Declaration of leaving the church
Den Austritt aus einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft in der Bundesrepublik Deutschland können Sie im Standesamt Jena durch persönliche Vorsprache erklären. Voraussetzung für die Entgegennahme Ihrer Erklärung ist, dass Sie mit Hauptwohnsitz in Jena gemeldet sind.
Die Erklärung über den Kirchenaustritt kann nicht durch einen Vertreter bzw. Bevollmächtigten und auch nicht digital (bspw. per E-Mail) abgegeben werden.
Die Erklärungen gegenüber Notaren werden erst rechtskräftig, wenn sie im für die Erklärung zuständigen Standesamt eingehen.
Documents
- Identity card or passport (if the passport is presented, an extended certificate of registration is also required).
- Birth certificate or, if married or living in a registered partnership, marriage certificate or civil partnership certificate
Opening hours
Tag | Zeiten |
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Montag | keine Sprechzeiten |
Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung) |
Mittwoch | keine Sprechzeiten |
Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung) |
Freitag | keine Sprechzeiten |
Hinweis
Für die Terminvereinbarung bzw. die Terminanfrage per E-Mail, geben Sie bitte unbedingt auch Ihre Telefonnummer an.
Fees
Services | Fees |
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Notarisation of the declaration of leaving the church | 30,00 € |
Please pay by EC or credit card.