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Wohnung ummelden

Wenn Sie innerhalb von Jena umziehen, müssen Sie sich binnen zwei Wochen nach dem Umzug ummelden. Auch Änderungen im Wohnstatus müssen Sie mitteilen. Dies bedeutet, dass Sie melden müssen, wenn Ihre Hauptwohnung zur Nebenwohnung wird bzw. umgekehrt.

Ein Ummeldeformular drucken wir für Sie bei Ihrem Besuch im Bürgerservice aus, so dass Sie nur unterschreiben müssen.

Seit 01.11.2015 ist eine Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen.

Eine vorzeitige Ummeldung ist nicht möglich, da Ausweis- und Fahrzeugpapiere nicht im Vorhinein geändert werden können. Der Bürgerservice hat auch die Funktion der Kfz-Zulassungsstelle. Bringen Sie deshalb bitte auch Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugbrief u. -schein) sowie die Bescheinigung der noch gültigen Hauptuntersuchung (Original) zur Änderung der Adresse mit.

Bewohnerparkausweise werden erst nach erfolgtem Einzug ausgestellt.

Antragstellung

Per E-Mail

Die Ummeldung einer Nebenwohnung innerhalb Jenas können Sie per E-Mail an bs-antrag@jena.de(Link sendet E-Mail) beantragen. Die Meldebestätigung wird Ihnen zugesandt.

Folgende eingescannte Unterlagen sind als Anhang der E-Mail beizufügen
  • Formular zur An- oder Ummeldung bei der Meldebehörde (siehe Links)
  • Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder Reisepass mit zusätzlicher Meldebescheinigung zum Nachweis Ihrer außerhalb Jenas befindlichen Hauptwohnung
  • Wohnungsgeberbescheinigung/Vermieterbescheinigung (siehe Links)
Persönliche Vorsprache

Mit Terminvereinbarung können Sie die Ummeldung einer Hauptwohnung, Nebenwohnung und alleinige Wohnung innerhalb Jenas persönlich im Bürgerservice beantragen.

  • Personalausweis
  • Wohnungsgeberbestätigung
    • Ab 01.11.2015 ist ein neues Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft getreten. Es besagt, dass der Wohnungsnehmer eine Wohnungsgeberbestätigung vorlegen muss. Der Mietvertrag allein genügt nicht. Wohnungsgeber sind gesetzlich verpflichtet, Wohnungsnehmern den Einzug schriftlich zu bestätigen. Die Wohnungsgeberbestätigung ist der Meldebehörde bei der Anmeldung vorzulegen.
    • Wohnungsgeber: Wohnungsgeber ist, wer einem anderen eine Wohnung tatsächlich zur Benutzung überlässt unabhängig davon, ob dem ein wirksames Rechtsverhältnis zugrunde liegt. Wohnungsgeber ist in der Regel der Eigentümer, der die Wohnung vermietet. Wohnungsgeber kann aber auch eine vom Eigentümer mit der Vermietung der Wohnung beauftragte Person oder Stelle sein. So können zum Beispiel Wohnungsbaugesellschaften Eigentümer sein und durch vertretungsberechtigte Mitarbeiter die Wohnungsgeberbestätigung abgeben. Auch Hausverwaltungen können als Beauftragte für den Eigentümer tätig werden.
    • Wohnungsgeber bei Untermietverhältnis: Für Personen, die zur Untermiete wohnen, kann der Hauptmieter Wohnungsgeber sein. Der Hauptmieter kann auch Wohnungsgeber sein, wenn ein Teil einer Wohnung einem Dritten ohne Gegenleistung oder lediglich gegen Erstattung der Unkosten zur tatsächlichen Benutzung überlassen wird. Zu beachten ist, dass einige Wohnungseigentümer/Vermieter die Untervermietung nur in Absprache zulassen. In diesen Fällen stellt der Eigentümer die Wohnungsgeberbestätigung aus. Informieren Sie sich dazu bei Ihrem Wohnungseigentümer/Vermieter.
    • Eigentümer als Wohnungsgeber: Bei Selbstbezug einer Wohnung durch den Eigentümer erfolgt die Bestätigung als Eigenerklärung der meldepflichtigen Person. Als Eigentumsnachweis ist der Grundbuchauszug oder eine notarielle Beurkundung über dein Eigentumserwerb vorzulegen.
  • Geburtsurkunde bei ungültigem Personaldokument
  • Minderjährige Kinder: Für die Ummeldung von minderjährigen Kindern sind durch Alleinerziehende oder unverheiratete Eltern Nachweise über die Sorgeberechtigung und bei beiderseitigem Sorgerecht, eine Zustimmungserklärung des zweiten Sorgeberechtigten (inkl. einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses zum Unterschriftenvergleich) vorzulegen.
  • ggf. Vollmacht zur Ummeldung des Ehegatten und volljähriger Kinder
  • ggf. Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugbrief und -schein) sowie die Bescheinigung der noch gültigen Hauptuntersuchung (Original) zur Änderung der Adresse in den Fahrzeugpapieren

Hinweis eingeschränkter Betrieb im Zeitraum 26.03.-02.04.2025

Aufgrund einer Softwareumstellung im Zeitraum 26.03. bis voraussichtlich 28.03.2025 bzw. bis 02.04.2025 kommt es zu Einschränkungen des Dienstleistungsangebotes. Kfz-Angelegenheiten sind hiervon kaum betroffen (geringfügige Einschränkung siehe nachfolgende Tabelle).

Eine Online-Terminvereinbarung ist für den Zeitraum 26.03. bis 31.03.2025 nicht möglich. Terminvereinbarungen für diesen Zeitraum können ausschließlich telefonisch unter der Telefonnummer 0049 3641 49-3800 oder vor Ort erfolgen.

Die nachfolgend aufgeführten Leistungen können im genannten Zeitraum aus technischen Gründen nicht angeboten werden.

Leistungen Zeitraum Einschränkung
Wohnung an-, um- und abmelden 26. - 28.03.2025
Personalausweis, Reisepass und eID-Karte beantragen und abholen 26. - 28.03.2025
PIN-Änderungen bei der Onlineausweisfunktion des Personalausweises oder der eID-Karte 26. - 28.03.2025
Personalausweis, Reisepass und eID-Karte - Verlust erklären und Wiederauffinden 26. - 28.03.2025
Kfz-Zulassungsvorgänge, die im Vorfeld eine An- oder Ummeldung eines Wohnsitzes in Jena erfordern (Adressänderungen von Privatpersonen) 26. - 28.03.2025
Bewohnerparkausweis beantragen oder verlängern 26. - 28.03.2025
Parkerleichterung und Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen 26. - 28.03.2025
Meldebescheinigung beantragen 26. - 28.03.2025
Führungszeugnis beantragen (bitte Führungszeugnis alternativ online beantragen(Link ist extern)) 26. - 28.03.2025
Melderegisterauskunft 26. - 28.03.2025
Beglaubigungen in Kombination mit der Bestätigung der aktuellen Meldeadresse 26. - 28.03.2025
Onlineanträge, mit Ausnahme von i-Kfz 24.03. - 31.03.2025
Jenabonus beantragen oder verlängern 26.03. - 02.04.2025

Dokumentenausgabe - ohne Termin

Bereits beantragte und nun abholbereite Dokumente (Reisepass, Personalausweis und eID-Karte sowie Dokumente der Fahrerlaubnisbehörde) können Sie während der Öffnungszeiten am Empfang ohne Termin abholen. Beachten Sie bitte den obigen Hinweis zum eingeschränkten Betrieb im Zeitraum 26.03. bis voraussichtlich 28.03.2025.

Andere Anliegen mit Terminvereinbarung

Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online(Link ist extern) oder telefonisch. Beachten Sie bitte den obigen Hinweis zum eingeschränkten Betrieb im Zeitraum 26.03. bis voraussichtlich 31.03.2025.

Öffnungszeiten

Tag
Zeiten
Montag 08:30 – 13:00 Uhr
Dienstag 08:30 – 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag 08:30 – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 – 13:00 Uhr

 

Samstage im Monat Tage Zeiten
Januar 04.01. und 18.01.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Februar 01.02., 15.02. und 22.02.2025 09:00 - 13:00 Uhr
März 01.03. und 15.03.2025 09:00 - 13:00 Uhr
April 12.04.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Mai 03.05. und 17.05.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Juni 07.06. und 21.06.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Juli 05.07. und 19.07.2025 09:00 - 13:00 Uhr
August 02.08. und 16.08.2025 09:00 - 13:00 Uhr
September 06.09., 13.09. und 27.09.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Oktober 11.10. und 25.10.2025 09:00 - 13:00 Uhr
November 08.11. und 22.11.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Dezember 06.12. und 20.12.2025 09:00 - 13:00 Uhr
  • Bundesmeldegesetz (BMG)
Name Funktion/Bereich Kontakt
Mitarbeiter/-innen

Team Bürgerservice

E-Mail: buergerservice@jena.de(Link sendet E-Mail)

Telefon: 0049 3641 49-3800

Fax: 03641 49-3827

Standort

Team Bürgerservice

Engelplatz 1
07743 Jena
Deutschland

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