
In Kürze
Erstmalige Zulassung eines gebrauchten, aber noch nicht zugelassenen Fahrzeuges (bestimmte Fahrzeuge der Bundeswehr und anderer Behörden oder Fahrzeuge, die im nichtöffentlichen Bereich, z. B. auf Flughäfen betrieben wurden). Diese Fahrzeuge besitzen in der Regel keine oder ungültige Fahrzeugpapiere.
Gleiches gilt für Fahrzeuge, die vormals in der DDR zugelassen waren und danach nicht auf bundesdeutsches Recht umgeschrieben wurden.
Für Eigenbauten muss entweder gemäß § 21 StVZO eine Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge oder gemäß § 13 EG-FGV eine Einzelgenehmigung für Fahrzeuge beantragt werden.
Details
Keine Vorführung nötig
Das Fahrzeug muss der Zulassungsbehörde nicht vorgeführt werden, da die vorgeschriebene Identifizierung bereits im Rahmen der Begutachtung gem. § 21 StVZO stattgefunden hat.
Unterlagen
- Gutachten gem. § 21 StVZO oder § 13 EG-FGV eines amtlich anerkannten Sachverständigen
- Nachweis der Verfügungsberechtigung durch: Originalkaufvertrag und -rechnung oder bisherigen Fahrzeugdokumenten (z. B. bei ehem. DDR-Fahrzeugen) oder Bescheinigung der zentralen Militärkraftfahrtstelle der Bundeswehr
- Unbedenklichkeitserklärung des Kraftfahrt-Bundesamtes: Zu beantragen über das Kraftfahrt-Bundesamt oder online während des Vorgangsbearbeitung im Bürgeramt.
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB, ehemals Versicherungs-Doppelkarte)
- Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer
- allgemeine Unterlagen zum Fahrzeughalter (siehe Downloads)
Öffnungszeiten
Bürgerservice im eingeschränkten Regelbetrieb
Termine werden vorwiegend für Dienstleistungen, bei denen eine persönliche Vorsprache gesetzlich vorgeschrieben ist, vergeben. Sie haben jedoch die Möglichkeit eine Vielzahl an Anträgen unpersönlich (per Post, E-Mail oder online) zu stellen. Nähere Informationen erhalten Sie unter: Antrag Bürgerservice während Corona.
Terminvereinbarung erforderlich
Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Vorsprache nur mit vorheriger Terminvereinbarung erfolgen kann. Diese können Sie entweder über die Online-Terminvereinbarung Bürgerservice oder telefonisch vornehmen.
Informieren Sie sich bitte vor Ihrer Terminbuchung zu den Voraussetzungen und notwendigen Unterlagen der gewünschten Dienstleistung.
Terminzeiten / telefonische Erreichbarkeit
Tag |
Zeiten |
Montag | 08:00 – 15:00 Uhr |
Dienstag | 09:00 – 18:00 Uhr |
Mittwoch | 09:00 – 13:00 Uhr |
Donnerstag | 09:00 – 18:00 Uhr |
Freitag | 08:00 – 13:00 Uhr |
Gebühren
Leistungen | Gebühr |
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Zulassungsvorgang inklusive Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II | 55,40 € |
bei Zuteilung eines Wunschkennzeichens, zusätzlich | 10,20 € |
bei vorheriger Reservierung eines Wunschkennzeichens, zusätzlich | 2,60 € |
Kosten für die Prägung der Kennzeichen |
Die Zulassungsbehörde verwendet für die Fahrzeugdokumente spezielle Klebesiegel mit besonderen Sicherheitsmerkmalen. Dadurch erhöhen sich die Gesamtgebühren um 0,30 € pro verwendetem Klebesiegel.
Ansprechpartner
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Mitarbeiter/-innen |
Team Bürgerservice |
E-Mail: buergerservice@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3714 Fax: 03641 49-3705 |