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Wiederzulassung Kfz nach Außerbetriebsetzung

Nachdem ein Auto, welches unter Ihrem Namen läuft, Außerbetrieb gesetzt wurde, bleibt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs weiter erhalten. Deshalb können Sie Ihr Kfz jederzeit mit den bereits vorhandenen Fahrzeugpapieren wieder zulassen.

Eine neue Hauptuntersuchung (z. B. TÜV) ist nur dann notwendig, wenn die zuletzt festgelegt Untersuchungsfrist im Zeitraum der Stilllegung abgelaufen ist.

Wiederzulassung eines Kfz nach 7 Jahren

Die Daten Ihres Fahrzeugs werden nach einer Stilllegung für 7 Jahre im Zentralen Fahrzeugregister gespeichert. Sollte dieser Zeitraum bei der gewünschten Wiederzulassung bereits überschritten sein, erlischt die Betriebserlaubnis des Kfz. Für die Wiederzulassung des Kfz nach 7 Jahren, ist eine Hauptuntersuchung notwendig. Ebenfalls muss der Fahrzeugbrief oder die Zulassungsbescheinigung vorgelegt werden.

Können Sie die genannten Dokumente nicht vorzeigen, muss das Fahrzeug einem Einzelbetriebserlaubnisverfahren unterzogen werden. In diesem Fall gelten die Schritte aus dem Zulassungsverfahren bei Eigenbau oder noch nicht zugelassenen Gebrauchtfahrzeugen.

Kfz-Wiederzulassung – Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II oder Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein mit Abmeldungsvermerk
  • Bescheinigungen der noch gültigen Hauptuntersuchung, z. B. TÜV (Original)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB, ehemals Versicherungs-Doppelkarte)
  • SEPA-Lastschriftmandat
  • gegebenenfalls Anzeige besondere Fahrzeugverwendung (siehe Downloads)
  • allgemeine Unterlagen zum Fahrzeughalter (siehe Downloads)
  • gegebenenfalls Erklärung zur Verwendung der Geschäftsadresse im Rahmen der Zulassung von Fahrzeugen auf Einzelunternehmen und Selbstständige (siehe Downloads)

Dokumentenausgabe - ohne Termin

Bereits beantragte und nun abholbereite Dokumente (Reisepass, Personalausweis und eID-Karte sowie Dokumente der Fahrerlaubnisbehörde) können Sie während der Öffnungszeiten am Empfang ohne Termin abholen.

Andere Anliegen mit Terminvereinbarung

Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online oder telefonisch.

Öffnungszeiten

Tag
Zeiten
Montag 08:30 – 13:00 Uhr
Dienstag 08:30 – 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag 08:30 – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 – 13:00 Uhr
Samstage im Monat Tage Zeiten
Oktober 2025 11.10. und 25.10.2025 09:00 - 13:00 Uhr
November 2025 08.11. und 22.11.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Dezember 2025 06.12. und 20.12.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Januar 2026 10.01. und 24.01.2026 09:00 - 13:00 Uhr
Februar 07.02. und 21.02.2026 09:00 - 13:00 Uhr
März 07.03. und 21.03.2026 09:00 - 13:00 Uhr
April 11.04. und 25.04.2026 09:00 - 13:00 Uhr
Mai 09.05. und 23.05.2026 09:00 - 13:00 Uhr
Juni 06.06. und 20.06.2026 09:00 - 13:00 Uhr
Juli 04.07. und 18.07.2026 09:00 - 13:00 Uhr
August 01.08. und 15.08.2026 09:00 - 13:00 Uhr
September 05.09. und 19.09.2026 09:00 - 13:00 Uhr
Oktober 10.10. und 24.10.2026 09:00 - 13:00 Uhr
November 07.11. und 21.11.2026 09:00 - 13:00 Uhr
Dezember 05.12. und 19.12.2026 09:00 - 13:00 Uhr

Hinweis

Am 23.12.2025 hat der Bereich nur bis 16 Uhr geöffnet. Am 02.01.2026 ist der Bereich geschlossen. Der Bereich ist am 23.12.2025 ab 16 Uhr und am 02.01.2026 ganztägig telefonisch nicht erreichbar.

Leistungen Gebühr
Wiederzulassung auf den bisherigen Halter - vor Ort 23,50 €
Wiederzulassung auf den bisherigen Halter - online 10,60 €
bei notwendigen Wechsel von Fahrzeugbrief auf Zulassungsbescheinigung Teil II 10,00 € - 20,00 €
wenn im Rahmen einer Sicherungsübereignung die Aufbewahrung und Übersendung des Fahrzeugbriefes / Zulassungsbescheinigung Teil II notwendig sind 15,30 €
Kosten für die Prägung der Kennzeichen  

Die Zulassungsbehörde verwendet für die Fahrzeugdokumente spezielle Klebesiegel mit besonderen Sicherheitsmerkmalen. Dadurch erhöhen sich die Gesamtgebühren um je 0,30 € pro verwendetes Klebesiegel.

Name Funktion/Bereich Kontakt
Mitarbeiter/-innen

Team Bürgerservice

E-Mail: buergerservice@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3800

Fax: 03641 49-3827