Dummy link to fix Firefox-Bug: First child with tabindex is ignored

Zulassung von Neufahrzeugen - Anmeldung

Sie möchten ein Neufahrzeug mit deutschen Fahrzeugpapieren anmelden.

Sie haben die Möglichkeit ein Neufahrzeug dauerhaft (bis zur Abmeldung) oder als Tageszulassung anzumelden.

Tageszulassung

Im Regelfall werden Fahrzeuge dauerhaft, bis zur Abmeldung des Fahrzeugs, angemeldet bzw. zugelassen. Sie haben jetzt auch die Möglichkeit die Erstzulassung eines Fahrzeugs für die Dauer ausschließlich eines Tages zu beantragen. Diese Regelung gilt nur für Neufahrzeuge. Diese neue Möglichkeit der Erstzulassung eines Neufahrzeuges wird vorwiegend von Autoherstellern und Autohändlern genutzt.

Bei einer Tageszulassung bedarf es keiner Abstempelung der Kennzeichenschilder. Mit dem Ablauf des Tages der Erstzulassung gilt das Fahrzeug als außer Betrieb gesetzt, ohne dass es eines gesonderten Antrages der Abmeldung bedarf. Ein Fahrzeug mit einer Tageszulassung darf mit den vorgeschriebenen Kennzeichenschildern ohne Stempelplaketten oder Plakettenträger auf öffentlichen Straßen für die Dauer der Zulassung in Betrieb gesetzt werden. Bei der Inbetriebsetzung des Fahrzeuges auf öffentlichen Straßen hat die das Fahrzeug führende Person den vorläufigen Zulassungsnachweis bis zum Ablauf des Tages der Erstzulassung von außen gut lesbar im Fahrzeug auszulegen.

  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • ggf. Nachweis der EG-Typgenehmigung im Original (EG- Übereinstimmungsbescheinigung / COC-Bescheinigung)
  • ggf. Datenbestätigung des Herstellers: In bestimmten Fällen ist an Stelle der Zulassungsbestätigung Teil II eine Datenbestätigung vom Hersteller ausgefüllt worden. Auf Grundlage dieser Datenbestätigung wird dann die ZB II durch die Zulassungsbehörde ausgestellt. In diesem Fall muss dass Fahrzeug zur erstmaligen Identifizierung vorgeführt werden, es sei denn, das Fahrzeug wurde durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen im Rahmen einer Ergänzungs- oder Aufbaubegutachtung bereits identifiziert (siehe auch Informationen zur Vorführpflicht von Fahrzeugen aus dem Ausland).
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB, ehemals Versicherungs-Doppelkarte)
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • gegebenenfalls Anzeige besondere Fahrzeugverwendung (siehe Downloads)
  • allgemeine Unterlagen zum Fahrzeughalter (siehe Downloads)
  • gegebenenfalls Erklärung zur Verwendung der Geschäftsadresse im Rahmen der Zulassung von Fahrzeugen auf Einzelunternehmen und Selbstständige (siehe Downloads)

Dokumentenausgabe - ohne Termin

Bereits beantragte und nun abholbereite Dokumente (Reisepass, Personalausweis und eID-Karte sowie Dokumente der Fahrerlaubnisbehörde) können Sie während der Öffnungszeiten am Empfang ohne Termin abholen.

Andere Anliegen mit Terminvereinbarung

Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online oder telefonisch.

Öffnungszeiten

Tag
Zeiten
Montag 08:30 – 13:00 Uhr
Dienstag 08:30 – 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag 08:30 – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 – 13:00 Uhr
Samstage im Monat Tage Zeiten
April 12.04.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Mai 03.05. und 17.05.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Juni 07.06. und 21.06.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Juli 05.07. und 19.07.2025 09:00 - 13:00 Uhr
August 02.08. und 16.08.2025 09:00 - 13:00 Uhr
September 06.09., 13.09. und 27.09.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Oktober 11.10. und 25.10.2025 09:00 - 13:00 Uhr
November 08.11. und 22.11.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Dezember 06.12. und 20.12.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Leistungen Gebühr
Erstzulassung mit vorhandener Betriebserlaubnis (Standard) - vor Ort 32,60 €
Erstzulassung mit vorhandener Betriebserlaubnis (Standard) - online 12,80 €
Tageszulassung mit vorhandener Betriebserlaubnis - vor Ort 45,90 €
Tageszulassung mit vorhandener Betriebserlaubnis - online 14,90 €
bei Erteilung einer Betriebserlaubnis (ausschließlich vor Ort möglich, in der Regel notwendig bei Eigenbauten (inklusive Kleinserien) oder Umbauten vor Erstzulassung - Gutachten nach § 21 StVZO oder § 13 EG-FGV erforderlich) zusätzlich 39,50 - 55,60 €
wenn nachträglich technische Änderungen eingetragen werden müssen 10,20 €
bei Zuteilung eines Wunschkennzeichens 10,20 €
bei vorheriger Reservierung eines Wunschkennzeichens 2,60 €
wenn im Rahmen einer Sicherungsübereignung die Aufbewahrung und Übersendung des Fahrzeugbriefes / Zulassungsbescheinigung Teil II notwendig sind 15,30 €
Kosten für die Prägung der Kennzeichen  

Die Zulassungsbehörde verwendet für die Fahrzeugdokumente spezielle Klebesiegel mit besonderen Sicherheitsmerkmalen. Dadurch erhöhen sich die Gesamtgebühren um 0,30 € pro verwendetem Klebesiegel.

Name Funktion/Bereich Kontakt
Mitarbeiter/-innen

Team Bürgerservice

E-Mail: buergerservice@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3800

Fax: 03641 49-3827