Sanierungsgenehmigung
Im Sanierungsgebiet besteht nach § 144 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) eine Genehmigungspflicht, die unter anderem Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden, den Abschluss von Grundstückskaufverträgen und befristeten Mietverträgen, Grundschuldbestellungen oder die Begründung von Baulasten umfasst.
Genehmigungspflichtige Maßnahmen
Genehmigungspflichtige Maßnahmen gemäß § 144 Abs. 1 BauGB:
- Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung oder Abbruch von baulichen Anlagen
- erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen
- schuldrechtliche Gebrauchs- oder Nutzungsüberlassung eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteils, wenn sie auf eine befristete Zeit von mehr als einem Jahr eingegangen oder verlängert wird
- Gebrauchsüberlassungsverträge
Genehmigungspflichtige Vorhaben gemäß § 144 Abs. 2 BauGB sind:
- die rechtsgeschäftliche Veräußerung eines Grundstückes und die Bestellung und Veräußerung eines Erbbaurechtes
- die Belastung von Grundstücken (sogenannte dingliche Rechte), soweit sie nicht mit Baumaßnahmen im Sinne der Ziele der Sanierung im Zusammenhang stehen
- die Begründung, Änderung oder Aufhebung einer Baulast
- die Teilung eines Grundstücks
Hinweise zur Beantragung
Der Antrag auf Erteilung der sanierungsrechtlichen Genehmigung nach §§ 144, 145 BauGB für genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge muss schriftlich beim Fachdienst Stadtumbau eingereicht werden. Das Antragsformular beinhaltet auf der zweiten Seite ein Merkblatt über dem Antrag beizufügende Unterlagen.
Die sanierungsrechtliche Genehmigung nach §§ 144 / 145 BauGB ersetzt nicht:
- eine Baugenehmigung nach § 62 Thüringer BauO
- eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach § 13 Thüringer Denkmalschutzgesetz
Sowohl die Baugenehmigung als auch die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis können aus nicht das Sanierungsrecht betreffenden Gründen versagt werden.
Nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen beträgt die Bearbeitungszeit für alle Maßnahmen, für die ebenso eine Baugenehmigung erforderlich ist, 2 Monate, für alle anderen Maßnahmen bzw. Vorhaben 1 Monat.
- Antrag gemäß § 144 BauGB (komplette Unterlagen), siehe Formular
- textliche Erläuterung
- Übersichtsplan
- Pläne (Lageplan, Grundrisse, Ansichten, Schnitte)
- Angaben zur Nutzung
- im Sanierungsgebiet "Sophienstraße" sind zusätzliche Angaben zur Heizungsart (es gilt hier die Fernwärmesatzung der Stadt Jena) und Sozialplanung erforderlich
- Hinweis: alle Unterlagen sind 1-fach einzureichen
Tag | Zeiten |
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Montag | 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr |
Mittwoch | keine Sprechzeiten |
Donnerstag | 08:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr |
Freitag | 08:00 – 12:00 Uhr |
Die Ausstellung der sanierungsrechtlichen Genehmigung ist gebührenfrei.
Das besondere Städtebaurecht §§ 134 bis 164 BauGB ist ein sachlich, räumlich und zeitlich begrenztes Sonderrecht für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen.