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Niederschlagswasser - Einleitung und Versickerung

Niederschlagswasser soll ortsnah versickert, verrieselt oder ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden.

Einleitung in ein Oberflächengewässer

Die Einleitung von nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser in ein Oberflächengewässer bedarf der wasserrechtlichen Erlaubnis durch die untere Wasserbehörde.

Davon ausgenommen ist die Einleitung von Niederschlagswasser, welches von nicht gewerblich genutzten Flächen abgeleitet wird.

Versickerung

In folgenden Fällen ist die Versickerung bei der Wasserbehörde anzuzeigen:

  • flächenhafte Versickerung
  • Versickerung über Mulden bzw. Rohr/ Rigole (nur Privatpersonen)

Eine wasserrechtliche Erlaubnis ist einzuholen bei:

  • Versickerung mittels Sickerschacht (Gewerbetreibende und Privatpersonen)
  • Versickerung über Rohr/ Rigole (Privatpersonen in TWSZ und Gewerbetreibende)

Einleitung in ein Oberflächengewässer

Der Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung in ein Oberflächengewässer ist 2-fach in Papierform mit folgenden Unterlagen einzureichen:

  • Antragsschreiben
  • Erläuterung
  • Übersichtsplan
  • Entwässerungsplan mit angeschlossenen Flächen und Einleitstelle
  • Berechnung der Einleitmenge
  • Nachweis der hydraulischen Leistungsfähigkeit des Gewässers
  • Angaben zur Regenrückhaltung
  • Detailplan Einleitbauwerk

Versickerung

Die beizubringenden Unterlagen richten sich nach der Art der Versickerung und danach, ob es sich um eine Anzeige oder einen Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis handelt.

Eine detaillierte Auflistung entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt unter Downloads.

Tag Zeiten
Montag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch keine Sprechzeiten
Donnerstag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.

  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • Thüringer Wassergesetz (ThürWG)
Name Funktion/Bereich Kontakt
Frau Zündorf

Sachbearbeiterin Gewässerschutz, Grundwasser

Team Gewässer / Boden / Abfall

E-Mail: cornelia.zuendorf@jena.de(Link sendet E-Mail)

Telefon: 0049 3641 49-5278

Fax: 0049 3641 49-5255

Frau Kumpe

Sachbearbeiterin

Untere Wasserbehörde

E-Mail: beate.kumpe@jena.de(Link sendet E-Mail)

Telefon: 0049 3641 49-5258

Fax: 0049 3641 49-5255

Frau Näther

Sachbearbeiterin

Untere Wasserbehörde/ Umweltplanung

E-Mail: daniela.naether@jena.de(Link sendet E-Mail)

Telefon: 0049 3641 49-5288

Fax: 0049 3641 49-5255

Standort

Team Gewässer / Boden / Abfall

Am Anger 26
07743 Jena
Deutschland

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