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Fahrerkarte - Verlängerung

Sie möchten eine Fahrerkarte verlängern.

Seit 01.05.2006 werden neue Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen und alle neuen Busse mit mehr als 9 Sitzplätzen mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet.

Diese Geräte erfassen digital die Lenk- und Ruhezeiten der im gewerblichen Verkehr eingesetzten Fahrer/-innen und lösen den bisherigen Fahrtenschreiber nach und nach ab. Die Bedienung der Kontrollgeräte erfolgt mit speziellen Chipkarten für das Fahrpersonal, den sogenannten "Fahrerkarten".

Voraussetzung

Sie haben in Jena Ihren Hauptwohnsitz.

Antragstellung

Eine Vertretung zur Antragstellung ist nicht möglich, da die Fahrerkarte Ihre Unterschrift enthält, die bereits bei Antragstellung geleistet werden muss. Ein Antragsformular muss durch Sie nicht ausgefüllt werden. Es wird durch uns erstellt und von Ihnen lediglich unterschrieben.

Online beantragen

Sie können die Verlängerung der Fahrerkarte auch bei der Fahrerlaubnisbehörde online beantragen. Für eine schnelle und reibungslose Bearbeitung Ihres Antrages ist es von Vorteil, bei der Antragstellung Ihre E-Mail Adresse und Telefonnummer auf dem Antragsformular anzugeben. So können wir den Informationsweg verkürzen.

Halten Sie bitte Ihren EU-Kartenführerschein bereit, da Sie die Daten entsprechend eingeben müssen.

  • Der Antrag auf Erneuerung der Fahrerkarte muss spätestens 15 Werktage und darf frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit der alten Fahrerkarte bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden.
  • Wenn die Fahrerkarte nach Bestellung vorliegt, werden Sie von uns benachrichtigt und können sich die Fahrerkarte gegen Vorlage des Personalausweis oder Reisepass abholen.
  • Die Ausgabe der Fahrerkarte wird an der Zentralen Anmeldung des Bürgerservice im EG des Löbdergraben 12 durchgeführt.
  • Die Gültigkeit der Fahrerkarte ist auf 5 Jahre begrenzt.
  • Die Gültigkeit der neuen Karte schließt unmittelbar an das Ablaufdatum der alten Karte an.
  • Zu beachten ist, dass die abgelaufene Fahrerkarte zusätzlich zu der neuen noch für mindestens 28 Tage mitgeführt werden muss (§ 6 FPersV).
  • Reisepass oder Personalausweis
  • Lichtbild: Bitte bringen Sie ein Lichtbild mit, das nicht älter als drei Monate ist und den Vorschriften der Biometrie entsspricht. Das Bild muss 3,5 x 4,5 cm groß sein. Wie das Bild beschaffen sein muss, erfahren Sie auf den Seiten der Bundesdruckerei (siehe Links)
  • EU-Kartenführerschein

Terminvereinbarung erforderlich

Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Vorsprache nur mit vorheriger Terminvereinbarung erfolgen kann. Diese können Sie entweder über die Online-Terminvereinbarung Fahrerlaubnisbehörde oder telefonisch vornehmen.

Informieren Sie sich bitte vor Ihrer Terminbuchung zu den Voraussetzungen und notwendigen Unterlagen der gewünschten Dienstleistung.

Tag
Zeit
Montag 09:00 – 13:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 – 16:00 Uhr
Freitag 09:00 – 13:00 Uhr
Leistungen Gebühr
Bearbeitungsgebühr 34,00 €
Direktversand 3,00 €
  • Fahrpersonal-Verordnung (FPersV)
Name Funktion/Bereich Kontakt
Mitarbeiter/-innen Fahrerlaubnisbehörde

Team Fahrerlaubnisbehörde

E-Mail: feb@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3830

Fax: 0049 3641 49-3827

Standort

Team Fahrerlaubnisbehörde

Engelplatz 1
07743 Jena
Deutschland

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