Oberflächenwasser-Entnahme
An der Saale und den Bächen im Stadtgebiet wird zu unterschiedlichen Zwecken Wasser entnommen. Neben der Bewässerung von Gärten oder landwirtschaftlichen Flächen erfolgt auch eine Nutzung durch Gewerbe- bzw. Industriebetriebe.
Details
Die Entnahme von Oberflächenwasser bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis durch die untere Wasserbehörde. Hiervon ausgenommen ist das Schöpfen mit Handgefäßen, das unter den sogenannten Gemeingebrauch fällt.
Die wasserrechtliche Erlaubnis gewährt keinen Anspruch auf Zufluss von Wasser in einer bestimmten Menge oder Qualität.
In ausgeprägten Niedrigwasserperioden kann die zuständige Wasserbehörde die zeitweise Einstellung der Entnahme verlangen.
Unterlagen
Der Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis ist in 2-facher Ausführung in Papierform mit folgenden Angaben / Unterlagen einzureichen:
- Name und Anschrift des Antragsstellers
- Lageplan der Entnahmestelle
- Entnahmemenge in m3/h, m3/d, m3/a
- Zweck
- Zeitraum
- Art und Weise der Entnahme (Pumpe, stationär/mobil)
Rechtsgrundlagen
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Thüringer Wassergesetz (ThürWG)
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
---|---|---|
Frau Kumpe | Sachbearbeiterin Untere Wasserbehörde |
E-Mail: beate.kumpe@jena.de(Link sendet E-Mail) Telefon: 0049 3641 49-5258 Fax: 0049 3641 49-5255 |
Frau Näther | Sachbearbeiterin Untere Wasserbehörde/ Umweltplanung |
E-Mail: daniela.naether@jena.de(Link sendet E-Mail) Telefon: 0049 3641 49-5288 Fax: 0049 3641 49-5255 |