Feuerwerke - privat
Private Kleinfeuerwerke können in Thüringen per Erlass des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit vom 23.05.2011 nur noch für "herausgehobene, außergewöhnliche Anlässe" genehmigt werden.
Zu diesen Anlässen zählen nicht:
- Hochzeiten
- Geburtstagsfeiern unter 90 Jahren und
- Firmenjubiläen unter 50 Jahren.
Öffnungszeiten
Tag | Zeiten |
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Montag | 08:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr |
Dienstag | 08:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 08:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr |
Freitag | 08:00 – 11:30 Uhr |
Hinweise
Wir bitten dringend um eine Terminabsprache! Nur so können wir die Anwesenheit des Mitarbeiters oder eines Stellvertreters gewährleisten. Wenden Sie sich hierfür telefonisch oder per E-Mail an die angegebenen Ansprechpartner.
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Herr Sebastian Wick | Fachdienstleiter Veranstaltung mit Sondernutzung, Feuerwerk Fachdienst Kommunale Ordnung |
E-Mail: ordnung@jena.de Telefon: 0049 3641 49-2505 Raum: 01.01_25 |