ubiegać się o utrzymanie
Leben die Eltern eines Kindes nicht zusammen, so ist der Elternteil, welcher nicht mit dem Kind zusammenlebt zum Unterhalt verpflichtet. Der Anspruch auf Kindesunterhalt besteht für minderjährige und volljährige Kinder.
Wir beraten und unterstützen Sie gern bei der Festsetzung des Unterhaltes für Ihr minderjähriges Kind. Volljährige beraten wir bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, wenn diese sich in einer Erstausbildung befinden.
Godziny otwarcia
Tag | Zeiten |
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Dienstag | 08:00 – 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr |