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Fahrerlaubnis - Erweiterung D-Klassen

Wer eine Fahrerlaubnis besitzt, kann diese um eine oder mehrere Klassen erweitern lassen.

Grundsätzlich kann jede Fahrerlaubnis erweitert werden, allerdings erfordert eine Erweiterung auf die C- und D-Klassen und deren Unterklassen den Besitz der Klasse B. Eine Erweiterung auf die Anhängerklassen setzt den Besitz der jeweiligen Grundklasse des Zugfahrzeugs voraus.

Voraussetzungen

Sie haben in Jena Ihren Hauptwohnsitz. Sie besitzen das notwendige Mindestalter bzw. erreichen es in einer zeitlichen Nähe zur Prüfung.

Antragstellung

Eine Vertretung zur Antragstellung ist nicht möglich, da der Kartenführerschein Ihre Unterschrift enthält, die bereits bei Antragstellung geleistet werden muss. Ein Antragsformular muss durch Sie nicht ausgefüllt werden. Es wird durch uns erstellt und von Ihnen lediglich unterschrieben.

  • Der Antrag darf frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden.
  • Bei der Antragstellung geben Sie eine Erklärung ab, welche Stelle Sie mit der Erstellung des Leistungspsychologischen Gutachtens beauftragen. Nach Prüfung Ihrer Antragsunterlagen wird die Erstellung des Gutachtens durch die Fahrerlaubnisbehörde in Auftrag gegeben.
  • Nach Eingang aller Unterlagen wird Ihr Antrag abschließend geprüft, danach erteilen wir den Prüfauftrag an die Prüforganisation. Ihre Fahrschule wird verständigt und kann Sie dann zur Prüfung anmelden.
  • Nach bestandener praktischer Prüfung wird Ihnen vom Prüfer ein vorläufiger Nachweis der Fahrberechtigung ausgehändigt und der alte Führerschein eingezogen. Die Prüforganisation übermittelt uns, dass Sie die Prüfung bestanden haben. Danach geben wir Ihren Führerschein bei der Bundesdruckerei in Berlin in Auftrag. Der Führerschein wird Ihnen im Direktversand durch die Post zugestellt (Die Kosten für den Versand sind nicht vermeidbar).
  • Reisepass oder Personalausweis
  • Lichtbild: Bitte bringen Sie ein Lichtbild mit, das nicht älter als drei Monate ist und den Vorschriften der Biometrie entspricht. Das Bild muss 3,5 x 4,5 cm groß sein. Wie das Bild beschaffen sein muss, erfahren Sie auf den Seiten der Bundesdruckerei (siehe Links).
  • Führerschein: Falls der vorhandene Führerschein nicht von der Stadt Jena ausgestellt wurde, ist eine Karteikartenabschrift der auswärtigen Fahrerlaubnisbehörde, die den Führerschein ausgestellt hat, notwendig. Fordern sie die Karteikartenabschrift bitte selbst bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde an und lassen sie diese direkt an uns übersenden bzw. per Fax zustellen.
  • Ausbildungsvertrag der Fahrschule
  • Nachweis über ausreichendes Sehvermögen: Nachweis durch ein Gutachten oder Zeugnis eines Augenarztes oder eines Betriebs-/Arbeitsmediziners - ein ausgestelltes Gutachten/Zeugnis hat zwei Jahre Gültigkeit
  • Nachweis über gesundheitliche Eignung: Der Nachweis ist durch eine Bescheinigung eines Arztes nach Wahl unter Berücksichtigung der Anlage 5 zur Fahrerlaubnisverordnung zu erbringen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein. Das vom Arzt auszufüllende Formular steht Ihnen unter Downloads zur Verfügung.
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
  • Ein Leistungspsychologisches Gutachten ist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis der D-Klassen erforderlich. Die Untersuchung beinhaltet beispielsweise eine Überprüfung der Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit. Der Nachweis über die Erfüllung dieser besonderen Anforderungen erfolgt durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung. Die Untersuchung wird nach Beantragung durch die Fahrerlaubnisbehörde in Auftrag gegeben.
  • Ein behördliches Führungszeugnis (Belegart „O“) ist vom Antragsteller persönlich unter Angabe des Verwendungszwecks „Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung“ bei der für seinen Hauptwohnsitz zuständigen Meldebehörde (in Jena auch bei der Antragstellung in der Fahrerlaubnisbehörde) zu beantragen.

Terminvereinbarung erforderlich

Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Vorsprache nur mit vorheriger Terminvereinbarung erfolgen kann. Diese können Sie entweder über die Online-Terminvereinbarung Fahrerlaubnisbehörde oder telefonisch vornehmen.

Informieren Sie sich bitte vor Ihrer Terminbuchung zu den Voraussetzungen und notwendigen Unterlagen der gewünschten Dienstleistung.

Tag
Zeit
Montag 09:00 – 13:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 – 16:00 Uhr
Freitag 09:00 – 13:00 Uhr
Leistungen Gebühr
Bearbeitungsgebühr ohne Probezeit 63,60 €
Direktversand (nicht fakultativ) 4,80 €
Führungszeugnis 13,00 €

In der Gebühr sind die Kosten für einen Führerschein enthalten. Falls Sie mehrere Klassen beantragen, kann es notwendig werden, dass Sie bis zum Ablegen der letzten Prüfung mehrere vorläufige Nachweise zur Fahrberechtigung oder Führerscheine der jeweiligen Klassen, die Sie erreicht haben, benötigen. Dafür würden weitere Gebühren anfallen.

  • Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Name Funktion/Bereich Kontakt
Mitarbeiter/-innen Fahrerlaubnisbehörde

Team Fahrerlaubnisbehörde

E-Mail: feb@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3830

Fax: 0049 3641 49-3827

Standort

Team Fahrerlaubnisbehörde

Engelplatz 1
07743 Jena
Deutschland