Wohnung ummelden
Wenn Sie innerhalb von Jena umziehen, müssen Sie sich binnen zwei Wochen nach dem Umzug ummelden. Auch Änderungen im Wohnstatus müssen Sie mitteilen. Dies bedeutet, dass Sie melden müssen, wenn Ihre Hauptwohnung zur Nebenwohnung wird bzw. umgekehrt. Es ist bei der Anmeldung einer neuen Wohnung eine Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen. Der Mietvertrag allein genügt nicht mehr.
Online Hauptwohnung und Nebenwohnung ummelden
Sie können eine Hauptwohnung in Jena persönlich oder online ummelden. Ebenso können Sie eine Nebenwohnung in Jena persönlich oder online ummelden. Weitere Informationen siehe Ablauf/Fristen.
Details
Eine vorzeitige Ummeldung ist nicht möglich, da Ausweis- und Fahrzeugpapiere nicht im Vorhinein geändert werden können. Der Bürgerservice hat auch die Funktion der Kfz-Zulassungsstelle. Bringen Sie deshalb bitte auch Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugbrief u. -schein) sowie die Bescheinigung der noch gültigen Hauptuntersuchung (Original) zur Änderung der Adresse mit.
Bewohnerparkausweise werden erst nach erfolgtem Einzug ausgestellt.
Ablauf/Fristen
Antragstellung
Online Hauptwohnung ummelden
Die Ummeldung einer Hauptwohnung in Jena können Sie bequem online erledigen. Sie benötigen hierfür die Online-Ausweisfunktion des gültigen Personalausweises oder der eID-Karte sowie ein NFC-fähiges Gerät zum Auslesen des Personalausweises (beispielsweise ein Smartphone). Sie erhalten den Adressaufkleber für Ihren Personalausweis und gegebenenfalls Reisepass per Post. Die Meldebestätigung wird Ihnen online zur Verfügung gestellt.
Erklärfilm elektronische Wohnsitzanmeldung (Hauptwohnung):
Neues Zuhause? So funktioniert die elektronische Wohnsitzanmeldung
Voraussetzungen für die Nutzung der elektronischen Wohnsitzanmeldung:
Eine elektronische An- und Ummeldung einer Hauptwohnung ist aktuell nur bei einem Umzug innerhalb Deutschlands möglich. Neben Einzelanmeldungen sind auch Anmeldungen im Familienverbund möglich. Voraussetzung ist, dass alle Personen bereits im Melderegister verknüpft sind und gemeinsam von einer Wohnung innerhalb Deutschlands in eine neue ziehen. Dies gilt für verheiratete und verpartnerte Personen sowie deren minderjährige Kinder.
Sie benötigen dazu:
- einen gültigen Personalausweis oder eine eID-Karte und die dazugehörige 6-stellige PIN-Nummer für die Online-Ausweisfunktion
- ein BundID-Konto sowie die aktuelle Version der AusweisApp (Link zum Download)
- ein Smartphone mit NFC-Schnittstelle oder ein PC mit Kartenlesegerät
So funktioniert es:
- Nutzen Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder Ihre eID-Karte.
- Melden Sie sich mit Ihrem BundID-Konto unter Elektronische Wohnsitzanmeldung an.
- Füllen Sie das Online-Formular aus und laden Sie ggf. erforderliche Dokumente hoch. Wenn die Wohnung nicht Ihr Eigentum ist, laden Sie Ihre Wohnungsgeberbestätigung hoch (siehe Vordruck zum Download).
- Die Meldebehörde prüft Ihre Angaben und informiert Sie per E-Mail.
- Sie kehren in den Online-Dienst zurück und rufen die Meldebestätigung ab. Anschließend aktualisieren Sie die Anschrift auf dem Chip Ihres Ausweisdokumentes mit aktivierter Online-Ausweisfunktion.
- Nach erfolgreicher Bearbeitung erhalten Sie den Adressaufkleber für Ihren Personalausweis / Reisepass per Post. Diese können Sie ganz einfach aufkleben. Damit ist alles erledigt.
Informationen zur BundID (bundesweites Nutzerkonto für Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung):
Wohnzimmer statt Wartezimmer: BundID stellt sich vor
Kfz und Bewohnerparkausweis bei Ummeldung einer Hauptwohnung:
Die im Zusammenhang mit der Änderung der Hauptwohnung verpflichtende Aktualisierung der Fahrzeugpapiere können Sie online vornehmen (i-Kfz). Falls Sie in ein Gebiet mit Bewohnerparkausweis gezogen sind und bisher noch keinen Parkausweis besitzen, können Sie diesen online beantragen. Für die eventuelle Änderung der Parkzone eines bereits vorhandenen Bewohnerparkausweises buchen Sie bitte einen Termin im Bürgerservice, hier wird der alte Parkausweis eingezogen und Sie erhalten einen neuen Parkausweis.
Online Nebenwohnung ummelden
Die Ummeldung einer Nebenwohnung in Jena können Sie bequem online erledigen. Hierfür benötigen Sie keine Online-Ausweisfunktion. Die Meldebestätigung wird Ihnen zugesandt.
Persönliche Vorsprache
Mit Terminvereinbarung können Sie die Ummeldung einer Hauptwohnung, Nebenwohnung und alleinige Wohnung innerhalb Jenas persönlich im Bürgerservice beantragen.
Unterlagen
- Personalausweis
- Wohnungsgeberbestätigung
- Ab 01.11.2015 ist ein neues Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft getreten. Es besagt, dass der Wohnungsnehmer eine Wohnungsgeberbestätigung vorlegen muss. Der Mietvertrag allein genügt nicht. Wohnungsgeber sind gesetzlich verpflichtet, Wohnungsnehmern den Einzug schriftlich zu bestätigen. Die Wohnungsgeberbestätigung ist der Meldebehörde bei der Anmeldung vorzulegen.
- Wohnungsgeber: Wohnungsgeber ist, wer einem anderen eine Wohnung tatsächlich zur Benutzung überlässt unabhängig davon, ob dem ein wirksames Rechtsverhältnis zugrunde liegt. Wohnungsgeber ist in der Regel der Eigentümer, der die Wohnung vermietet. Wohnungsgeber kann aber auch eine vom Eigentümer mit der Vermietung der Wohnung beauftragte Person oder Stelle sein. So können zum Beispiel Wohnungsbaugesellschaften Eigentümer sein und durch vertretungsberechtigte Mitarbeiter die Wohnungsgeberbestätigung abgeben. Auch Hausverwaltungen können als Beauftragte für den Eigentümer tätig werden.
- Wohnungsgeber bei Untermietverhältnis: Für Personen, die zur Untermiete wohnen, kann der Hauptmieter Wohnungsgeber sein. Der Hauptmieter kann auch Wohnungsgeber sein, wenn ein Teil einer Wohnung einem Dritten ohne Gegenleistung oder lediglich gegen Erstattung der Unkosten zur tatsächlichen Benutzung überlassen wird. Zu beachten ist, dass einige Wohnungseigentümer/Vermieter die Untervermietung nur in Absprache zulassen. In diesen Fällen stellt der Eigentümer die Wohnungsgeberbestätigung aus. Informieren Sie sich dazu bei Ihrem Wohnungseigentümer/Vermieter.
- Eigentümer als Wohnungsgeber: Bei Selbstbezug einer Wohnung durch den Eigentümer erfolgt die Bestätigung als Eigenerklärung der meldepflichtigen Person. Als Eigentumsnachweis ist der Grundbuchauszug oder eine notarielle Beurkundung über dein Eigentumserwerb vorzulegen.
- Geburtsurkunde bei ungültigem Personaldokument
- Minderjährige Kinder: Für die Ummeldung von minderjährigen Kindern sind durch Alleinerziehende oder unverheiratete Eltern Nachweise über die Sorgeberechtigung und bei beiderseitigem Sorgerecht, eine Zustimmungserklärung des zweiten Sorgeberechtigten (inkl. einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses zum Unterschriftenvergleich) vorzulegen.
- ggf. Vollmacht zur Ummeldung des Ehegatten und volljähriger Kinder
- ggf. Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugbrief und -schein) sowie die Bescheinigung der noch gültigen Hauptuntersuchung (Original) zur Änderung der Adresse in den Fahrzeugpapieren
Öffnungszeiten
Dokumentenausgabe - ohne Termin
Bereits beantragte und nun abholbereite Dokumente (Reisepass, Personalausweis und eID-Karte sowie Dokumente der Fahrerlaubnisbehörde) können Sie während der Öffnungszeiten am Empfang ohne Termin abholen.
Andere Anliegen mit Terminvereinbarung
Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online oder telefonisch.
Öffnungszeiten
Tag |
Zeiten |
| Montag | 08:30 – 13:00 Uhr |
| Dienstag | 08:30 – 18:00 Uhr |
| Mittwoch | 09:00 – 13:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:30 – 16:00 Uhr |
| Freitag | 08:30 – 13:00 Uhr |
| Samstage im Monat | Tage | Zeiten |
|---|---|---|
| Mai | 09.05. und 23.05.2026 | 09:00 - 13:00 Uhr |
| Juni | 06.06. und 20.06.2026 | 09:00 - 13:00 Uhr |
| Juli | 04.07. und 18.07.2026 | 09:00 - 13:00 Uhr |
| August | 01.08. und 15.08.2026 | 09:00 - 13:00 Uhr |
| September | 05.09. und 19.09.2026 | 09:00 - 13:00 Uhr |
| Oktober | 10.10. und 24.10.2026 | 09:00 - 13:00 Uhr |
| November | 07.11. und 21.11.2026 | 09:00 - 13:00 Uhr |
| Dezember | 05.12. und 19.12.2026 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Hinweis
Am 15.05.2026 und am 01.07.2026 ist der Bürgerservice geschlossen.
Rechtsgrundlagen
- Bundesmeldegesetz (BMG)
Ansprechpersonen
| Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
|---|---|---|
| Mitarbeiter/-innen |
Team Bürgerservice |
E-Mail: buergerservice@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3800 Fax: 03641 49-3827 |