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Feux d'artifice - privé

Wenn Sie als Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber/in pyrotechnische Gegenstände nach § 23 der 1. Sprengstoffverordnung abbrennen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen.

Die Anzeigepflicht gilt für:

  • pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 in der Zeit vom 02.01. bis 30.12.,
  • pyrotechnische Gegenstände der Kategorien 3, 4, P1, P2, T1 und T2 ganzjährig.

Ausnahmegenehmigung nötig für Kleinfeuerwerke vom 02.01. bis 30.12.

Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 (Feuerwerkskörper mit geringer Gefahr, nur im Freien verwendbar) dürfen von Personen ohne Erlaubnis oder Befähigungsschein nur am 31.12. und am 01.01. abgebrannt werden. Wenn Sie in der Zeit vom 02.01. bis 30.12. ein Kleinfeuerwerk mit solchen Feuerwerkskörpern abbrennen wollen, müssen Sie einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung stellen.

Die dafür zuständige Behörde ist:

TLV Abteilung gesundheitlicher und technischer Verbraucherschutz

Dezernat 21

Linderbacher Weg 30, 99099 Erfurt

Tel.: 0049 361 57-3831000

Fax: 0049 361 57-3831062

E-Mail: Dezernat21-Feuerwerk

Details dazu finden Sie im Serviceportal Thüringen.

Alternativ können Sie einen gewerblich tätigen Feuerwerker mit Erlaubnis- oder Befähigungsschein beauftragen.

Verboten ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen, Reet- und Fachwerkhäusern und besonders (brand-)gefährdeten Objekten.

Private Kleinfeuerwerke nur noch nur für "herausgehobene, außergewöhnliche Anlässe"

Private Kleinfeuerwerke können in Thüringen per Erlass des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit vom 23.05.2011 nur noch für "herausgehobene, außergewöhnliche Anlässe" genehmigt werden.

Zu diesen Anlässen zählen nicht:

  • Hochzeiten
  • Geburtstagsfeiern unter 90 Jahren und
  • Firmenjubiläen unter 50 Jahren.
Jour Horaires
Lundi 08:00 - 11:30 heures et 13:30 - 15:30 heures
Mardi 08:00 - 11:30 et 13:30 - 15:30
Mercredi fermé
Jeudi 08:00 - 11:30 et 13:30 - 18:00
Vendredi 08:00 - 11:30 heures

Remarques

A partir du 16.05.2022, il sera à nouveau possible de se présenter en personne après accord téléphonique. Pour convenir d'un rendez-vous, veuillez vous adresser aux interlocuteurs indiqués.

N'oubliez pas de vous couvrir le nez et la bouche.

Équipe de sécurité communautaire (GAZ)

Am Anger 28
07743 Jena
Allemagne