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Eheschließung

Die Eheschließung können Sie beim Standesamt Jena anmelden, wenn einer der Partner seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz in Jena hat. Grundsätzlich sollten beide Partner die Eheschließung gemeinsam anmelden.

Ist eine Person aus wichtigem Grund verhindert, so muss der andere Partner eine Beitrittserklärung (Vollmacht) des verhinderten Partners mitbringen.

Die Anmeldung der Eheschließung behält ein halbes Jahr ihre Gültigkeit.

Gästeanzahl

Während einer Eheschließung im Historischen Rathaus dürfen derzeit, neben dem Standesbeamten und dem Brautpaar, noch 25 weitere Personen, als Gäste des Brautpaares, anwesend sein. Trauzeugen, Fotografen, Kinder (auch eigene Kinder) sind bei dieser Anzahl bereits mit einbezogen. 

Absage oder Verschiebung der Eheschließung

Sollten Sie Ihre geplante Eheschließung  verschieben oder absagen wollen, informieren Sie uns bitte schriftlich (per Mail eheschliessungen@jena.de).

Beteiligung nicht deutscher Staatsangehöriger

In Personenstandsfällen, bei denen die Beteiligten nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen bzw. für die zur Beurkundung auch ausländisches Personenstandsrecht zur Anwendung kommt (z. B. durch ausländische Urkunden), erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld immer persönlich beim Standesamt über die notwendigen Unterlagen und die entsprechende Vorgehensweise.

Die Reservierung von Eheschließungsterminen ist Montag und Mittwoch in der Zeit von 09:00 - 12:00 Uhr auch telefonisch möglich.

Alle zur Anmeldung der Eheschließung benötigten Dokumente müssen vollständig und im Original vorliegen.

  • gültiges Personaldokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde der Hauptwohnung beider Partner (maximal 3 Wochen alt zum Zeitpunkt der Anmeldung)
  • für beide Partner neu ausgestellte beglaubigte Abschriften aus den Geburtenregistern
  • bei gemeinsamen vorehelichen Kindern: Geburts- oder Abstammungsurkunde der Kinder; Vaterschaftsanerkennung, falls der Vater noch nicht in der Urkunde aufgeführt ist; Sorgeerklärung (falls vorhanden)
  • war ein, oder beide Partner bereits verheiratet und ist die Ehe durch Scheidung aufgelöst, so muss zusätzlich die Eheurkunde  und ein rechtskräftiges Scheidungsurteil der letzten Ehe vorgelegt werden
  • ist einer der Partner verwitwet, dann ist die Eheurkunde und die Sterbeurkunde vorzulegen
  • wenn Hauptwohnung beider Anmeldenden nicht in Jena, zusätzlich eine Aufenthaltsbescheinigung des Nebenwohnsitzes vom Bürgeramt Jena zur Begründung der Zuständigkeit des Standesamts Jena
  • urkundlicher Nachweis, wenn eine Namensänderung erfolgte
Tag Zeiten
Montag keine Sprechzeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Mittwoch keine Sprechzeiten
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Freitag keine Sprechzeiten

Hinweis

Termine außerhalb der Öffnungszeiten können nur nach vorheriger Terminvereinbarung wahrgenommen werden.

Über die Höhe der Gebühren informieren wir Sie im Zusammenhang mit der Anmeldung zur Eheschließung.

Standort

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