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Solaranlagen - Unbedenklichkeitserklärung

Wenn Sie planen, eine Solaranlage z. B. auf Ihrem Hausdach zu installieren, wird im Falle einer Förderung vom Fördermittelgeber oder der geldausreichenden Bank häufig eine Unbedenklichkeitserklärung eingefordert.

Diese soll sicherstellen, dass die geförderte Anlage nicht gegen Gestaltungssatzungen der Gemeinde oder andere bauplanungsrechtliche Vorschriften verstößt.

Die Unbedenklichkeitserklärung beantragen Sie bitte formlos beim Team Städtebau und Planungsrecht.

In Ihrem Anschreiben sollte folgendes enthalten sein:

  • postalische Anschrift,
  • genaue Grundstücksbezeichnung (Gemarkung, Flurnummer, Flurstücksnummer) und
  • eine kurze Vorhabensbeschreibung ohne technische Details (Abmaße, auf der Dachfläche aufliegend oder aufgestellt, Foto vom Gebäude wenn vorhanden).
Tag Zeiten
Montag 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch keine Sprechzeiten
Donnerstag 08:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr

Für die Ausstellung der Unbedenklichkeitserklärung entstehen keine Gebühren.

  • Gestaltungssatzungen
  • bauplanungsrechtliche Vorschriften

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