Wenn Sie planen, eine Solaranlage z. B. auf Ihrem Hausdach zu installieren, wird im Falle einer Förderung vom Fördermittelgeber oder der geldausreichenden Bank häufig eine Unbedenklichkeitserklärung eingefordert.
Diese soll sicherstellen, dass die geförderte Anlage nicht gegen Gestaltungssatzungen der Gemeinde oder andere bauplanungsrechtliche Vorschriften verstößt.
Unterlagen
Die Unbedenklichkeitserklärung beantragen Sie bitte formlos beim Team Städtebau und Planungsrecht.
In Ihrem Anschreiben sollte folgendes enthalten sein:
- postalische Anschrift,
- genaue Grundstücksbezeichnung (Gemarkung, Flurnummer, Flurstücksnummer) und
- eine kurze Vorhabensbeschreibung ohne technische Details (Abmaße, auf der Dachfläche aufliegend oder aufgestellt, Foto vom Gebäude wenn vorhanden).
Öffnungszeiten
Tag | Zeiten |
---|---|
Montag | 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr |
Mittwoch | keine Sprechzeiten |
Donnerstag | 08:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr |
Freitag | 08:00 – 12:00 Uhr |
Gebühren
Für die Ausstellung der Unbedenklichkeitserklärung entstehen keine Gebühren.
Rechtsgrundlagen
- Gestaltungssatzungen
- bauplanungsrechtliche Vorschriften