Dummy link to fix Firefox-Bug: First child with tabindex is ignored

Ortsteilbürgermeisterwahl

Die Ortsteilbürgermeister werden zugleich mit den Stadtratsmitgliedern gewählt; der Wahltermin wird durch die Landesregierung festgelegt. Die nächste Wahl findet am 26.05.2024 statt. Eventuelle Stichwahlen finden vierzehn Tage später am 09.06.2024 statt.

Die Amtszeit der Ortsteilbürgermeister beträgt fünf Jahre und beginnt am ersten Tag des auf den Wahltag folgenden nächsten Monats. Die Amtszeit endet mit der gesetzlichen Amtszeit des Stadtrates. Im Falle einer Wiederholungswahl beginnt sie frühestens am Tag nach der Annahme der Wahl.

Der Ortsteil bildet das Wahlgebiet. Es wird ein Ortststeilbürgermeister nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Jeder Wähler hat eine Stimme.

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Erhält niemand diese Mehrheit, findet am zweiten Sonntag nach dem Wahltag eine Stichwahl unter den zwei Personen statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los darüber, wer in die Stichwahl kommt. Bei der Stichwahl ist gewählt, wer von den abgegebenen gültigen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhalten hat.

Wahlberechtigung

Jeder Deutsche und Angehörige eines anderen EU-Staates, der am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat (Geburtstag 26.05.2008 und vorher) und seit mindestens drei Monaten in dem betreffenden Ortsteil seinen Hauptwohnsitz hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen wurde, darf wählen. Er oder sie wird von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhält bis spätestens 05.05.2024 eine Wahlbenachrichtigung zugesandt.

Zieht der Wähler in den drei Monaten vor dem Wahltermin innerhalb von Jena um, ist er weder im früheren noch im aktuellen Ortsteil wahlberechtigt.

Wählbarkeit

Wählbar für das Amt des Ortsteilbürgermeisters sind Wahlberechtigte, die am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben (Geburtstag 26.05.2006 und vorher) und mindestens 6 Monate ihren Hauptwohnsitz im Ortsteil haben.

Wahlvorschläge

Wahlvorschläge können von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern ab Bekanntmachung der Wahl (spätestens drei Monate vor Wahltermin) eingereicht werden. Wird nur ein oder überhaupt kein gültiger Wahlvorschlag zugelassen, so wird die Wahl ohne Bindung an Wahlvorschläge durchgeführt.

Wahlbenachrichtigung

Wer in das Wählerverzeichnis eingetragen wurde, erhält Ende April, spätestens bis zum 05.05.2024 (21. Tag vor der Wahl) per Post eine amtliche Wahlbenachrichtigung. Die Wahlbenachrichtigung erfüllt zwei Funktionen:

Sie dient zusammen mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass als Nachweis der Wahlberechtigung, wenn Sie am Wahlsonntag in Ihren Wahlraum wählen gehen. Das Schreiben ist also mitzunehmen. Ihr Wahlraum ist im Wahlbenachrichtigungsschreiben genannt.

Falls Sie Ihren Wahlraum am Wahlsonntag nicht aufsuchen, können Sie mit den Daten aus dem Wahlbenachrichtigungsschreiben Briefwahl, vorzugsweise online, beantragen.

Antragswege für Briefwahlunterlagen

  • ab dem 14.04.2024 (42. Tag vor der Wahl) können Briefwahlunterlagen beantragt werden
  • die Beantragung über die Online-Maske oder per formloser E-Mail muss spätestens am Mittwoch vor dem Wahltermin erfolgen, da die Unterlagen sonst vermutlich nicht mehr rechtzeitig bei Ihnen ankommen.

  • Empfohlener Antragsweg: Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen

  • schriftlicher Antrag / persönliche Vorsprache / Bevollmächtigung: Auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsschreibens finden Sie ein Antragsformular für Briefwahlunterlagen. Dieses Formular nutzen Sie bitte, wenn Sie Ihre Briefwahlunterlagen per Post (rechtzeitig absenden!), per Fax oder durch persönliche Vorsprache beantragen wollen oder wenn Sie eine dritte Person beauftragen wollen, Ihre Briefwahlunterlagen abzuholen.

  • die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen einschließlich der Option, sofort zu wählen, ist ab 06.05.2024 im Briefwahlbüro im Fachdienst Bürgerdienste, Engelplatz möglich.

  • Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können Briefwahlunterlagen auch noch am Wahlsonntag von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr in der Wahlzentrale abgeholt werden. Dazu sprechen Sie bitte im Bürgerservice, Engelplatz, 07743 Jena vor.

  • Die Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge zur Wahl des Ortsteilbürgermeisters endet am 12.4.2024 (44. Tag vor der Wahl) um 18:00 Uhr.

  • Die Wahlbenachrichtigungsbriefe werden ab dem 14.04.2024 (42. Tag vor der Wahl) versendet und müssen bis zum 05.05.2024 beim Wähler eingegangen sein.

  • Die Möglichkeit zur Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen beginnt am 28.04.2024 und endet am Mittwoch vor dem Wahltermin.

  • Das Briefwahlbüro im Fachdienst Bürgerdienste ist von Montag, 06.05.2024, bis Freitag vor dem Wahltermin, 18.00 Uhr geöffnet.

  • Der Wahlbrief muss bis zum Wahltag um 18:00 Uhr wieder bei der Wahlbehörde der Stadt Jena eingetroffen sein (per Post oder über Fristenbriefkasten der Stadt oder Abgabe in der Wahlzentrale).

Informationen zur Einreichung von Wahlvorschlägen finden Sie unter Links und Downloads.

Die Bescheinigung der Wählbarkeit der Bewerberinnen und Bewerber sowie der Wahlberechtigung der Unterzeichner des Wahlvorschlags muss nicht von Seiten der Parteien und Wahlvorschlagträger eingeholt werden. Nach Einreichung des Wahlvorschlags wird dies intern geprüft. Es wird empfohlen, Wahlvorschläge von mehr als 10 Wahlberechtigten (ThürKWG § 14 Abs. 1) unterzeichnen zu lassen, um im Bedarfsfall auf eine Reserve zurückgreifen zu können.

Tag Zeiten
Montag 09:00 – 13:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 18:00 Uhr
Freitag 09:00 – 13:00 Uhr
  • Thüringer Kommunalwahlgesetz
  • Thüringer Kommunalwahlordnung
Name Funktion/Bereich Kontakt
Wahlhelfermanagement

Wahlbehörde

E-Mail: wahlhelfende@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-4455

Fax: 0049 3641 49-2020

Herr Matthias Bettenhäuser

Wahlleiter

Wahlbehörde

E-Mail: wahlen@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-2005

Fax: 0049 3641 49-2020

Frau Diana Kölbel

stellvertretende Wahlleiterin

Wahlbehörde

E-Mail: wahlen@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-2120

Fax: 0049 3641 49-2114