Wohnung eine Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen. Der Mietvertrag allein genügt nicht mehr.

Online Hauptwohnung und Nebenwohnung ummelden

Sie können eine Hauptwohnung in Jena persönlich oder online ummelden. Ebenso können Sie eine Nebenwohnung in Jena persönlich oder online ummelden. Weitere Informationen siehe Ablauf/Fristen.

Eine vorzeitige Ummeldung ist nicht möglich, da Ausweis- und Fahrzeugpapiere nicht im Vorhinein geändert werden können. Der Bürgerservice hat auch die Funktion der Kfz-Zulassungsstelle. Bringen Sie deshalb bitte auch Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugbrief u. -schein) sowie die Bescheinigung der noch gültigen Hauptuntersuchung (Original) zur Änderung der Adresse mit.

Bewohnerparkausweise werden erst nach erfolgtem Einzug ausgestellt.

Antragstellung

Online Hauptwohnung ummelden

Die Ummeldung einer Hauptwohnung in Jena können Sie bequem online erledigen. Sie benötigen hierfür die Online-Ausweisfunktion des gültigen Personalausweises oder der eID-Karte sowie ein NFC-fähiges Gerät zum Auslesen des Personalausweises (beispielsweise ein Smartphone). Sie erhalten den Adressaufkleber für Ihren Personalausweis und gegebenenfalls Reisepass per Post. Die Meldebestätigung wird Ihnen online zur Verfügung gestellt.

Die im Zusammenhang mit der Änderung der Hauptwohnung verpflichtende Aktualisierung der Fahrzeugpapiere können Sie online vornehmen (i-Kfz). Die Änderung eines vorhandenen Bewohnerparkausweises müssen Sie persönlich (mit Termin) im Bürgerservice vornehmen. Falls Sie in ein Gebiet mit Bewohnerparkausweis gezogen sind und bisher noch keinen gültigen Ausweis besitzen, können Sie diesen online beantragen.

Online Nebenwohnung ummelden

Die Ummeldung einer Nebenwohnung in Jena können Sie bequem online erledigen. Hierfür benötigen Sie keine Online-Ausweisfunktion. Die Meldebestätigung wird Ihnen zugesandt.

Persönliche Vorsprache

Mit Terminvereinbarung können Sie die Ummeldung einer Hauptwohnung, Nebenwohnung und alleinige Wohnung innerhalb Jenas persönlich im Bürgerservice beantragen.

  • Personalausweis
  • Wohnungsgeberbestätigung
    • Ab 01.11.2015 ist ein neues Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft getreten. Es besagt, dass der Wohnungsnehmer eine Wohnungsgeberbestätigung vorlegen muss. Der Mietvertrag allein genügt nicht. Wohnungsgeber sind gesetzlich verpflichtet, Wohnungsnehmern den Einzug schriftlich zu bestätigen. Die Wohnungsgeberbestätigung ist der Meldebehörde bei der Anmeldung vorzulegen.
    • Wohnungsgeber: Wohnungsgeber ist, wer einem anderen eine Wohnung tatsächlich zur Benutzung überlässt unabhängig davon, ob dem ein wirksames Rechtsverhältnis zugrunde liegt. Wohnungsgeber ist in der Regel der Eigentümer, der die Wohnung vermietet. Wohnungsgeber kann aber auch eine vom Eigentümer mit der Vermietung der Wohnung beauftragte Person oder Stelle sein. So können zum Beispiel Wohnungsbaugesellschaften Eigentümer sein und durch vertretungsberechtigte Mitarbeiter die Wohnungsgeberbestätigung abgeben. Auch Hausverwaltungen können als Beauftragte für den Eigentümer tätig werden.
    • Wohnungsgeber bei Untermietverhältnis: Für Personen, die zur Untermiete wohnen, kann der Hauptmieter Wohnungsgeber sein. Der Hauptmieter kann auch Wohnungsgeber sein, wenn ein Teil einer Wohnung einem Dritten ohne Gegenleistung oder lediglich gegen Erstattung der Unkosten zur tatsächlichen Benutzung überlassen wird. Zu beachten ist, dass einige Wohnungseigentümer/Vermieter die Untervermietung nur in Absprache zulassen. In diesen Fällen stellt der Eigentümer die Wohnungsgeberbestätigung aus. Informieren Sie sich dazu bei Ihrem Wohnungseigentümer/Vermieter.
    • Eigentümer als Wohnungsgeber: Bei Selbstbezug einer Wohnung durch den Eigentümer erfolgt die Bestätigung als Eigenerklärung der meldepflichtigen Person. Als Eigentumsnachweis ist der Grundbuchauszug oder eine notarielle Beurkundung über dein Eigentumserwerb vorzulegen.
  • Geburtsurkunde bei ungültigem Personaldokument
  • Minderjährige Kinder: Für die Ummeldung von minderjährigen Kindern sind durch Alleinerziehende oder unverheiratete Eltern Nachweise über die Sorgeberechtigung und bei beiderseitigem Sorgerecht, eine Zustimmungserklärung des zweiten Sorgeberechtigten (inkl. einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses zum Unterschriftenvergleich) vorzulegen.
  • ggf. Vollmacht zur Ummeldung des Ehegatten und volljähriger Kinder
  • ggf. Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugbrief und -schein) sowie die Bescheinigung der noch gültigen Hauptuntersuchung (Original) zur Änderung der Adresse in den Fahrzeugpapieren

Dokumentenausgabe - ohne Termin

Bereits beantragte und nun abholbereite Dokumente (Reisepass, Personalausweis und eID-Karte sowie Dokumente der Fahrerlaubnisbehörde) können Sie während der Öffnungszeiten am Empfang ohne Termin abholen.

Andere Anliegen mit Terminvereinbarung

Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online oder telefonisch.

Öffnungszeiten

Tag
Zeiten
Montag 08:30 – 13:00 Uhr
Dienstag 08:30 – 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag 08:30 – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 – 13:00 Uhr
Samstage im Monat Tage Zeiten
Oktober 2025 11.10. und 25.10.2025 09:00 - 13:00 Uhr
November 2025 08.11. und 22.11.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Dezember 2025 06.12. und 20.12.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Januar 2026 10.01. und 24.01.2026 09:00 - 13:00 Uhr
Februar 07.02. und 21.02.2026 09:00 - 13:00 Uhr
März 07.03. und 21.03.2026 09:00 - 13:00 Uhr
April 11.04. und 25.04.2026 09:00 - 13:00 Uhr
Mai 09.05. und 23.05.2026 09:00 - 13:00 Uhr
Juni 06.06. und 20.06.2026 09:00 - 13:00 Uhr
Juli 04.07. und 18.07.2026 09:00 - 13:00 Uhr
August 01.08. und 15.08.2026 09:00 - 13:00 Uhr
September 05.09. und 19.09.2026 09:00 - 13:00 Uhr
Oktober 10.10. und 24.10.2026 09:00 - 13:00 Uhr
November 07.11. und 21.11.2026 09:00 - 13:00 Uhr
Dezember 05.12. und 19.12.2026 09:00 - 13:00 Uhr

Hinweis

Am 23.12.2025 hat der Bereich nur bis 16 Uhr geöffnet. Am 02.01.2026 ist der Bereich geschlossen. Der Bereich ist am 23.12.2025 ab 16 Uhr und am 02.01.2026 ganztägig telefonisch nicht erreichbar.

  • Bundesmeldegesetz (BMG)
Name Funktion/Bereich Kontakt
Mitarbeiter/-innen

Team Bürgerservice

E-Mail: buergerservice@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3800

Fax: 03641 49-3827