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Oberflächenwasser-Entnahme

An der Saale und den Bächen im Stadtgebiet wird zu unterschiedlichen Zwecken Wasser entnommen. Neben der Bewässerung von Gärten oder landwirtschaftlichen Flächen erfolgt auch eine Nutzung durch Gewerbe- bzw. Industriebetriebe.

Die Entnahme von Oberflächenwasser bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis durch die untere Wasserbehörde. Hiervon ausgenommen ist das Schöpfen mit Handgefäßen, das unter den sogenannten Gemeingebrauch fällt.

Die wasserrechtliche Erlaubnis gewährt keinen Anspruch auf Zufluss von Wasser in einer bestimmten Menge oder Qualität.

In ausgeprägten Niedrigwasserperioden kann die zuständige Wasserbehörde die zeitweise Einstellung der Entnahme verlangen.

Der Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis ist in 2-facher Ausführung in Papierform mit folgenden Angaben / Unterlagen einzureichen:

  • Name und Anschrift des Antragsstellers
  • Lageplan der Entnahmestelle
  • Entnahmemenge in m3/h, m3/d, m3/a
  • Zweck
  • Zeitraum
  • Art und Weise der Entnahme (Pumpe, stationär/mobil)
  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • Thüringer Wassergesetz (ThürWG)
Name Funktion/Bereich Kontakt
Frau Kumpe

Sachbearbeiterin

Untere Wasserbehörde

E-Mail: beate.kumpe@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-5258

Fax: 0049 3641 49-5255

Frau Näther

Sachbearbeiterin

Untere Wasserbehörde/ Umweltplanung

E-Mail: daniela.naether@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-5288

Fax: 0049 3641 49-5255

Standort

Team Gewässer / Boden / Abfall

Am Anger 26
07743 Jena
Deutschland