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Deregister apartment

Ihre Nebenwohnung können Sie bei der Gemeinde Ihres Haupt- oder Nebenwohnsitzes abmelden. Ihren Wegzug ins Ausland melden Sie bitte Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde.

Bei Umzügen innerhalb Deutschlands ist es nicht mehr erforderlich sich abzumelden. Es genügt die Anmeldung bei der Meldebehörde des neuen Wohnortes, die die bisherige Meldebehörde verständigt.

If the main residence is moved abroad, the obligation to deregister, stating the future address (if known), remains as before. Likewise, a secondary residence must be deregistered if it is given up without replacement.

Since 01.11.2015, a housing provider's confirmation of departure must be submitted when deregistering. Please contact your landlord for this purpose.

Antragstellung

Per E-Mail

Die Abmeldung einer Nebenwohnung können Sie per E-Mail an bs-antrag@jena.de(link sends email) beantragen. Die Meldebestätigung wird Ihnen zugesandt.

Folgende eingescannte Unterlagen sind der E-Mail als Anhang beizufügen:

  • Formular zur Abmeldung bei der Meldebehörde (siehe Links)
  • Personalausweis (beidseitig) und/oder Reisepass
Persönliche Vorsprache

Mit Terminvereinbarung können Sie die Abmeldung der Nebenwohnung sowie die Abmeldung ins Ausland persönlich im Bürgerservice beantragen.

 

  • Identity card or passport - Please note the validity of your document.
  • Housing provider confirmation for moving out

Dokumentenausgabe - ohne Termin

Bereits beantragte und nun abholbereite Dokumente (Reisepass, Personalausweis und eID-Karte sowie Dokumente der Fahrerlaubnisbehörde) können Sie während der Öffnungszeiten am Empfang ohne Termin abholen.

Andere Anliegen mit Terminvereinbarung

Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online(link is external) oder telefonisch.

Öffnungszeiten

Tag
Zeiten
Montag 08:30 – 13:00 Uhr
Dienstag 08:30 – 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag 08:30 – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 – 13:00 Uhr

 

Samstage im Monat Tage Zeiten
September 14.09. und 28.09.2024 09:00 - 13:00 Uhr
Oktober 12.10. und 26.10.2024 09:00 - 13:00 Uhr
November 09.11. und 16.11.2024 09:00 - 13:00 Uhr
Dezember 2024 07.12. und 21.12.2024 09:00 - 13:00 Uhr
Januar 2025 04.01. und 18.01.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Februar 01.02., 15.02. und 22.02.2025 09:00 - 13:00 Uhr
März 01.03. und 15.03.2025 09:00 - 13:00 Uhr

Hinweis

Im Zeitraum 23.12.2024 bis 01.01.2025 ist der Bürgerservice geschlossen.

  • Federal Registration Act (BMG)
Name Funktion/Bereich Kontakt
Mitarbeiter/-innen

Citizen service team

E-Mail: buergerservice@jena.de(link sends email)

Telefon: 0049 3641 49-3800

Fax: 03641 49-3827

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