Fundsachen online recherchieren
Im Fundbüro online können Sie schnell und unkompliziert nach Fundsachen recherchieren. Konkrete Nachfragen können im Fundbüro vor Ort oder telefonisch erfolgen. Fundsachen des Nahverkehr Jena werden als Liste geführt.
Hinweise
Die Fundsachen des Nahverkehr Jena werden nur am Dienstag und Donnerstag übergeben. Nachfragen zu Verlustsachen im Nahverkehr Jena bitten wir daher am Dienstag- und Donnerstagnachmittag zu tätigen.
Gefundene Sachen
Wenn Sie etwas im öffentlichen Raum in Jena gefunden haben, aber nicht wissen, wem es gehört und somit der vom Verlust betroffenen Person nicht aushändigen können, müssen Sie dies im Fundbüro der Stadtverwaltung Jena anzeigen. Das müssen Sie nicht tun, wenn der Gegenstand weniger als 10 Euro wert ist.
Aufbewahrung
Die gefundenen Sachen werden für 6 Monate aufbewahrt. Wenn niemand sie abholt, werden sie Eigentum der Stadt Jena oder der findenden Person (muss bei der Abgabe der Fundsache erklärt werden). Sachen die nach der Aufbewahrungzeit in das Eigentum der Stadt Jena übergehen werden entweder zerstört oder für soziale Zwecke verwendet. Essen und Getränke werden sofort weggeworfen.
Verlorene Sachen
Es ist ratsam, geduldig zu sein, da es bis zu vier Wochen dauern kann, bis Fundstücke im Fundbüro abgegeben werden.
Wenn in dem gefundenen Gegenstand Hinweise auf die vom Verlust betroffene Person stehen, wird die Person benachrichtigt. Sollte diese Person nicht in Jena wohnen, wird die Fundsache innerhalb Deutschlands an das zuständige Fundbüro weitergeleitet.
Abholung
Bei der Abholung Ihrer verlorenen Sache müssen Sie eine Verwaltungsgebühr bezahlen und ein gültiges Ausweisdokument vorzeigen. Bringen Sie bitte Nachweise wie Kaufbelege, Fotos oder ähnliches mit, um zu beweisen, dass es Ihnen gehört.
Wenn jemand anderes Ihr Fundstück abholen soll, braucht diese Person eine formlose Vollmacht und ein gültiges Ausweisdokument. Wenn es um Minderjährige geht, braucht die Person, die das Fundstück abholt, eine schriftliche Erlaubnis von einem Erziehungsberechtigten.
Versicherungsbescheinigung
Falls Sie eine Bescheinigung für Ihre Versicherung benötigen, dass Ihre verlorene Sache nicht im Fundbüro ist, kann diese gegen Zahlung einer Verwaltungsgebühr ausgestellt werden. Für die Ausstellung dieser Bescheinigung müssen Sie sich ausweisen und einen Eigentumsnachweis zum verlorenen Gegenstand vorlegen. Die Versicherungsbescheinigung kann frühestens 3 Wochen nach Verlust oder Diebstahl ausgestellt werden.
Öffnungszeiten bis einschließlich 22.03.2024
Tag | Zeiten |
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Montag | 09:00 – 11:00 Uhr |
Dienstag | 09:00 – 11:00 Uhr und 16:00 – 18:00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 09:00 – 11:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr |
Freitag |
09:00 – 11:00 Uhr |
Hinweis
Vom 18.03. bis 20.03.2024 ist das Fundbüro aufgrund des Umzuges in das neue Gebäude geschlossen. In diesem Zeitraum können keine Fundsachen abgegeben und abgeholt werden. Ab dem 21.03.2024 ist die Abgabe und Abholung von Fundsachen am neuen Standort am Engelplatz 1 wieder möglich.
Fundanzeige und Abgabe auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich
Außerhalb der Öffnungszeiten des Fundbüros kann eine Fundanzeige sowie die Abgabe der gefundenen Sache am Empfang des Bürgerservice erfolgen. Bitte beachten Sie hierbei die Öffnungszeiten des Bürgerservice.
Neue Öffnungszeiten ab dem 25.03.2024
Tag | Zeiten |
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Montag | 08:30 – 13:00 Uhr |
Dienstag | 08:30 – 18:00 Uhr |
Mittwoch | 09:00 – 13:00 Uhr |
Donnerstag | 08:30 – 16:00 Uhr |
Freitag | 08:30 – 13:00 Uhr |
Folgende Gebühren werden für die Verwahrung und Aushändigung von Fundsachen an Empfangsberechtigte erhoben.
Fundsache | Gebühr |
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5%, mindestens jedoch 5,00 € |
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5% von 500,00 € zuzüglich 1% des übersteigenden Wertes |
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5,00 € |
- §965 - 985 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 25 Thüringer Gesetz zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (ThürAGBGB)
- Thüringer Verwaltungskostenordnung (ThürVwKostO)
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Mitarbeiter/-innen Fundbüro |
Team Bürgerservice |
E-Mail: fundbuero@jena.de Telefon: 0049 3641 49-2523 Fax: 0049 3641 49-3705 |