Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung - Verlängerung
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird auf Antrag für eine Dauer von nicht mehr als fünf Jahren verlängert.
Voraussetzungen
Sie haben in Jena Ihren Hauptwohnsitz.
Antragstellung
Eine Vertretung zur Antragstellung ist nicht möglich, da der Kartenführerschein Ihre Unterschrift enthält, die bereits bei Antragstellung geleistet werden muss. Ein Antragsformular muss durch Sie nicht ausgefüllt werden. Es wird durch uns erstellt und von Ihnen lediglich unterschrieben.
Sollten Sie im Laufe der nächsten 5 Jahre das 60. Lebensjahr vollenden, ist die Verlängerung nur bis zu diesem Zeitpunkt möglich. Eine Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus kann nur erfolgen, wenn ein Leistungspsychologisches Gutachten beigebracht wird. Hierfür geben Sie bei der Antragstellung eine Erklärung ab, welche Stelle Sie mit der Erstellung des Leistungspsychologischen Gutachtens beauftragen. Nach Prüfung Ihrer Antragsunterlagen wird die Erstellung des Gutachtens durch die Fahrerlaubnisbehörde in Auftrag gegeben.
- Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für eine Dauer von nicht mehr als fünf Jahren erteilt.
- Sollte der Eintrag des Verlängerungsvermerks nicht möglich sein, wird ein neuer Fahrgastbeförderungsschein ausgestellt.
- Der Antrag darf frühestens 6 Monate vor dem Ablauf der Gültigkeit der bisherigen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gestellt werden.
- Reisepass oder Personalausweis
- Führerschein: Falls der vorhandene Führerschein nicht von der Stadt Jena ausgestellt wurde, ist eine Karteikartenabschrift der auswärtigen Fahrerlaubnisbehörde, die den Führerschein ausgestellt hat, notwendig. Fordern sie die Karteikartenabschrift bitte selbst bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde an und lassen sie diese direkt an uns übersenden bzw. per Fax zustellen. Falls Sie noch einen alten Führerschein (grau/rosa) besitzen, muss bei Antragstellung für eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gleichzeitig der Antrag auf Umtausch in den neuen Kartenführerschein gestellt werden. Beachten Sie bitte in diesem Fall die Informationen zu "Umtausch in den EU-Kartenführerschein".
- Nachweis über ausreichendes Sehvermögen: Nachweis durch ein Gutachten oder Zeugnis eines Augenarztes oder eines Betriebs-/Arbeitsmediziners - ein ausgestelltes Gutachten/Zeugnis hat zwei Jahre Gültigkeit
- Nachweis über gesundheitliche Eignung: Der Nachweis ist durch eine Bescheinigung eines Arztes nach Wahl unter Berücksichtigung der Anlage 5 zur Fahrerlaubnisverordnung zu erbringen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein. Das vom Arzt auszufüllende Formular steht Ihnen unter Downloads zur Verfügung.
- Ein Leistungspsychologisches Gutachten ist bei der Verlängerung des Fahrgastbeförderungsscheins ab dem 60. Lebensjahr erforderlich. Die Untersuchung beinhaltet beispielsweise eine Überprüfung der Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit. Der Nachweis über die Erfüllung dieser besonderen Anforderungen erfolgt durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung. Die Untersuchung wird nach Beantragung durch die Fahrerlaubnisbehörde in Auftrag gegeben.
- Ein behördliches Führungszeugnis (Belegart "O") ist vom Antragsteller persönlich unter Angabe des Verwendungszwecks "Verlängerung der Fahrgastbeförderung" bei der für seinen Haupwohnsitz zuständigen Meldebehörde (in Jena auch bei der Antragstellung in der Fahrerlaubnisbehörde) zu beantragen.
Terminvereinbarung erforderlich
Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Vorsprache nur mit vorheriger Terminvereinbarung erfolgen kann. Diese können Sie entweder über die Online-Terminvereinbarung Fahrerlaubnisbehörde oder telefonisch vornehmen.
Informieren Sie sich bitte vor Ihrer Terminbuchung zu den Voraussetzungen und notwendigen Unterlagen der gewünschten Dienstleistung.
Tag |
Zeit |
Montag | 09:00 – 13:00 Uhr |
Dienstag | 09:00 – 18:00 Uhr |
Mittwoch | nach Vereinbarung |
Donnerstag | 09:00 – 16:00 Uhr |
Freitag | 09:00 – 13:00 Uhr |
Leistungen | Gebühr |
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Bearbeitungsgebühr | 38,00 € |
Führungszeugnis | 13,00 € |
Anordnung Leistungstest | 20,00 € |
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Mitarbeiter/-innen Fahrerlaubnisbehörde |
Team Fahrerlaubnisbehörde |
E-Mail: feb@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3830 Fax: 0049 3641 49-3827 |