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Leben die Eltern eines Kindes nicht zusammen, so ist der Elternteil, welcher nicht mit dem Kind zusammenlebt zum Unterhalt verpflichtet. Der Anspruch auf Kindesunterhalt besteht für minderjährige und volljährige Kinder.

Wir beraten und unterstützen Sie gern bei der Festsetzung des Unterhaltes für Ihr minderjähriges Kind. Volljährige beraten wir bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, wenn diese sich in einer Erstausbildung befinden.

Tag Zeiten
Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr

Localização

Equipe Especial de Serviço Social

Am Anger 13
07743 Jena
Alemanha

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