
In Kürze
Sie möchten ein Neufahrzeug mit deutschen Fahrzeugpapieren anmelden.
Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- ggf. Nachweis der EG-Typgenehmigung im Original (EG- Übereinstimmungsbescheinigung / COC-Bescheinigung)
- ggf. Datenbestätigung des Herstellers: In bestimmten Fällen ist an Stelle der Zulassungsbestätigung Teil II eine Datenbestätigung vom Hersteller ausgefüllt worden. Auf Grundlage dieser Datenbestätigung wird dann die ZB II durch die Zulassungsbehörde ausgestellt. In diesem Fall muss dass Fahrzeug zur erstmaligen Identifizierung vorgeführt werden, es sei denn, das Fahrzeug wurde durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen im Rahmen einer Ergänzungs- oder Aufbaubegutachtung bereits identifiziert (siehe auch Informationen zur Vorführpflicht von Fahrzeugen aus dem Ausland).
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB, ehemals Versicherungs-Doppelkarte)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- allgemeine Unterlagen zum Fahrzeughalter (siehe Downloads)
Öffnungszeiten
Bürgerservice im eingeschränkten Regelbetrieb
Termine werden vorwiegend für Dienstleistungen, bei denen eine persönliche Vorsprache gesetzlich vorgeschrieben ist, vergeben. Sie haben jedoch die Möglichkeit eine Vielzahl an Anträgen unpersönlich (per Post, E-Mail oder online) zu stellen. Nähere Informationen erhalten Sie unter: Antrag Bürgerservice während Corona.
Terminvereinbarung erforderlich
Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Vorsprache nur mit vorheriger Terminvereinbarung erfolgen kann. Diese können Sie entweder über die Online-Terminvereinbarung Bürgerservice oder telefonisch vornehmen.
Informieren Sie sich bitte vor Ihrer Terminbuchung zu den Voraussetzungen und notwendigen Unterlagen der gewünschten Dienstleistung.
Terminzeiten / telefonische Erreichbarkeit
Tag |
Zeiten |
Montag | 08:00 – 15:00 Uhr |
Dienstag | 09:00 – 18:00 Uhr |
Mittwoch | 09:00 – 13:00 Uhr |
Donnerstag | 09:00 – 18:00 Uhr |
Freitag | 08:00 – 13:00 Uhr |
Gebühren
Leistungen | Gebühr |
---|---|
bei vorhandener Betriebsserlaubnis | 26,30 € |
bei zusätzlicher Erteilung der Betriebserlaubnis | 41,60 € |
wenn nachträglich technische Änderungen eingetragen werden müssen | 10,20 € |
bei Zuteilung eines Wunschkennzeichens | 10,20 € |
bei vorheriger Reservierung eines Wunschkennzeichens | 2,60 € |
wenn im Rahmen einer Sicherungsübereignung die Aufbewahrung und Übersendung des Fahrzeugbriefes / Zulassungsbescheinigung Teil II notwendig sind | 15,30 € |
Kosten für die Prägung der Kennzeichen |
Die Zulassungsbehörde verwendet für die Fahrzeugdokumente spezielle Klebesiegel mit besonderen Sicherheitsmerkmalen. Dadurch erhöhen sich die Gesamtgebühren um 0,30 € pro verwendetem Klebesiegel.
Ansprechpartner
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
---|---|---|
Mitarbeiter/-innen |
Team Bürgerservice |
E-Mail: buergerservice@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3714 Fax: 03641 49-3705 |