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Schülerbeförderungsleistungen beantragen

In der Stadt Jena gibt es die Möglichkeit Schülerbeförderungsleistungen sowie ein Mobilitätsticket für Jenabonus-Inhaber zu beantragen. In der Regel erfolgen Schülerbeförderungsleistungen mit Bereitstellung einer Chipkarte für die öffentlichen Verkehrsmittel in Jena. Bitte beachten Sie, dass mit Bereitstellung einer Chipkarte als "Deutschland-Ticket" immer ein amtliches Lichtbilddokument als Nachweis mitzuführen ist.

Den Antrag für das Schuljahr 2024/2025 erhalten Sie im Schulsekretariat der Schule Ihres Kindes. Bitte haben Sie Verständnis, dass nur vollständig ausgefüllte und lesbare Anträge bearbeitet werden.

Gesetzliche Schülerbeförderungsleistungen

Auch im Schuljahr 2024/2025 erhalten Schüler gesetzliche Schülerbeförderungsleistungen nach Bestimmungen des § 4 des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen.

Anspruch auf Beförderung bzw. Erstattung besteht unter folgender Voraussetzung: Die kürzeste Fußwegentfernung zwischen der Wohnung des Schülers und der nächstgelegenen, aufnahmefähigen, staatlichen Schule, die den angestrebten Schulabschluss anbietet, beträgt mindestens:

  • 2 km von Klasse 1 bis 4
  • 3 km ab Klasse 5

Bei Ablehnungen der Aufnahme in der nächstgelegenen Schule / den nächstgelegenen Schulen ist dem Antrag der Ablehnungsbescheid der Schule beizufügen. Zuweisungen durch das Staatliche Schulamt in eine bestimmte Schule sind ebenfalls schriftlich nachzuweisen.

Ab Klassenstufe 11 werden die Eltern bzw. volljährigen Schüler gemäß Satzung der Stadt Jena vom 15.06.2022 mit maximal 50 % des aktuellen Tarifes der Schüler-Abo-Monatskarte an den Aufwendungen für den Schulweg beteiligt. Die Eltern kaufen die ABO-Monatskarte und erhalten am Ende des Schuljahres 50 % auf ihr Konto überwiesen.

Es ergeht folgender zusätzliche Hinweis: Sofern der Schüler / Jugendliche Inhaber eines Jenabonus ist und ein Anspruch auf gesetzliche Schülerbeförderungsleistungen nach § 4 ThürSchFG besteht, ist auf dem Antrag mit Entscheidung für Punkt 1. (Mobilitätsticket) oder 2. (gesetzliche Schülerbeförderungsleistungen) zu erklären, welche von beiden Leistungen in Anspruch genommen werden soll.

 

Freiwillige Schülerbeförderungsleistungen

Ergänzend zur gesetzlich vorgeschriebenen Schülerbeförderung, erhalten Schüler auch im Schuljahr 2024/2025 freiwillige Schülerbeförderungsleistungen in Form von Zuschüssen zu entstehenden Schulwegkosten, die nach Ablauf des Schuljahres erstattet werden.

Der Schulweg ist hierbei der kürzeste Fußweg zur Wahlschule. Die Bezuschussung erfolgt ab:

  • 2 km von Klasse 1 bis 4
  • 3 km ab Klasse 5

Die Höhe der Bezuschussung (Schülermonats- bzw. Wochenkarte) ist abhängig von der Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder im Haushalt des/der Antragstellers/in:

  • 1 bzw. 2 Kinder: 30 %
  • 3 Kinder: 40 %
  • ab 4 Kindern: 50 %

Antragsteller mit mehr als zwei kindergeldberechtigten Kindern müssen den Nachweis zum Kindergeldbezug dem Antrag immer beifügen.

Die Bewilligung erfolgt für das Schuljahr 2024/2025 vorbehaltlich der Bereitstellung der Finanzmittel durch den Stadtrat der Stadt Jena.

 

Mobilitätsticket (Jenabonus)

Schüler und Jugendliche, die noch keine 18 Jahre alt sind, erhalten bei Vorlage eines gültigen Jenabonus und der Zahlung einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 15,00 € pro Jahr ein Mobilitätsticket zur kostenfreien Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel in Jena. Diese Verwaltungsgebühr ist nach Genehmigung mittels Bescheid fällig und in der jeweiligen Schule bar zu entrichten. Genauere Informationen dazu finden Sie in Ihrem Bescheid. Dieses Mobilitätsticket wird bis zum Ende des Schuljahres 2024/2025 und längstens bis zum 18. Geburtstag ausgestellt.

Die Bewilligung für das Schuljahr 2024/2025 erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung der Finanzmittel durch den Stadtrat der Stadt Jena.

Die Anspruchsberechtigung besteht grundsätzlich ab dem Tag der Antragstellung.

Der Antrag für das Schuljahr 2024/2025 muss bis spätestens 31.08.2025 eingereicht werden. Für eine Erstattung von Geldleistungen sind die Nachweise zu den Beförderungskosten (siehe Unterlagen) fristgerecht einzureichen.

Es kann nur die kostengünstigste Erstattung angesetzt werden. Die Berechnung finden Sie in Ihrem Bescheid.

  • Fahrtkostenantrag für das jeweilige Schuljahr
  • gültiger Jenabonus für Schüler / Jugendliche (für Mobilitätsticket)
  • Kindergeldnachweis (für Wahlschulleistungen)
  • Nachweis(e) zu entstandenen Fahrtkosten

Folgende Nachweise zu entstandenen Fahrtkosten werden anerkannt:

  • Einzelfahrscheine / Tageskarten / Wochenkarten / Monatskarten / 4-Fahrten-Karten des Jenaer Nahverkehrs bzw. der JES Verkehrsgesellschaft mbH (diese sind bitte aufgeklebt unter Angabe des Namens des Schülers / der Schülerin einzureichen)
  • Abo-Karten des Jenaer Nahverkehrs bzw. der JES Verkehrsgesellschaft mbH (Nachweis durch Kontoauszüge oder Abbuchungsbestätigung des Jenaer Nahverkehrs)
  • "Deutschland-Ticket" (Nachweis durch Kontoauszüge oder Abbuchungsbestätigung des jeweiligen Verkehrsunternehmens)
  • bei Fahrt mit Privat-Kfz entweder Vorlage des Fahrtenbuches oder eidesstattliche Versicherung, dass Schulweg mit dem Privat-Kfz bewältigt wird
Tag Zeiten
Montag nach Vereinbarung
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag nach Vereinbarung