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Hebammen / Entbindungspfleger - Anmeldung

Hebammen und Entbindungspfleger, die in Jena freiberuflich tätig werden möchten, haben dies dem Fachdienst Gesundheit unverzüglich anzuzeigen, ebenso Änderungen des Tätigkeitortes, die Beteiligung an Partnerschaften oder die Beendigung der Tätigkeit.

Melde- und Anzeigepflichten

Der Fachdienst Gesundheit ist die Fachaufsichtsbehörde über die in Jena freiberuflich tätigen Hebammen und Entbindungspfleger. Die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit ist dem Fachdienst Gesundheit unverzüglich unter Vorlage

  • der staatlichen Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Hebamme" oder "Entbindungspfleger"
  • einem aktuellen Führungszeugnis der Belegart "O"
  •  einem aktuellen ärztlichen Attest zur gesundheitlichen Tauglichkeit

anzuzeigen. Bitte verwenden Sie hierzu das Anmeldeformular unter "Downloads".

Des Weiteren sind die Beteiligung an Partnerschaften, die Beendigung der Berufstätigkeit sowie Änderungen des Tätigkeitsortes unverzüglich anzuzeigen.

Fremdsprachenkenntnisse

Unter "Downloads" finden Sie ein Formular zur Erfassung von Fremdsprachenkenntnissen medizinischer Berufsgruppen. Diese Angaben werden im Rahmen eines Gesundheitswegweisers für Migranten und geflüchtete Menschen - erstellt unter Federführung der Beauftragen für Migration und Integration der Stadt Jena - verarbeitet.

Sie sind nicht verpflichtet, dieses Formular auszufüllen. Ihre Angaben hierzu sind komplett freiwillig. Mit Absenden des Dokuments willigen Sie ein, dass Ihre angegebenen Daten elektronisch verarbeitet und über die Website der Stadt Jena sowie in o. g. Gesundheitswegweiser veröffentlich werden dürfen. Diese Einwilligung kann jederzeit durch Sie widerrufen werden.

Aktuell können im Fachdienst Gesundheit wieder Begutachtungen durchgeführt werden. Hierfür vereinbaren Sie bitte einen Termin bei uns über den unten stehenden Ansprechpartner.

Die An-, Um- oder Abmeldung ist gebührenfrei.

  • § 2 Thüringer Gesetz über die Berufsausübung in den Fachberufen des Gesundheitswesens

Standort